Amtsblatt 1903/34 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 34. Steyr, am 20. August. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit direeter Postverfendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, am 15. August 1903. ad Z. 116/V. P. Personal=Nachricht. Von meinem Urlaube zurückgekehrt, habe ich mit 15. August l. J. die Leitung der Amtsgeschäfte der k. k. Bezirkshauptmannschaft und des k. k. Bezirksschulrates Steyr wieder übernommen. Steyr, 14. August 1903. ad Z. 9920. An die Gemeinde=Vorstehungen Garsten, Ternbera. Lausa. Losenstein. Reichraming, Weyer Land. Weyer Markt, Kremsmünster Land. Pfarrkirchen, Rohr, Kematen und St. Marien. Amtserinnerung. Die genannten Gemeinde=Vorstehungen erhalten den Auftrag, dem h. ä. Erlasse, Z. 9920, vom 16. August 1903, Amtsblatt Nr. 30, betreffend Fragebogen über erwachsene Taubstumme, umgehend zu entsprechen. Steyr, 18. August 1903. Z. 12.800. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Vorarbeiten für die Hauptstellung 1904. Gemäß § 21:1—2 W.=V., I. Th., haben die Gemeinde¬ Vorstehungen die laut § 15 : 1—3 erhaltenen Matrikel¬ auszüge der 1883 geborenen Jünglinge, welche somit 1904 stellungspflichtig werden, im Monate August den Matrikel¬ führern zur Eintragung der inzwischen eingetretenen Ver¬ änderungen zu übergeben. Die Matrikelführer haben dieselben nach Ergänzung den Gemeinden bis längstens Ende Oktober zur Anlegung der Stellungsverzeichnisse zurückzustellen. Steyr, 16. August 1903. Z. 1485/B.=Sch.=R. An sämtliche Schulleitungen. Ueber Ersuchen eines k. k. Bezirksgerichtes als Pfleg¬ schaftsbehörde werden die Schulleitungen angewiesen, jede pflichtwidrige oder nachlässige Behandlung oder Erziehung von Pflegebefohlenen, jeden Fall von Mißhandlung oder Verwahrlosung, insbesonders auch durch die ehelichen Eltern, Vormünder, Pflegeparteien fallweise im h. ä. Wege zur Anzeige zu bringen. Weiter ergeht der Auftrag, um die Frage der Berufs¬ wahl der Minderjährigen überwachen zu können, jährlich ein Verzeichnis der die Schule verlassenden, verwaisten Pflege¬ befohlenen unmittelbar an das k. k. Gericht einzusenden. Steyr, 13. August 1903. Z. 12.485. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Zufolge Erlasses des k. k. Finanzministeriums vom 25. Mai 1903, Nr. 135 R.=G.=Bl., mit welchem die Ver¬ steuerung des zur Herstellung von Schwefel= oder Esigäther dienenden Branntweines vom 1. Juli 1903 an verfügt wurde, ist die weitere Verwendung und der Vertrieb von Aether, welcher aus abgabefreiem Branntwein hergestellt ist, in Apotheken unzulässig geworden. Der aus diesem Anlasse stattgefundenen Erhöhung der Aetherpreise Rechnung tragend, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 23. Juli l. J., Z. 33.106, sowie für die gestattet, daß für Aether und Essigäther, mittels Aether dargestellten offizinellen pharmazeutischen Präparate statt der in der Arzneitare für das Jahr 1903 enthaltenen Taxbeträge bis zum Erscheinen der nächstjährigen Arzneitare nachstehende Preisansätze verrechnet werden: 8 h 10 g Für Aether in der Menge von 10 g 18 h Aether acetieus in der Menge von 1 g 26 h Extraktum Cubebae 1 g 38 h Extraktum Filicis maris „ 10 g 8 h Spiritus Aetheris Spiritus Ferri sesquichlorati aether 10 g 14 h in der Menge von

Außerdem wird in Berücksichtigung der infolge des ungewöhnlichen Rückganges der Lebertranproduktion ein¬ getretenen Steigerung des Marktpreises dieses Artikels ge¬ stattet, daß anstatt des bisherigen Taxpreises für Oleum Jeeoris Aseli in der Menge von 100 g. 54 h verrechnet werden. Hievon sind die im Gemeindegebiete befindlichen Apo¬ theker sowie die zur Führung einer Hausapotheke berech¬ tigten Aerzte und Wundärzte gegen Vorlage der Bestätigung der Verständigung in Kenntnis zu setzen. Z. 11.931. Steyr, 12. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 18. Juli 1903, Z. 11.172. Amtsblatt Nr. 30, angeordneten Erhebungen nach dem stellungspflichtigen Franz Stadler, Los¬ Nr. 468/1882, nach Sierning zuständig, sind einzustellen. Z. 12.622. Steyr, am 17. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung der abgängigen Armenpfründnerin Katharina Rienerberger. Laut Bericht der Gemeinde=Vorstehung Bad Hall vom 14. August 1903, Z. 656, ist die 76 Jahre alte Armenpfründnerin Katharina Rienerberger, welche schon seit Jahren im Armenhause von Bad Hall untergebracht und ver¬ orgt wurde, seit 10 Tagen abgängig. Dieselbe soll vor 10 Tagen im Orte Bad Hall auf der Bad Haller—Sierninghofener Bezirksstraße gehen gesehen worden sein: da nun von dieser Bezirksstraße am Aus¬ ganasvunkte Bad Halls außer der Straße nach Steyr auch noch eine zweite Straße nach Waldneukirchen und eine dritte Straße nach Adlwang abzweigt, so ist es sehr schwer zu be¬ stimmen, welche Richtung dieselbe eingeschlagen hat, umso¬ mehr, als die Genannte außerhalb des Marktes Bad Hall von niemand gesehen worden sein soll. Die genannte Pfründnerin ist mittelgroß, geht schon ganz gebeugt und hat graue Haare sowie schadhafte Zähne. Bekleidet war dieselbe mit einem grünlichen Barchent¬ oberrock, dann einer schwarzen Cloth=Jacke, schwarzen Leder¬ schuhen ohne Strümpfe und trug als Kopfbedeckung ein schwarzes Tuch. Die genannte Katharina Rienerberger ist seit zirka einem Jahre infolge eines Schlaganfalles etwas schwach¬ sinnig, jedoch in ganz geringem Grade, und hat die Gewohn¬ heit, auf der Straße oder überhaupt wo sie geht, alles auf¬ zuklauben, was sie findet, wie z. B. alle Papierfetzen, Holz, auch noch so klein und so faul, Hadern u. dgl. Die Genannte ist sofort auszuforschen und ist über ein positives Resultat unverzüglich zu berichten. Z. 12.504, 12.505, 12.506 und 12.509. Steyr, 14. