k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 27. Steyr, am 2. Juli. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K. 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 9748. Steyr, 25. Juni 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vom 1. Juli 1903 angefangen gelangt im ganzen Außenbezirke des k. k. Postamtes in Eberstallzell die ge¬ bührenfreie und tägliche (mit Ausnahme der Sonntage) Zu¬ stellung der Briefpostsendungen an die außerhalb des geschlossenen Postortes wohnhaften Adressaten zur Ein¬ führung. Dies wird im Grunde der Note der k. k. Post= und Telegraphen=Direktion Linz vom 20. Juni 1903, Nr. 26.893, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Steyr, 30. Juni 1903. Z. 9966. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausgefertigte Legitimationen für Handlungsreisende. Im II. Quartal 1903 wurden nachstehende Legiti¬ mationen für Handlungsreisende erteilt, und zwar für: David Grimberger bei Friedrich Bauernebel, Firma Straßers Witwe, Messerfabrik in Sierninghofen: Franz Faustus bei C. A. Greiner, Korkstopsenfabrik in Krift Nr. 6, Gemeinde Kremsmünster Land, und Blasius Felber bei Robert Kunz, Sattledt, Gemeinde Kremsmünster Land. Steyr, 1. Juli 1903. Z. 9961. An alle nach dem Kranken=Versicherungs gesetze eingerichteten Krankenkassen. Die Krankenkassen=Vorstehungen werden aufgefordert die Nachweisung über die Mitgliederbewegung und Kasse¬ gebahrung im II. Semester 1903 sofort anher vorzulegen. Steyr, 25. Juni 1903. Z. 1200 Sch. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Nach einer Mitteilung der Schulleitung in Kematen dürfte sich der Strazzensammler Josef Uhl unter Mitnahme seiner schulpflichtigen Kinder im Lande umhertreiben. Derselbe ist auszuforschen und im Betretungsfalle die Anzeige zu erstatten. Da die Mitnahme schulpflichtiger Kinder im Wander¬ betriebe verboten ist, hat die Gemeinde des Betretungsortes Sorge zu tragen, daß die schulpflichtigen Kinder sofort zum Schulbesuche herangezogen werden. Steyr, 30. Juni 1903. Z. 9958. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Betreffend Feststellung der Identität einer aus der Donau gezogenen Mannesleiche. Am 20. Juni l. J. wurde am Hüttinger Ufer eine unbekannte, beiläufig 35 bis 40 Jahre alte Mannesleiche aus der Donau gezogen. Die Leiche ist mittelgroß, kräftig gebaut, hat rötlichen Schnurrbart, Kinn= und Backenbart glatt rasiert, Kopfhaare 2 bis 3 em lang und dunkelblond, gute Zähne Bekleidet war dieselbe mit dunklem, fast —chwarze Stofffakko, Weste und Hose aus braunkariertem Cheviot, schwarzen, gut erhaltenen Lederstiefeletten mit breiten Ab¬ sätzen, weißen Baumwollsocken, grauem Jägerhemde und rot und blau gestreifter Gradlgattie ohne Märke. Dokumente, Geld oder sonstige Gegenstände wurden bei der Leiche nicht vorgefunden. Die Leiche wurde am Ortsfriedhofe in Mitterkirchen beerdigt. Von Sakko und Hose wurde behufs Aanoszierung je ein Stück herausgeschnitten und in der Gemeindekanzlei deponiert. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k.
Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Ersuchens der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Perg vom 23. Juni 1903, Z. 7756, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die be¬ züglichen Nachforschungen sofort einzuleiten und über ein positives Resultat anher zu berichten. Steyr, 24. Juni 1903. Z. 9681. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Statthalterei in Prag vom 21. April 1903, Z. 57.344, an die k. k. Statthalterei in Linz schlagen sich a) der im Jahre 1877 geborene, nach Prag zuständige, angeblich beschäftigungslose Handlungsdiener Arthur Klauber und b) der am 1. Juni 1869 geborene, nach Tepl, polit. Bezirk Tepl, zuständige, beschäftigungslose Schauspieler Heinrich Kokeluha in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen. a) Arthur Klauber weist sich mit einem Heimatsscheine ddo. Prag vom 7. Juli 1899, Z. 4932, beziehungsweise vom 19. Juli 1900, Z. 5873, bezw. vom 3. November 1901, Z. 7231, bezw. mit einem Arbeitsbuche ddo. Prag, 9. No¬ vember 1900, Z. 2036, aus. b) Heinrich Koželuha ist von mittlerer Gestalt, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, graue Augen, proportio¬ nierte Nase und Mund, und ist mit einem Reisepasse versehen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Statth.¬ Erlasses vom 7. Juni 1903, Z. 10.608/II, hiemit beauf¬ tragt, diesen Individuen, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft keine Geldunterstützungen und Reisevorschüsse zu gewähren, vielmehr die Genannten im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schub¬ vorschriften zu behandeln. Steyr, 29. Juni 1903. Z. 9946. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Die beiden Brüder Josef Tegelmann, geboren 1871, Kommis, und Heinrich Tegelmann, geb. 1873, Anstreicher, beide heimatszuständig in Ponigl, Bezirk Cilli, verursachen der Heimatsgemeinde bedeutende Kosten, indem sie arbeits¬ und beschäftigungslos herumvagieren und sich von den Ge¬ meindeämtern vorschußweise Unterstützungen auf Rechnung ihrer Zuständigkeitsgemeinde verabfolgen lassen. Da die Obgenannten auch außerhalb Steiermarks ihr Unwesen treiben und sich derartige Vorschüsse unter anderem auch von den Gemeinden Triest, Agram, Wr.=Neustadt, St. Wolfgang und Maria-Enzersdorf im Gesamtbetrage von 60 K 75 h ausfolgen ließen, werden über Auftrag der k. k. Statthalterei vom 16. Juni 1903, Z. 12.553/II, die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten¬ Kommanden auf die Genannten mit der Aufforderung auf¬ merksam gemacht, in Hinkunft bei der Erfolgung von Geld¬ unterstützungen an dieselben mit größter Strenge vorzugehen und gegen sie eventuell nach Maßgabe der Landstreicher¬ und Schubgesetze vorzugehen. Z. 9682. Steyr, 24. Juni 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Infolge Note der k. k. Landesregierung in Troppau vom 30. April 1903, Z. 10.482, wird den Gemeinde¬ Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden er¬ öffnet, daß sich der im Jahre 1867 geborene, nach Freudental zuständige, ehemalige Forstpraktikant Arthur Schmid, welcher eine Stellung infolge gerichtlicher Abstrafung wegen Betruges verloren hat, beschäftigungslos insbesondere in Kärten herum¬ treibt und sich von den Gemeinden Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde verabfolgen läßt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthalterei=Er¬ lasses vom 29. Mai 1903, Z. 10.458/II. mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, dem Genannten außer im Falle drin¬ gendster Not keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, den¬ selben vielmehr im gegebenen Falle der schubpolizeilichen Be¬ handlung zu unterziehen. Z. 9947. Steyr, 30. Juni 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden Invigilierungs=Einstellung. Laut Zuschrift der Direktion der krainer'schen Landes¬ Zwangsarbeitsanstalt vom 12. Juni 1903, Z. 1399, sind die entwichenen Zwänglinge (Zigeuner) Anton Daniel und Johann Daniel aufgegriffen worden und werden nach Verbüßung ihrer vom k. k. Kreisgerichte Steyr über sie ver¬ hängten sechsmonatlichen schweren Kerkerstrafe in die Zwangs¬ arbeitsanstalt Laibach zurückeingeliefert werden. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 7. Mai 1903, Z. 7127, Amtsblatt Nr. 20 ex 1903, zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 23. Juni 1903, Z. 12.784/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, jede weitere Nachforschung nach den Genannten einzustellen. Steyr, 24. Juni 1903. Z. 9683. 9684 u. 9685. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 22. Mai 1879 in Chwalko im Bezirke Wischau als Sohn der Eheleute Franz und Rosalia Mléousek geborenen Bodéjeka) geborene und dahin heimatberechtiate Geza Franz Mléousek; Ludwig Heßke aus Partschendorf, geboren am 3. August 1873 in Asperhofen, Sohn des Franz und der Maria Heßke, geborenen Schönauer;
