Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 26. Steyr, am 25. Juni. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 22. Juni 1903. Z. 9528. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Feldmäßige Uebungen im Kavallerie=Telegraphendienst. Vom 1. bis 21. Juli 1903 finden in Oberösterreich feldmäßige Uebungen im Kavallerie=Telegraphendienste statt, und zwar bis inklusive 13. Detailübungen, vom 14. bis 21. eine größere Uebung. Bei denselben wird Kavallerie¬ Telegrapbendraht ausgelegt werden, welcher während der Detailübungen täglich wieder eingezogen wird, während bei der größeren feldmäßigen Uebung Verbindungsstrecken vor¬ aussichtlich bei Linz, Wels, Steyr, Unterrohr oder Krems¬ münster und Attnang — nach Bedarf auch bei anderen Orten — bis 21. im telegraphischen Betriebe bleiben. Die Detailübungen finden im Raume Enns — Steyr— Linz Gallneukirchen— Prägarten— Perg— Au, die größere Uebung im Raume Enns—Linz—Aschach— Peuerbach—Schärding¬ Braunau—Steindorf bei Straßwalchen— Attnang—Gmunden Grünau— Kirchdorf— Steyr— Enns statt. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden angewiesen, diese Leitungen ent¬ sprechend zu überwachen und die Bevölkerung vor jeder Be¬ schädigung der Leitungsdrähte zu warnen. Steyr, 17. Juni 1903. Z. 9283. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Gebührenfreie Zustellungen von Briefpostsendungen im Außenbezirke des k. k. Postamtes Ternberg. Laut Zuschrift der k. k. Postdirektion Linz vom 15. Juni 1903, Z. 19.024, gelangt vom 21. Juni 1903 ange¬ fangen im Außenbezirke des k. k. Postamtes in Ternberg die regelmäßige gebürenfreie Zustellung der Briefvostsendungen zur Einführung und zwar wird die Zustellung in den nachstehend sub a und b angeführten Ortschaften wöchentlich je drei¬ mal bewirkt werden. Diese sind: a) am linken Ufer der Enns: Bäckengraben, Ebenboden, Schattleiten und Schweinseck; b) rechtseitig der Enns: Breitenfurt, Maiereben. Mühl¬ bachgraben, Paukengraben, Reitnerberg und Wurmbach. Hievon ist die Bevölkerung entsprechend in Kenntnis zu setzen. Steyr, 18. Juni 1903. Z. 9333. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Dem k. k. Ministerium des Innern ist zufolge Erlasses vom 17. Mai 1903, 3. 22.599, anni 1902, zur Kenntnis ge¬ kommen, daß die volitischen Bezirksbehörden nicht selten die erforderliche Raschheit der Amtierung in jenen Fällen ver¬ missen lassen, in welchen die k. u. k. Konsulate in den Ver¬ einigten Staaten von Amerika ihre Mitwirkung behufs Beschaffung jener Dokumente in Anspruch nehmen, welche erforderlich sind, um bei Todesfällen österreichischer Staats¬ angeböriger gewisse, den in Oesterreich befindlichen Hinter¬ blieben gebührende Geldbeträge (Versicherungs= und Unter¬ stützungsbeträge für den Todesfall) sicherstellen oder, falls der Tod durch fremde Fahrlässigkeit erfolgt sein sollte, sei es auf gerichtlichem, sei es auf außergerichtlichem Wege Schadenersatz erwirken zu können. Bei der hohen Ziffer österreichischer Auswanderer in den Vereinigten Staaten kommt der Tätigkeit der k. und k. Konsulate in den erwähnten Angelegenheiten nicht bloß für die unmittelbar beteiligten Familienangehörigen, sondern auch für die Allgemeinheit eine große Bedeutung zu und es ist daher notwendig, daß auch die politischen Bezirksbehörden ihr die gebührende