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Johann Schiefer, am 10. Dezember 1880 zu Thomathal, politischer Bezirk Tamsweg, als Sohn des Andreas und der Therese, geb. Ernst, geboren, in Untern¬ berg im Bezirke Tamsweg heimatberechtigt. Johann Dauhel, geboren am 1. Juli 1876, aus Svatoboritz, als unebelicher Sohn der unbekannt wo lebenden oder verstorbenen Zigeunerin Katharina Dauhel. Franz Waldstein aus Watzenowitz, geboren am 24. Juni 1876 in Unter=Dubnian als unehelicher Sohn der in Watzenowitz im Jahre 1887 verstorbenen Marie Waldstein. Johann Istvan, geboren am 15. Mai 1869 zu Koritschan als unehelicher Sohn der unbekannt wo lebenden oder verstorbenen Zigeunerin Katharina Istvan. Johann Horak aus Mistrin, geboren am 28. De¬ zember 1876 zu Lundenburg als unebelicher Sohn der un¬ bekannt wo lebenden oder verstorbenen Katharina Horak. Der am 2. Dezember 1881 in der niederösterreichischen Landesgebär= und Findelanstalt in Wien geborene, nach Prerau zuständige Franz Dudik, unehelichen Sohnes der Josefine Dudik aus Prerau. Weiters ist auszuforschen der am 11. Dezember 1884 in Zagorie, Bezirk Rann, geborene, landsturmpflichtige Thomas Rosenfels, Sohn der Zigeuner Anton Rosenfels und Josefa, geb. Mayer. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. September l. J. anher zu berichten. Steyr, 14. August 1903. Z. 11.792, 12.148. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen sind, und zwar: Karl Hageneder, geboren 1874, Knecht, zuständig nach St. Ulrich Jakob Blümelhuber, geboren 1877, Knecht, zuständig nach St. Ulrich. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Oktober l. J. zu berichten. Steyr, 16. August 1903. Z. 12.614. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung des am 7. Februar 1884 in der Gemeinde Obergäu des Bezirkes Hallein geborenen Josef Starchl, ehelichen Sohnes des Holzarbeiters Josef Starchl und der Maria, geb. Reiter. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Sep¬ tember 1903 hierher zu berichten.

Steyr, 14. August 1903. Z. 12.507/12.508. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern und Spitals¬ Simulanten. Der in Pettau heimatzuständige, im Jahre 1863 ge¬ borene Fleischhauergehilfe Franz Czihal und Rudolf Pillermann, katholisch, ledig, Buchbindergehilfe und Landes¬ taglöhner, am 16. April 1876 in Tulln in Niederösterreich geboren und dahin zuständig, stehen im Verdachte einer un¬ gebührlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Spitals¬ pflege und wurde daher die Spitalsverweisung über die Genannten ausgesprochen. Die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Vosten=Kommanden werden angewiesen, sich bei Vorkommen der Genannten bezüglich derselben nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Z. 12.408. Steyr, 13. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Dosten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Vosten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Nr. 92 enthaltene Kundmachung Teile der „Linzer Zeitung der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. August 1903, Nr. 16.909/X. betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 18. August 1903. Z. 12.653. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. August bis 10. August 1903. 1. Pferderäude. Bestand der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Aich. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde Altmünster, Ort¬ schaften Eben, Nachdemsee, Traunleiten: Gemeinde und Stadt Gmunden: Gemeinde Gschwandt, Ortschaft Oberweis: Gemeinde und Ortschaft Ischl: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Innergrub; Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaften Manndorf und Möderndorf: Gemeinde und Ort¬ schaft Pettenbach: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair; Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. Steyr und Ortschaft Zehetner. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde St. Florian, Ortschaft Bruck bei Hausleiten. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Hof¬ kirchen. 5. Bezirk Schärding: Gemeinde Zell a. d. P., Ortschaft Brawinkl. Erlöschen der Seuche. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Ortschaft Gmunden und Laakirchen. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Eidenberg: Gemeinde St. Florian, Ortschaft Enzing: Gemeinde Pasching, Ortschaft Wagram. 3. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Neustift, Ort¬ schaften Maisreith und Neustift: Gemeinde und Ortschaft Oberkappel: Gemeinde und Ortschaft Putzleinsdorf: Gemeinde und Ortschaft Rohrbach. 4. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Ortschaft Steyr Stadt. 3. Schweinepest. Bezirk Freistadt: Gemeinde Neumarkt, Ortschaft Baumgarten und Schallersdorf. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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