Amtsblatt 1903/33 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Salinen in Ebensee und Hallein Viehsalz in so unerwartet großen Mengen zur Bestellung, daß diese Salinen bei der dermaligen Leistungsfähigkeit ihrer Salzsudwerke trotz un¬ ausgesetzt forzierten Betriebes schon seit längerer Zeit nicht mehr in der Lage sind, neben den kurrenten Speisesal¬ mengen auch die dort bestellten Viehsalzquantitäten prompt zu liefern. Infolge dessen mußte behufs Sicherstellung einer jeder¬ zeit klaalosen Abgabe von Sudsalz für Speisezwecke und behufs gleichzeitiger tunlichster Vermeidung von weiteren Stockungen im Viehsalzverkehre bis auf weiteres die Er¬ zeugung von Viehsalz aus Sudsalz bei den Salinen in Ebensee und Hallein eingestellt und die Verfügung getroffen werden, daß bei diesen Salinen für den Bedarf der bisher mit aus Sudsalz bereitetem Viehsalze Ebenseer und Halleiner Produktion versorgten Gebiete ausschließlich Viehsalz, welches aus gemahlenem Steinsalz hergestellt wird, abgegeben werde. Da aber unter den Viehsalzabnehmern vielfach eine durchaus ungerechtfertigte Abneigung gegen das Stein¬ salz herrscht, setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1903, Z. 29.771, und Erlasses der k. k. Statthalterei von 25. Juli 1903, Nr. 15.898/I, unter Bezugnahme auf den mit dem h-ä. Erlasse vom 29. April d. J., Z. 6585, Amts¬ blatt Nr. 18, intimierten Statthalterei-Erlaß vom 27. März d. J., Nr. 6086/I, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die in Betracht kommenden Kreise, insbesondere der bäuerlichen Bevölkerung dahin aufzuklären, daß Steinsalz dem Sudsalze vollkommen gleichwertig ist und das¬ selbe hinsichtlich des Salzgehaltes sogar über¬ trifft, daß aus gemahlenem Steinsalz bereitetes Viehsal in den Ländern der ungarischen Krone fast ausschließlich, in Deutschland zum größten Teile und auch in Oesterreich in ausgedehnten Gebieten in Verwendung steht und daß Steinsalz bei uns zum großen Teile auch als menschliches Genußmittel zum Konsume gelangt, ohne daß Klagen wegen der Qualität desselben vorgekommen wären. Hiebei wird jedoch auch darauf hinzuweisen sein, daß es, ungeachtet dessen, daß bei der Viehsalzbereitung eine sorafältige Vermischung des Salzes mit den Denaturierungs¬ mitteln stattfindet, bei längerer Lagerung und durch das Rütteln beim Transporte vorkommen kann, daß die Dena¬ turierungsmittel nicht mehr ganz gleichmäßig im Salze ver¬ teilt bleiben, in welchem Falle es sich empfiehlt, das Viehsalz vor dessen Verwendung nochmals gründlich durchzumischen. Beigefügt wird, daß von den Salinen zur Viehsalz¬ bereitung nur ein zum menschlichen Genusse vollkommen geeignetes, tunlichst fein und gleichmäßig gemahlenes Stein¬ salz verwendet wird. Steyr, 6. August 1903. Z. 12.047, An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. Juli bis 27. Juli 1903. 1. Pferderäude. Bestand der Seuche. Bezirk Braunau: Gemeinde Feldkirchen, Ort¬ schaft Aich. 2. Milzbrand. Erlöschen der Seuche. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Sar¬ leinsbach. 3. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden; Gemeinde und Ortschaft Ischl. Gemeinde und Ortschaft 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Adlwang Ortschaft Untergrünburg Gemeinde Gemeinde und Ortschaft und Ortschaft Molln: Pettenbach Gemeinde Steinbach a. d. Steyr, Ortschaften Steinbach, Zehetner; Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Gemeinde St. Florian, Ortschaften Bruck, Enzing; Eidenberg Gemeinde Pasching, Ortschaft Wagram. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Ober¬ Gemeinde Weinzierl, Ortschaft Zeitling. zirking 5. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft St. Martin. 6. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Oberwolfern. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf. Ort¬ schaften Buchen, Pinsdorf: Gemeinde und Ortschaft Vorchdorf 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmair, Nikola, Pesendorf, Steinersdorf. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim; Gemeinde und Ortschaft St. Peter: Gemeinde Walding, Ortschaft Waldgrub. 4. Bezirk Perg: Gemeinde Bodendorf, Ortschaft Katzdorf: Gemeinde Lebing, Ortschaft Oberlebing 5. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaft Weinberg. 6. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Ober¬ kappel: Gemeinde und Ortschaft Klaffer. 7. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Stein: Gemeinde und Ortschaft Lausa Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde und Stadt Steyr. 4. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Ottensheim. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Linz und Waldegg. Steyr, 9. August 1903 Z. 12.271. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 91 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. August 1903, Nr. 16.611/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

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