Beachtung schenken. Indem die k. und k. Konsulate in den Vereinigten Staaten von Amerika, wie dies nicht selten vorkommt, drei und mehr Monate darauf warten müssen, bis sie in den Besitz der für ihr Einschreiten erforderlichen Dokumente gelangen, finden irgend welche unter mannigfaltigen Bezeich¬ nungen wie „Notary Public" „Vaterländischer Advokat“, „Rechts= und Inkasso=Bureau" rc. ihre Geschäfte betreibenden Agenten von oft sehr zweifelhafter Vertrauenswürdigkeit Zeit und Gelegenheit, sich zwischen das Konsulat und die in Oesterreich befindlichen Parteien einzudrängen, indem sie sich von letzteren direkt irgend welche Dokumente verschaffen und
sodann gestützt auf dieselben, selbstverständlich mit vorzugs¬ weiser Bedachtnahme auf den eigenen Vorteil, die Angelegen¬ heit selbst in die Hand nehmen und durchführen. Hiebei werden nicht selten die Gemeindevorsteher veranlaßt, den in aller Eile beschafften Dokumenten das Gemeindesiegel beizu¬ drücken und denselben hiedurch den Anschein von beglau¬ bigten Dokumenten zu geben. Damit Unzukömmlichkeiten dieser Art vermieden werden, ist es notwendig, daß die politischen Behörden einerseits das officium boni vici, das sie in dieser Ange¬ legenheit zu besorgen haben, so viel an ihnen liegt, mit aller tunlichen Raschheit besagen, anderseits die Par¬ teien darauf aufmerksam machen, daß, sobald einmal das k. u. k. Konsulat in Amerika sich ihrer Sache angenommen habe, es aller Voraussicht nach nur zu ihrem Nachteile ausschlagen werde, wenn sie sich noch mit einem anderen Vermittler einlassen und ihm Vollmachten und andere Ur¬ kunden übergeben. Die Gemeindevorsteher endlich wären darauf aufmerksam zu machen, daß die erwähnten Schein¬ legalisierungen Amtshandlungen seien, welche nicht in den Wirkungskreis der Gemeinde fallen, welche den Parteien eventuell schweren Schaden verursachen und welche sie daher unter allen Umständen zu unterlassen hätten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei-Erlasses vom 29. Mai 1903, Nr. 11.332/II, zur Darnachtung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 20. Juni 1903. Z. 1146/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Das k. k. Ministerium des Innern hat den im Vor¬ jahre gepflogenen Erhebungen über die hinsichtlich der öffentlichen Zahnpflege bestehenden Verhältnisse entnommen, daß von einem großen Teile der Bevölkerung die Wichtig¬ keit einer regelmäßigen rationellen Mund= und Zahnpflege für die Erhaltung der Gesundheit und der Nutzen der recht¬ zeitigen Inanspruchnahme einer fachkundigen zahnärztlichen Hilfe bei Zahnerkrankungen noch nicht gebührend gewürdigt wird. Man begnügt sich in weiten Volksschichten damit, schmerzende kranke Zähne ausziehen zu lassen und unter¬ läßt es, bei beginnenden Zahnerkrankungen die ärztliche Behandlung aufzusuchen. Diese Vernachlässigung führt häufig zu bleibenden und oft entstellenden Defekten der Zahngebilde und zieht auch in vielen Fällen dadurch Gesundheitsstörungen nach sich, daß die Verdauung und Ernährung infolge der mangelhaft ge¬ wordenen Kautätigkeit leidet und daß die erkrankten hohlen Zähne und Zahnreste geeignete Schlupfwinkel abgeben, in denen sich Infektionskeime ansammeln und wuchern können. Diese Uebelstände in der Volksgesundheitspflege würden sich mindern, wenn die Erkenntnis allgemein zum