Amtsblatt 1903/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 24. Mai 1903. Z. 7917. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. In Beantwortung einer Anfrage des k. k. Hauptzoll¬ amtes in Simbach vom 20. April d. J., Z. 946, ob Tauben unter das Handelsgeflügel gehören, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 6. Mai d. J., Z. 20.075, eröffnet, daß die Ministerial=Verordnung vom 29. März 1903, R.=G.=Bl. Nr. 73, zwischen den einzelnen Arten des Geflügels keinen Unterschied macht, daher auch Tauben, wenn sie im Handelsverkehre zur Ausfuhr gelangen, unter die Bestimmungen des § 8 der bezogenen Verordnung fallen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Mai 1903, Nr. 10.110/X, im Nach¬ bange zum h. a. intimierten Statthalterei=Erlaß vom 8. Avril 1903, Z. 6978, Amtsblatt Nr. 16, zur weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 24. Mai 1903. Z. 7963. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Mai bis 17. Mai 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Windpassing. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach; Gemeinde St. Peter, Ortschaft Zizlau. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Peilstein. Erlöschen der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Asberg 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Z. 8048. Steyr, 27. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.086/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Mai 1903, Z. 22.343, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des In¬ nern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Szarvas (Komitat Bekes), Tisza=Also (Komitat Jasz=Naay-Kun=Szolnok) in Ungarn und aus den Bezirken Zemun (Komitat Syrmien), Dugosclo, Sisak, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Velika Gorica (Komitat Zagreb) und aus der Munizipalstadt Zemun in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha und Wiener¬ Neustadt wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Rajka (Ko¬ mitat Moson), Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Göding wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szenicz (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Klauen¬ tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Berezna (Komitat Ung), owie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus der Muni¬ zipalstadt Kecskemet in Ungarn gerichtete Verbot auf¬ gehoben. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 7, und 13. Mai 1903, 3Z. 20.249 und 21.204 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung" vom 12. Mai d. J. Nr. 58 und vom 20. Mai d. J. Nr. 61), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Z. 8145. Steyr, 27. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vieh= und Fleisch=Einfuhr nach der Schweiz. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Mai 1903, Nr. 10.767/X, beauftragt, das nachstehende Verzeichnis der für die Vieh= und Fleisch=Einfuhr nach der Schweiz längs

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