Amtsblatt 1903/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Nr. 90/1903, enthaltend die Abänderung der Statthalterei¬ Kundmachung vom 21. März 1899, Amtsblatt der „Linzer Zeitung Nr. 34, betreffend die Entscheidung über die Bildung der Fischerei=Reviere im hiesigen Bezirke (Amts¬ blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr Nr. 15, Erlaß vom 10. April 1899, Z. 5013), mit dem Auftrage, dieselbe in der dortigen Gemeinde mittels Anschlag kundzumachen. Kundmachung betreffend die Abänderung der Statthalterei=Kundmachung vom 21. März 1899 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung Nr. 34) infolge der Zerlegung des Fischereirevieres Enns (Steyr) in die Fischereireviere Enns (Steyr) und Steyr (Steyr). Im Zuge der Einteilung der Fischereireviere wurde die untere Steyrstrecke aus dem mit der hierämtlichen Kund¬ machung vom 21. März 1899 gebildeten Fischereireviere Enns (Steyr) ausgeschieden und die Bildung eines eigenen Revieres Steyr (Steyr) angeordnet. Hiernach hat für jene Gewässer, welche in der er¬ wähnten Kundmachung zu dem Fischereireviere Enns ein¬ bezogen wurden, zu besteben: a) das Fischereirevier Enns (Steyr) für den Enns¬ fluß vom Eintritte in Oberösterreich mit allen Zuflüssen am rechten und linken Ufer und deren Zuflüssen bis zum Fahrnstein mit Ausnahme des Steyrflusses: b) Das Fischereirevier Steyr (Steyr) für den Steyr¬ fluß nebst Zuflüssen von der Scharmühlwehre abwärts bis zur Einmündung in den Ennsfluß Als Reviergenossen kommen in diesen Revieren unter Bedachtnahme auf den in der Zwischenzeit eingetretenen Wechsel im Besitze von Fischereirechten in Betracht. Für das Fischereirevier Enns (Steyr): Fideikommißherrschaft Steyr Bischöfliche Dotationsgüter Garsten und Gleink; 3. Oberösterreichisches Religionsfondsgut Reichraming und Kleinreifling 4. Steiermärkisches Religionsfondsgut Laussa; 5. Pfarrpfründe Gaflenz; 6. Kajetan und Anna Schoißwohl in Unterlaussa Nr. 28; 7. Anton Dreber, Brauereibesitzer in Schwechat; 8. Kajetan Schnabl in Unterlaussa. Für das Fischereirevier Steyr (Steyr): Fideikommißherrschaft Steyr 2. Bischöfliche Dotationsgüter Garsten und Gleink 3. Karoline Freifrau von Imhof, Besitzerin der Herr¬ schaft Dorf a. d. Enns 4. Otto Christ und Friedrich Bauernebel, Messer¬ fabrikanten in Neuzeug 5. Bertold Koppler in Sierning Nr. 117 (Stiegl¬ mühle); 6. Johann Mühlberger, Besitzer der Ursprung= und Schieferlmühle in Sierning; Karl Platzer, Besitzer der Brücklmühle in Sierning; 8. Johann Georg Ealseer, Besitzer der Jungmühle in Sierning 9. Josef Pfusterschmied, Besitzer der Grubmühle in Sierning; 10. Michael Pissenberger in Sierning: 11. Franz Jäger von Waldau, Besitzer der Wahl¬ mühle in Sierninghofen; 12. Sylvester Bichlmüller, Besitzer der Krennmühle in Sierninghofen; 13. Katharina Wöll in Sierninghofen Nr. 70: 14. Graf Lamberg und Firma Franz Werndls Nach¬ folger in Unterhimmel. Linz, am 20. Juli 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Z. 1555/B.=Sch.=R. Steyr, 23. August 1903. An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden im Grunde des landes¬ schulrätlichen Erlasses vom 13. August 1903, Nr. 3461, auf die nachstehende Kundmachung betreffs Heilkurse für stotternde Kinder mit dem Beisügen aufmerksam gemacht, daß im Falle der Beteiligung vorher h. a. der nötige Urlaub anzusprechen ist. Kundmachung. In der Zeit vom 5. Oktober bis 7. November 1903 werden an vier öffentlichen Volksschulen in Wien in von der Gemeinde Wien zur Verfügung gestellten Lokalitäten Heilkurse für stotternde Schulkinder von Volksschullehrern abgehalten werden. In diesen wird die Heilung des obbezeichneten Sprach¬ gebrechens nach der bewährten Methode des Professors Léon Berquand durch dessen unmittelbare Schüler mittels alleiniger Anwendung vädagogischer Maßnahmen und Sprech¬ übungen durchgeführt und es können auch mit Zustimmung des hohen k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht owie des k. k. n.=ö. Landesschulrates mehrere an Volks¬ schulen der österreichischen Kronländer angestellte Lehrer an diesen Kursen behufs Erwerbung der Kenntnis dieser Methode und Einführung in deren praktischen Betrieb unentgeltlich teilnehmen. Lehrer, welche an diesen Instruktionskursen sich zu be¬ teiligen gedenken, haben sich zur Anwesenheit während der ganzen fünfwöchentlichen Dauer des von ihnen zu besuchenden Kurses zu verpflichten, weil nur in diesem Falle ein voll¬ kommenes Eindringen in das Wesen der angewendeten Methode möglich ist und die Befähigung zu deren richtigen Anwendung gewonnen werden kann. (Nur in besonders be¬ rücksichtigenswerten Fällen könnte eine vierwöchentliche Teil¬ nahme an einem solchen Kurse — Nachsicht der Anwesenheit während der letzten Kurswoche — zugestanden werden.) Die Anmeldung der beabsichtigten Teilnahme hat seitens der Lehrer im Wege ihrer Schulleitung beim Bezirksschul¬ rate der Stadt Wien bis spätestens am 30. September 1903 zu geschehen, worauf die Zuteilung der Angemeldeten an einen der Kurse und die Einberufung im kurzen Wege der direkten Verständigung des betreffenden Teilnehmers selbst erfolgen wird. Da nach den bisherigen Erfahrungen noch niemals eine Anmeldung zurückgewiesen werden mußte, son¬ dern Plätze für alle angemeldeten Lehrpersonen vorhanden waren, so kann jeder Angemeldete auf Zuweisung sicher rechnen. Um jedoch den Schwierigkeiten, welche sich aus dem mitunter vorgekommenen Ausbleiben einzelner Angemeldeter und den Kursen Zugewiesener wegen Nichterhaltung des er¬ betenen Urlaubes für eine zweckmäßige Verteilung der Kurs¬ teilnehmer an die verschiedenen Kurse ergeben haben, zu be¬ gegnen, können nur Anmeldungen solcher Lehrpersonen be¬ rücksichtigt werden, welche den erforderlichen Urlaub zum Besuche der Instruktionskurse von ihrer vorgesetzten Schul¬

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2