Durch¬ bruche käme, wie wichtig die Pflege der Reinlichkeit des Mundes ist, um schmerzhaften Zahnleiden und dem ver¬ meidbaren Verluste der Zähne mit allem hieraus für die Gesundbeit entstehenden Nachteilen zu entgehen; wie segens¬ reich endlich solche öffentliche Einrichtungen wirken müßten, durch welche man auch den unbemittelten Kreisen der Be¬ völkerung und insbesonders dem jugendlichen Teile derselben, die Möglichkeit bieten würde, sich erforderlichenfalls zahn¬ ärztlich behandeln zu lassen. Zufolge des Erlasses des Ministeriums des Innern im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht vom 10. März 1903, Z. 38.731, und des Er¬ lasses des k. k. Landesschulrates vom 29. Mai 1903, Z. 1998, werden die Schulleitungen beauftragt, die unter¬ stehenden Lehrpersonen anzuweisen, in dieser Richtung einen nachhaltigen erziehlichen Einfluß auf die Schulkinder aus¬ zuüben. Es wird insbesondere darauf hinzuwirken sein, daß in der Schule die Vornahme einer regelmäßigen und sora¬ fältigen Mund= und Zähnereinigung nachdrücklich empfohlen und dem Verständnisse der Jugend nabegebracht werde, wie nachteilig das Hohlwerden und Verderben der Zähne für Gesundheit und Wohlbefinden des Einzelnen werden kann und wie nützlich und notwendig es erscheint, beginnende Zahnschäden rechtzeitig, das ist noch ehe sich Schmerzen eingestellt haben, durch zahnärztliche Behandlung beseitigen zu lassen. Steyr, 24. Juni 1903. Z. 9689. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Einsendung der Geburts=Ausweise. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Geburtenausweise mit 30. Juni abzuschließen und den Herren Gemeindeärzten zur Einsicht und Korrektur vor¬ zulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Juli anher zu erfolgen und sind die Drucksorten hieramts anzusprechen. Steyr, 17. Juni 1903. Z. 9272. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Aufhebung der Schonzeit für Karpfen. Laut Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 6. Juni 1903, Z. 10.740 I. wurde in Abänderung des Artikels II der Statthalterei=Verordnung vom 19. De¬ zember 1896, L.=G.= u. B.=Bl. Nr. 33, mit welcher Durchführungsbestimmungen zum Fischereigesetze vom 2. Mai 1895, L-=G.= u. B=Bl. Nr. 20 ex 1896, erlassen wurden, im Einvernehmen mit dem Landesausschusse die Schonzeit für Karpfen aufgehoben. Dagegen bleibt die im Artikel II der bezogenen Ver¬ ordnung festgesetzte Schonzeit für sämtliche karpfenartige Fische (Cyprioniden) mit Ausschluß des Karpfens (Cyprinus carpis) aufrecht. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß die entsprechende Verlautbarung im Landesgesetz= und Verordnungsblatte erfolgt. Steyr, 17. Juni 1903. Z. 9146. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Invigilierungs=Einstellung. Laut Mitteilung des Stadtpolizeiamtes St. Pölten vom 12. Juni 1903, Z. 2671/P., ist der im h. ä. Erlaß