Franz Simiček aus Skottnitz, geboren am 21. No¬ vember 1872. Sohn der Marianne Simicek: Friedrich Klečka aus Trnavka, geboren 6. März 1872 in Mährisch=Ostrau, Sohn des Valentin und der Elisabeth Klecka, geborenen Eichler; Vinzenz Brychta aus Ob.=Ruzinka, geboren am Oktober 1873 in Reeitz, Sohn des Vinzenz und der Anna Brychta: Ludwig Barta aus Zwole, geboren am 4. August 1872 in Okert, Hufschmied. Sohn des Matthias und der Juliana Barta, geborenen Karec; Josef Badal, zuständig und am 23. Februar 1877 geboren in Zwole, Knecht, Sohn des Franz und der Josefa Badal, geborenen Toman: Franz Kousal aus Bystritz, geboren am 18. Oktober 1877 in M.=Weißkirchen, Sohn des Alois und der Sophie Kousal, geborenen Titz. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 25. August d. J. hieher zu berichten. Steyr, 26. Juni 1903. Z. 9744. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Ausforschung eines Landsturmpflichtigen. Auszuforschen ist, u. zwar.: Der am 14. April 1883 in Loosdorf geborene, in Proßnitz heimatberechtigte, landsturmpflichtige Karl Skrk, Sohn des Johann und der Katharina Skrk, geborenen Hlavaček Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Au¬ gust d. J. hieher zu berichten. Steyr, 29. Juni 1903. Z. 9945. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung. In Angelegenheit des von Konrad Stieger bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gröbming zur Anzeige gebrachten Austrittes aus der römisch-katholischen Kirche erscheint die Einvernehmung desselben dringend notwendig. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gröbming nicht ermittelt werden konnte, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gen¬ darmerie=Posten=Kommanden zufolge Erlasses der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 23. Juni 1903, Z. 13.129/II, auf¬ gefordert, die Ausforschung des Genannten zu veranlassen und über ein positives Resultat bis längstens 25. Juli d. J anher zu berichten. Konrad Stieger ist laut seines Arbeitsbuches, ddo. Goisern am 10. April 1900, in Losenstein, Bezirk Steyr, am 26. November 1868 geboren, und seines Zeichens Maurer¬ gehilfe. Steyr. 29. Juni 1903. Z. 1228/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Der Herr Minister für Kultus und Unterricht hat mit Erlaß vom 19. Juni 1903, Z. 19.064, genehmigt, daß in der Zeit vom 17, bis einschließlich 29. August 1903 ein landwirtschaftlicher Fortbildungskurs für Volksschullehrer auf dem Mustergut in Otterbach bei Schärding abgehalten werde. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 25. Juni l. J., Z. 2545, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß an diesem Kurs fünfzehn Lehrer teilnehmen können, denen Subventionen im Betrage von je 30 (dreißig) Kronen bewilligt werden. Die mit dem Lehrbefähigungszeugnis bezw. Reifezeugnis belegten schriftlichen Anmeldungen sind bis spätestens 6. Juli l. J. hieramts einzubringen oder ein Fehlbericht zu erstatten. Steyr, am 27. Juni 1903. Z. 1210/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der dreiklassigen Volksschule in Gleink kommt für männliche Bewerber die Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200 K die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier oder Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Tauf¬ scheine, dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts einzubringen. Steyr, 26. Juni 1903. Z. 9743. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und ausgedehntesten Verlautbarung unter den Landwirten und insbesondere zur Verständigung der Spanferkelhändler. Z. 10.624/X. Kundmachung betreffend veterinär=polizeiliche Vorschriften bezüglich des Verkehres mit Spanferkeln. Zufolge der in letzterer Zeit wiederholt gemachten Wahrnehmung, daß die Schweinepest durch auf Märkten gekaufte und mittels Bahn beförderte Spanferkel verschleppt worden ist oder an vermarkteten Tieren konstatiert wurde, ohne daß in den Ursprungsgehöften, aus welchen die be¬ treffenden Tiere stammten, das Herrschen dieser Seuche fest¬ gestellt werden konnte, findet die k. k. Statthalterei zur tun¬ lichsten Verhinderung solcher Seuchenverschleppungen auf Grund der Bestimmungen des § 20, Punkt 7, des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35), beziehungsweise im Sinne des Gesetzes vom 19. Juli 1879 (R.=G.=Bl. Nr. 108) anzuordnen, daß alle zur Be¬
förderung von zum Handel bestimmten Spanferkeln benutzten Wägen, Kisten, Körbe, Steigen und anderen Behälter nach jedesmaligem Gebrauche von Seite der Parteien einer gründ¬ lichen Reinigung und Desinfektion am zweckmäßigsten mit Kalkmilch zu unterziehen sind Im Falle der Nichtbeachtung dieser Vorschrift sind die überwachenden Veterinärorgane verpflichtet, die zur Beför¬ derung der in den Handel gebrachten Spanferkel benützten Wägen und Behältnisse vor ihrer Wiederbenützung, bezie¬ hungsweise vor Rücksendung der Behältnisse auf Kosten der betreffenden Parteien vorschriftsmäßig reinigen und disin¬ fizieren zu lassen. Linz, am 20. Juni 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Ste
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