Amtsblatt 1903/32 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 6. August. Nr. 32. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc geeignete Inserate angenommen werden. Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 4. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück LXIX, LXX, LXXI, LXXII. LXXIII und LXXIV an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 1. August 1903. Z. 11.887. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung. Zur Beteilung der für das Jahr 1903 verfügbaren Interessen aus der Stiftung der Marktgemeinde Leonfelden wird hiemit Konkurs ausgeschrieben. Anspruch auf die Stiftung haben Invalide des In¬ fanterie=Regiments Nr. 14 mit Bevorzugung jener aus der Marktgemeinde Leonfelden. Im Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber ledig oder verheiratet ist. wie viele unversorgte Kinder (männlichen und weiblichen Geschlechtes getrennt angeführt) vorhanden sind, welche Feldzüge derselbe mitgemacht und ob er eventuelle Verwundungen erlitten hat; auch sind die sonstigen Familien¬ und Vermögensverhältnisse anzuführen. Die Bewerber haben ihre Gesuche, mit dem Abschiede dokumentiert, bis längstens 5. September l. J. beim k. u. k. Ergänzungs=Bezirks=Kommando Nr. 14 einzubringen und können später einlangende Gesuche nicht mehr berücksichtigt werden. Z. 11.989. Steyr, 3. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Uebungen des k. k. Landwehr=Infanterie=Regiments St. Pölten Nr. 21. Zufolge Zuschrift des k. k. Landwehr=Infanterie¬ Regiments St. Pölten Nr. 21 vom 1. August l. J., Nr. 536, werden die Gemeinde=Vorstehungen in die Kenntnis gesetzt, daß das Regiment in der zweiten Hälfte des Monates August l. J. auf dem Marsche zu den größeren Uebungen auch das Gebiet, bezw. Ortsgemeinden des biesigen politischen Bezirkes berühren wird. Nachdem zur Ueberführung der Bagagen. Verpflegs¬ artikel rc. Vorspänne benötigt werden, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen angewiesen, die beizustellenden Vorspänne stets in der verlangten Anzahl und zur bedungenen Zeit stellig zu machen. Die Anzahl und die Zeit der Stelligmachung wird je¬ weilig im kurzen Wege den betreffenden Gemeinden bekannt gegeben werden. Steyr, 3. August 1903. Z. 11.951. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Stellung unter Polizeiaufsicht. Josef Zehetner, geboren am 21. Oktober 1879, zuständig nach Gleink, katholisch, ledig, Hausknecht, wird auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des k. k. Landes¬ gerichtes Linz vom 25. August 1902, Nr. 702/II, womit die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausge¬ sprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinde Gleink als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von einem Jahre unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in An¬ wendung des 8 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflich¬ tungen auferlegt: 1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel der Wohnung noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung Gleink persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb aus¬ zuweisen.

4. Es kann bei ihm zum Zwecke der polizeilichen Auf¬ sicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vor¬ genommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt am Entlassungstage des Genannten aus der k. k. Strafanstalt in Garsten, d. i. am 25. September 1903, und endet am 24. September 1904. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hiedurch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zuwiderhandelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 desselben Gesetzes im Urteile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Steyr, 4. August 1903. Z. 12.049. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätserforschung eines in Markt Werfen auf¬ gegriffenen Individuums. Bei der Marktgemeinde Werfen wurde am 16. März 1903 seitens der k. k. Gendarmerie ein Kretin eingeliefert; derselbe ist zirka 18 Jahre alt. ist 144 em hoch, hat ovales Gesicht mit vorstehender Unterlippe, dunkelblonde Haare, graue Augen, spitzes Kinn, gute Zähne, hört gut und kann nur ganz unverständlich sprechen. Aus den nur schwer verständlichen Mitteilungen des Burschen ist zu entnehmen, daß er Franz heißt und über seine Herkunft keinerlei Anhaltspunkte zu geben weiß. Er trägt Steirer oder Ausseer Kleidung, grauen, grün einge¬ faßten Lodenrock, dunkles, zerrissenes Gilet, schwarz gefärbte, sehr defekte Leinenhose, gute Schube (Goiserer Form), grünen Hut mit grünen, ganz verbleichten Schnüren und ein gut erhaltenes, mit den Buchstaben G. E. rot gemerktes Leinen¬ hemd. Der Genannte, welcher durch das Fritztal nach Werfen gekommen ist, soll gut Mundharmonika spielen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 15. Juli 1903, Z. 14.985/II., werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, nach der Herkunft und Identität dieses Kretins, welcher sich gegenwärtig im Armenhause der Marktgemeinde Werfen in Verpflegung be¬ findet, Erbebungen einzuleiten und über das Resultat der¬ selben ehestens anher zu berichten. Steyr, 5. August 1903. Z. 12.050. