4. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vor¬ genommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt am Entlassungstage des Genannten aus der k. k. Strafanstalt in Garsten, d. i. am 25. September 1903, und endet am 24. September 1904. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hiedurch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zuwiderhandelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 desselben Gesetzes im Urteile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Steyr, 4. August 1903. Z. 12.049. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung eines in Markt Werfen auf¬ gegriffenen Individuums. Bei der Marktgemeinde Werfen wurde am 16. März 1903 seitens der k. k. Gendarmerie ein Kretin eingeliefert; derselbe ist zirka 18 Jahre alt. ist 144 em hoch, hat ovales Gesicht mit vorstehender Unterlippe, dunkelblonde Haare, graue Augen, spitzes Kinn, gute Zähne, hört gut und kann nur ganz unverständlich sprechen. Aus den nur schwer verständlichen Mitteilungen des Burschen ist zu entnehmen, daß er Franz heißt und über seine Herkunft keinerlei Anhaltspunkte zu geben weiß. Er trägt Steirer oder Ausseer Kleidung, grauen, grün einge¬ faßten Lodenrock, dunkles, zerrissenes Gilet, schwarz gefärbte, sehr defekte Leinenhose, gute Schube (Goiserer Form), grünen Hut mit grünen, ganz verbleichten Schnüren und ein gut erhaltenes, mit den Buchstaben G. E. rot gemerktes Leinen¬ hemd. Der Genannte, welcher durch das Fritztal nach Werfen gekommen ist, soll gut Mundharmonika spielen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 15. Juli 1903, Z. 14.985/II., werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, nach der Herkunft und Identität dieses Kretins, welcher sich gegenwärtig im Armenhause der Marktgemeinde Werfen in Verpflegung be¬ findet, Erbebungen einzuleiten und über das Resultat der¬ selben ehestens anher zu berichten. Steyr, 5. August 1903. Z. 12.050. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung der Aloisia Pillgraber. Laut Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 29. Mai 1903, Z. 18.604, an die k. k. o.=ö. Statthalterei sind die in Steiermark eingeleiteten Erhebungen über den Aufenthalt der Aloisia Pillgraber (geboren 1879, heimats¬ zuständig in Verchau, Bezirk Murau, ledig, zuletzt Kinder¬ mädchen bei Frau Anna Cleiba in Cilli) bisher erfolglos geblieben. Da jedoch die Einvernehmung der Genannten in einer Verpflegskostenangelegenheit unerläßlich ist, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Komman¬ den beauftragt, behufs Ausforschung der Genannten weitere Erhebungen zu pflegen und über ein allfälliges positives Resultat ehestens anher zu berichten. ad Z. 11.443. Steyr, 1. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 23. Februar 1903, bestätigt durch das Kreisgericht Wels, wurde bezüglich Michael, Theresia, Engelbert und Elisabeth Rosenfels die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeits¬ anstalt ausgesprochen, ohne daß jedoch die k. k. Statthalterei in die Lage gekommen wäre, die Abgabe der genannten Person in die Zwangsarbeitsanstalt zu verfügen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Juli 1903. Z. 13.939/II, angewiesen, die genannten Individuen im Falle der Betretung anzuhalten, einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber ungesäumt zu berichten, um deren nachträgliche Notionierung in eine Zwangsarbeitsanstalt zu ermöglichen. Steyr, am 1. August 1903. Z. 11.821. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Invigilierungs=Einstellung. Laut Meldung des k. k. Gendarmerie=Posten=Kommandos Bad Hall vom 29. Juli 1903, ad Nr. 187, ist der ab¬ gängige Raimund Oberndorfer in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 1903 wieder in seinem Dienstplatze erschienen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. Juli 1903, Z. 11.335, Amtsblatt Nr. 31, behufs Einstellung der Forschung nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 31. Juli 1903. Z. 11.777. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 16.025/X. Kundmachung betreffend die Sperre des politischen Bezirkes Tschernembl im Herzogtume Krain gegen die Aus= und Einfuhr von lebenden Schweinen. Da die Schweinepest im politischen Bezirke Tschernembl an Ausbreitung zunimmt, fand die k. k. Landesregierung in Laibach mit der Kundmachung vom 20. Juli d. J., Z. 14.430,
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