Amtsblatt 1903/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Z. 1073/Sch. Steyr, 7. Juni 1903. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 3. Juni l. J., Z. 2277, angeordnet, daß an den Bürger¬ schulen und an den Volksschulen mit ganztägigem Unter¬ richte in dem Falle, wenn die Lufttemperatur in den Lehr¬ zimmern vormittags 20° R erreicht, der Nachmittagsunterricht zu entfallen hat. Steyr, 7. Juni 1903. Z. 1070/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Bezirkslehrerkonferenz. „Mit Rücksicht auf die mit dem Zeitpunkte der Er¬ richtung einer Bezirkshauptmannschaft Urfahr eintretenden Gebiets=Aenderungen beschloß der k. k. Landesschulrat in der Sitzung vom 22. Mai d. J. nachstehende Verfügungen zu treffen: „Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz ist unmittelbar nach dem Zeitpunkte der Neugestaltung des Schulbezirkes abzuhalten und in dieser Konferenz die Neuwahl des fach¬ männischen Mitaliedes in den Bezirksschulrat vorzunehmen. Das für das laufende Triennium ernannte und das von der Konferenz gewählte Mitglied des Bezirksschulrates hat in den Funktionen bis zur Neuwahl, bezw. Neuernennung zu verbleiben. „In den ständigen Ausschuß sind fünf Mitglieder der Konferenz zu wählen. „Der Standort der Bezirkslehrerbibliothek ist nach § 1 der Verordnung des k. k. Landesschulrates vom 10. Fe¬ bruar 1872, Z. 4691, von der Bezirksschulbehörde nach Anhörung der Lehrerkonferenz zu bestimmen. „Nach § 2 dieser Verordnung hat die in der Konferenz zu wählende Bibliothekskommission aus 3 bis 5 Mitgliedern zu bestehen. „Die Verteilung der Werke der derzeit im Bezirke be¬ stebenden Bezirkslehrerbibliothek haben die betreffenden in Betracht kommenden Bibliothekskommissionen im gegenseitigen Einvernehmen nach einem von ihnen zu bestimmenden Modus provisorisch gegen nachträgliche Genehmigung in der nächst¬ folgenden Bezirkslehrerkonferenz vorzunehmen. In Fällen, in denen eine Einigung nicht erzielt werden sollte, behält sich der Landesschulrat die Entscheidung vor. Vorstehender Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 5. Juni 1903, Z. 1914, wird den Schulleitungen mit dem Bemerken mitgeteilt, daß die mit dem h. ä. Erlasse vom 25. Mai l. J., Z. 1002, für den 6. Juli l. J. anberaumte Bezirkslehrerkonferenz bis auf weiteres verschoben wird. Der Termin für die Abhaltung derselben wird seinerzeit bekannt¬ gegeben werden. Steyr, 7. Juni 1903. Z. 8535. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 11.627/X. Kundmachung betreffend die Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich. Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchenausweises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 25. Mai d. J., Z. 20.572, unter Aufrechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und ge¬ schlachteten Schweinen aus dem Okkupationsgebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperr¬ maßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Bosn. Dubica und Prijedor. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 22. März d. J., Z. 6085/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziebungsweise des § 46 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.=Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 29. Mai 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Steyr, 7. Juni 1903. Z. 8536. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und Gendarmerie=Posten¬ Kommanden werden hiermit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung der k. k. Statt¬ halterei in Linz vom 29. Mai 1903, Nr. 11.628/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 7. Juni 1903. Z. 8674. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung unter den interessierten Kreisen. Z. 11.657/X. Kundmachung betreffend Erleichterungen im Viehverkehre vom Zentral¬ Viehmarkte zu St. Marx in Wien. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul¬ und Klauenseuche hat die k. k. Statthalterei in Wien mit der Kundmachung vom 27. Mai d. J., Z. 57.286, unter Behebung ihrer Kundmachung vom 26. März 1903, Z. 25.063, auf Grund des § 3 des Tierseuchengesetzes vom Jahre 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, folgendes angeordnet:

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