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung der Aloisia Pillgraber. Laut Note der k. k. steiermärkischen Statthalterei vom 29. Mai 1903, Z. 18.604, an die k. k. o.=ö. Statthalterei sind die in Steiermark eingeleiteten Erhebungen über den Aufenthalt der Aloisia Pillgraber (geboren 1879, heimats¬ zuständig in Verchau, Bezirk Murau, ledig, zuletzt Kinder¬ mädchen bei Frau Anna Cleiba in Cilli) bisher erfolglos geblieben. Da jedoch die Einvernehmung der Genannten in einer Verpflegskostenangelegenheit unerläßlich ist, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Komman¬ den beauftragt, behufs Ausforschung der Genannten weitere Erhebungen zu pflegen und über ein allfälliges positives Resultat ehestens anher zu berichten. ad Z. 11.443. Steyr, 1. August 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 23. Februar 1903, bestätigt durch das Kreisgericht Wels, wurde bezüglich Michael, Theresia, Engelbert und Elisabeth Rosenfels die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeits¬ anstalt ausgesprochen, ohne daß jedoch die k. k. Statthalterei in die Lage gekommen wäre, die Abgabe der genannten Person in die Zwangsarbeitsanstalt zu verfügen. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden daher zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Juli 1903. Z. 13.939/II, angewiesen, die genannten Individuen im Falle der Betretung anzuhalten, einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen und hierüber ungesäumt zu berichten, um deren nachträgliche Notionierung in eine Zwangsarbeitsanstalt zu ermöglichen. Steyr, am 1. August 1903. Z. 11.821. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Invigilierungs=Einstellung. Laut Meldung des k. k. Gendarmerie=Posten=Kommandos Bad Hall vom 29. Juli 1903, ad Nr. 187, ist der ab¬ gängige Raimund Oberndorfer in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 1903 wieder in seinem Dienstplatze erschienen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. Juli 1903, Z. 11.335, Amtsblatt Nr. 31, behufs Einstellung der Forschung nach dem Genannten in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 31. Juli 1903. Z. 11.777. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Nr. 16.025/X. Kundmachung betreffend die Sperre des politischen Bezirkes Tschernembl im Herzogtume Krain gegen die Aus= und Einfuhr von lebenden Schweinen. Da die Schweinepest im politischen Bezirke Tschernembl an Ausbreitung zunimmt, fand die k. k. Landesregierung in Laibach mit der Kundmachung vom 20. Juli d. J., Z. 14.430,

die Aus= und Einfuhr von lebenden Schweinen aus dem ganzen politischen Bezirke Tschernembl und in denselben zu verbieten. n dem bezeichneten Gebiete ist die gemeinschaftliche Weide mit Borstentieren, die Abhaltung von Schweinemärkten sowie die Kastration (Schweineschnitt) auf die Dauer der Sperre verboten. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Tschernembl wurde jedoch ermächtigt, die Ausfuhr von schlachtreifen Schweinen aus pestfreien Ortschaften gegen spezielle Bewilligungen unter entsprechenden Vorsichten zu gestatten. Die Ausfuhr von geschlachteten Schweinen mit Beschauzertifikaten ist nicht verboten. Uebertretungen dieser Vorschriften werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird allgemein verlautbart. Linz, am 26. Juli 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 2. August 1903. Z. 11.936. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 16.158/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthaltere zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1903, Z. 33.280, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkuvationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperr¬ maßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbor der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Dubica, Gradiska, Krupa. Prijedor Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebender Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle hierämtlichen Kundmachung vom 29. Mai 1903, Z. 11.627/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.