vom 2. Jänner 1903, Z. 1, Amtsblatt Nr. 2 ex 1903, zur Ausforschung beschriebene Josef Stadler bereits ein¬ gebracht. Es hat daher jede weitere Ausforschung nach dem Genannten zu unterbleiben. Steyr, 20. Juni 1903. Z. 9335. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Widerruf. Mit Beziehung auf den h. a. Erlaß vom 22. Dezember 1902, Z. 17.972 und Z. 18.306, Amtsblatt Nr. 1 ex 1903, wird eröffnet, daß die Nachforschungen nach dem stellungs¬ pflichtigen Josef Siamund einzustellen sind, da mittlerweile dessen Ableben konstatiert worden ist. Steyr, 18. Juni 1903. Z. 9232, 9337 u. 9338. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Hugo Sommer, geboren am 2. November 1874 in Neutitschein, Sohn des Ferdinand und der Marie Sommer, geb. Nowotny Felix Owesle, geboren am 28. September 1873 in Engelswald, Sohn des Eduard und der Thekla Owesle, geb. Dibal; der am 19. August 1870 in Kunzendorf, Bezirk Mährisch=Weißkirchen, als Sohn der Eheleute Franz und Marie Friedrich (geb. Kurfürst) geborene und dort heimat¬ berechtigte Anton Friedrich; der am 18. September 1874 in Neutitschein als Sohn der Eheleute August und Therese Beier (geb. Neu¬ mann) geborne und dahin heimatberechtigte Augustin Beier. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. August l. J. zu berichten. Z. 9275, 9276, 9277, 9278, 9339, 9340, 9341 u. 9342. Steyr, am 18. Juni 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen sind, u. zwar.: Der am 14. Oktober 1880 in der Gemeinde Sauer¬ brunn Umgebung im Bezirke Pettau geborene, unbekannt wo heimatberechtigte Vinzenz Rikner: der am 29. Juni 1880 in Bubené geborene, in Proßnitz heimatberechtigte Rudolf Anton Novotny, Sohn des Franz und der Barbara Novotny, geborenen Drnec; der im Jahre 1879 in Neudorf, im Bezirke Pettau geborene, unbekannten Ortes heimatberechtigte Karl Mikl, unehelicher Sohn der Magd Maria Mikl; der am 7. Februar 1878 in Wien geborene, in Pro߬ nitz heimatberechtigte Rudolf Hirsch, Sohn des Joachim Heinrich und der Emilie Hirsch, geborenen Velin; der am 30. April 1882 in Budapest geborene, in Braunseifen im Bezirke Römerstadt heimatberechtigte Ludwig Ungar, Sohn der Amalie Ungar; der im Jahre 1881 in Prestavek im Bezirke Prerau geborene und dahin zuständige Franz Béhal, Sohn des Johann und der Franziska Béhal, geborenen Jaros: der am 13. November 1881 in Sternberg geborene und dahin zuständige Edwin Emmer, Sohn des Moritz und der Franziska Emma, geb. Novak; der am 3. Juni 1879 in Brünn geborene, in Borotin im Bezirke Märisch-Trübau heimatberechtigte Franz Losko, Sohn des Franz und der Marianne Losko, geb. Svab. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. August d. J. hieher zu berichten. Steyr, am 20. Juni 1903. Z. 9396 und 9397. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Landsturmpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 24. März 1884 in Weigelsdorf geborene, in Gr.=Stohl im Bezirke Römerstadt heimatberechtigte Alois Schafhaupt, Sohn der Josefa Schafhaupt; der am 28. Juli 1883 in Wien geborene, in Ureitz im Bezirke Proßnitz heimatberechtigte August Wolf, Sohn des Kasimir und der Marie Wolf, geb. Peklo. Insbesondere ist zu erheben, ob die Genannten nicht etwa in einem Verzeichnisse der Landsturmpflichtigen einer Gemeinde aufgeführt erscheinen oder gestorben sind. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. August 1903 zu berichten. Z. 9506, 8652, 9148, 9191 u. 9193. Steyr, am 20. Juni 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land. Gustav Marchgraber, geboren 1876 in Bad Hall, Konditorgehilfe Franz Pfefferl, geboren 1878 in Sierning, Schlosser¬ gehilfe. Friedrich Panhuber, geboren 1864 in Sierning, Vergolder. Karl Philipp Almastetter, geboren 1876 in Sier¬ ning, Schlossergehilfe.
