Amtsblatt 1903/26 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 19. Juni 1903. Z. 9274. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Juni bis 10. Juni 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Manndorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Guntendorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Pichling: Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen; Ge¬ meinde St. Peter, Ortschaft Seyrlufer. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Maria Laah. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Edt, Ortschaft Mitterburg 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Marchtrenk. 2. Schweinepest. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaft Matzelsdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Zinn¬ gießing; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen: Gemeinde St. Peter, Ortschaft Zizlau. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hagenberg, Ortschaft Niederaich: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Zudersdorf; Steinpichl; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Arnberg, Gemeinde und Ortschaft Unterweitersdorf. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Marreital; Gemeinde und Ortschaft Prägarten. 3. Pferderäude. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Au. Steyr, 21. Juni 1903. Z. 9394. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.668/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1903, Z. 26.261, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Vojnic (Komitat Modrus Rieka), Karlovac, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde, Kostajnica, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde, Petrinja, einschließlich der Stadt¬ gemeinde, Pisarovina, Vrginmost (Komitat Zagreb) in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaften Stryi, Turka, Wiener=Neustadt wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szolyva (Komitat Bereg), Felsö¬ Pulya, Sopron (Komitat Sopron), sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowytarg wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szepes Szombat, ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes), und endlich auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften Neu-Sandec und Ungarisch-Brod wegen des Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Vaguihely (Komitat Nyitra), Felsö-Tarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis-Szeben (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ richtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Malaczka (Komitat Pozsony), sowie gegen die Ein¬ fuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szenics (Komitat Nyitra), Vaabeszterezte (Komitat Trencsen) in Ungarn und aus den Bezirken Krapina (Komitat Varazdin), Stubica (Komitat Zagreb), Kroatien=Slavonien. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul= und Klauen¬ seuche verseucht gewesenen Gemeinde Dimburg (Stuhlgerichts¬ bezirk Malaczka), ferner der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Jablonic (Stuhlgerichtsbezirk Szenies), sowie der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf der Schweine ver¬ seucht gewesenen Gemeinden Predmer, Pocsari (Stuhlgerichts¬ bezirk Vagbesztercze) in Ungarn, sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 28. und 29. Mai 1903, ZZ. 23.777 und 24.022 (Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 3. u. 7. Juni 1903, Nr. 67 und 69), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Steyr, 22. Juni 1903. Z. 9519. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Juni bis 17. Juni 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Weitersfelden, Ort¬ schaft Wienau.

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