=G.Bl. Nr. 51), bezw. des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, geahndet. Linz, am 28. Juli 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, am 1. August 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Juli 1903. Maria Frohmann, Steyr, Oelberggasse Nr. 13, Handel mit Obst von Haus zu Haus und auf der Straße für den politischen Bezirk Steyr Land. 2. Ferdinand Wein¬ berger, Gast= und Schankgewerbe in Losensteinleiten Nr. 3 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g. G.=O. vom 15. März 1883. R.=G.=Bl. Nr. 39), 3. Jakob Ehgartner, Gast= und Schankgewerbe in St. Leonhardt Nr. 17, Ge¬ meinde Pucking (Berecht. § 16, lit. b. c. d und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39, ohne Billard), radiziert. 4. Anna Beer, Handel mit Südfrüchten und Biktualien in Unter¬ burgfried Nr. 21, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Johann Mosberger, Handel mit Produkten und Kunstdünger in Großendorf Nr. 49, Gemeinde Ried. 6. Maria Amon, Handel mit Obst und Gemüse in Markt Weyer Nr. 134. 7. Robert Kunz, fabriksmäßige Ziegelerzeugung in Sattledt, Gemeinde Land Kremsmünster. 8. Georg Kramplhuber, Gemischtwarenhandel in Wartberg Nr. 24. 9. Johann Mühlberger, Müllergewerbe in Sierning Nr. 118. 10. Heinrich Zweckmayr. Handel mit Eisennägel und Geschmeidewaren in Ternberg Nr. 2. 11. Karl Astleitner, Beinschrotergewerbe in Neuzeug Nr. 185, Gemeinde Sierning. 12. Matthias Koller, Schuhmachergewerbe in Weyerbach Nr. 29, Gemeinde Weißkirchen. 13. Franz Hinteregger jun., Gast= und Schank¬ gewerbe in Christkindl Nr. 4, Gemeinde Garsten (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883. R.=G.=Bl. Nr. 39). 14. Johann Narbeshuber, Gast¬ und Schankgewerbe in Eberstallzell Nr. 28 (Berecht. § 16, lit. a, b. e, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R=G.=Bl. Nr. 39. ohne Billard), radiziert. 15. Ferdinand Stehrer, Gast= und Schankgewerbe in Hasenufer Nr. 9, Gemeinde Pucking (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, e, f u. g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), 16. Josef Kittinger, Gast= und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, fu. g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 17. Joh. Haslehner, Gast= und Schankgewerbe in Hueb Nr. 5, Ge¬ meinde Egendorf (Berecht. § 16, lit. a. b, c, d, e, fu. g, 3=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), 18. Josef Schmiedberger, Hufschmiedgewerbe in Burg Nr. 20, Ge¬ meinde Kematen. 19. Maria Schmierl, Gemischtwarenhandel in Gründberg Nr. 96, Gemeinde Sierning. 20. Florian Steingruber, Käserei in Eberstallzell Nr. 23. 21. Florian Steingruber, Flaschenbierhandel in Eberstallzell Nr. 23 22. Anton Nemee, Kunst= und Naturblumenhandel in Bad Hall Nr. 10 neu, Nr. 73 alt. 23. Leopoldine Zettl, Handel mit Galanterie=, Leinen=, Baumwoll=, Posamentier=, Schnitt¬ Weiß= und Kurzwaren, Wäsche und Seife in Neuzeug Nr. 60, Gemeinde Sierning. 24. Franz Klinglmair, Wagnergewerbe in Maidorf Nr. 20, Gemeinde Ried. B. Gewerbelöschungen. 1. Ignaz Hieslmayr, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten in Weißenberg Nr. 5, Gemeinde Neuhofen. 2. Paul Schober, Gast= und Schankgewerbe in Hueb Nr. 5, Gemeinde Egendorf. 3. Johann Hübl, Bäckerei in Klein¬ raming Nr. 18, Gemeinde St. Ulrich. 4. Alois Dorfmayr,

Gast= und Schankgewerbe in Christkindl Nr. 5. Gemeinde Garsten. 5. Josefa Zweckmayr. Handel mit Eisennägel und Geschmeidewaren aller Art in Ternberg Nr. 3. 6. Karl Bruckmüller, Müllergewerbe in Kirchberg, Gemeinde Land Kremsmünster. 7. Maria Hötzendorfer, Marktsfierantin mit Tuchresten in Unterrohr Nr. 46, Gemeinde Rohr. 8. Maria Brillinger, Naturblumenhandel in Bad Hall. 9. Ignaz Deirler, Gast= und Schankgewerbe in St. Leonhardt Nr. 17, Gemeinde Pucking. 10. Franz Gröbner, Fragnergewerbe in Losensteinleiten. 11. Mar Lechner, Bäckergewerbe in Weich¬ stetten Nr. 7, Gemeinde St. Marien. 12. Edmund Seng¬ leitner, Faßbindergewerbe in Aschach Nr. 107. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Josef Sedlaczek, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 78: Pächter: Leopold Schinnerl. 2. Direktion der Steyrtalbahngesellschaft, Steyr, Gast= und Schankgewerbe am Bahnhof Pergern, Gemeinde Garsten: Pächterin: Therese Tremmel. 3. Josef Höllhuber, Gast= und Schankgewerbe in Spieldorf Nr. 15, Gemeinde Eberstallzell: Fortführung durch Witwe Rosina Höllhuber auf Witwenstandsdauer. 4. Florian Mayr, Holzschuhmachergewerbe in Daxberg Nr. 35, Gemeinde Gleink: Standortsverlegung: Schwaming Nr. 16, Gemeinde Garsten. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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