Steyr, 19. Juni 1903. Z. 9274. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. Juni bis 10. Juni 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ortschaft Manndorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Guntendorf. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Ebelsberg, Ort¬ schaft Pichling: Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen; Ge¬ meinde St. Peter, Ortschaft Seyrlufer. 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Maria Laah. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Edt, Ortschaft Mitterburg 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 6. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Marchtrenk. 2. Schweinepest. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaft Matzelsdorf; Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Zinn¬ gießing; Gemeinde und Ortschaft Gallneukirchen: Gemeinde St. Peter, Ortschaft Zizlau. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hagenberg, Ortschaft Niederaich: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Zudersdorf; Steinpichl; Gemeinde Wartberg, Ortschaften Arnberg, Gemeinde und Ortschaft Unterweitersdorf. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Hundsdorf, Ortschaft Marreital; Gemeinde und Ortschaft Prägarten. 3. Pferderäude. Erlöschen der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Marchtrenk, Ortschaft Au. Steyr, 21. Juni 1903. Z. 9394. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 12.668/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 11. Juni 1903, Z. 26.261, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Vojnic (Komitat Modrus Rieka), Karlovac, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde, Kostajnica, einschließlich der gleich¬ namigen Stadtgemeinde, Petrinja, einschließlich der Stadt¬ gemeinde, Pisarovina, Vrginmost (Komitat Zagreb) in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaften Stryi, Turka, Wiener=Neustadt wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szolyva (Komitat Bereg), Felsö¬ Pulya, Sopron (Komitat Sopron), sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowytarg wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szepes Szombat, ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Poprad (Komitat Szepes), und endlich auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften Neu-Sandec und Ungarisch-Brod wegen des Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Vaguihely (Komitat Nyitra), Felsö-Tarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis-Szeben (Komitat Saros) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ richtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Malaczka (Komitat Pozsony), sowie gegen die Ein¬ fuhr von Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szenics (Komitat Nyitra), Vaabeszterezte (Komitat Trencsen) in Ungarn und aus den Bezirken Krapina (Komitat Varazdin), Stubica (Komitat Zagreb), Kroatien=Slavonien. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul= und Klauen¬ seuche verseucht gewesenen Gemeinde Dimburg (Stuhlgerichts¬ bezirk Malaczka), ferner der Einfuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinde Jablonic (Stuhlgerichtsbezirk Szenies), sowie der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf der Schweine ver¬ seucht gewesenen Gemeinden Predmer, Pocsari (Stuhlgerichts¬ bezirk Vagbesztercze) in Ungarn, sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 28. und 29. Mai 1903, ZZ. 23.777 und 24.022 (Amtsblatt zur „Linzer Zeitung" vom 3. u. 7. Juni 1903, Nr. 67 und 69), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Steyr, 22. Juni 1903. Z. 9519. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Juni bis 17. Juni 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Weitersfelden, Ort¬ schaft Wienau.
2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Pettenbach, Ort¬ schaft Dürndorf: Gemeinde und Ortschaft Steinbach a. d. St. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ort¬ schaft Jetzing: Gemeinde und Ortschaft St. Peter. 4. Bezirk Rohrbach: Gemeinde u. Ortschaft Schlögel. 5. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Hofkirchen. 6. Bezirk Wels: Gemeinde Edt, Ortschaften Mitter¬ bera Breitenberg. 7. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Adlwang, Ort¬ schaft Manndorf: Gemeinde Pettenbach, Ortschaft Guntendorf. 2. Bezirk Linz (Land). Gemeinde und Ortschaft Ebelsberg: Gemeinde und Ortschaft Kleinmünchen. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 4 Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Steyrdorf. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Zinngießing; Gemeinde und Ortschaft Gallneu¬ kirchen; Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Kirchschlag; Ge¬ meinde St. Peter, Ortschaft Ziglau. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Wartberg, Ortschaften Arnberg, Steinbichl. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Alberndorf, Ort¬ schaft Matzelsdorf. 2. Bezirk Perg: Gemeinde Hinterberg, Ortschaft Zudersdorf: Gemeinde und Ortschaft Unterweitersdorf. Z. 9454. Steyr, 21. Juni 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden auf die unter einem im Wege der Plakatierung zur Verlautbarung ge¬ langenden Bestimmungen, betreffend die im Jahre 1903 in Oberösterreich stattfindenden Pferdeprämiierungen, aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft St Haas'sche Buchdruckerei in
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