Ferner ist auf Grund der Verfügung der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Stryi wegen des Bestandes der Schweine¬ pest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirke Oekörmezö (Komitat Maramaros) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Neu¬ Sandec wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szekesö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartfa (Komitat Saros), in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zu den Kundmachungen vom 31. Juli und 4. August 1903, 33. 34.359 und 35.253 Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 6. und 11. August 1903. Nr. 91 und 92), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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