Amtsblatt 1903/23 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts-Blatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 23. Steyr, am 4. Juni. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K. 50 h, für portopflichtigt geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 29. Mai 1903. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XLVI. XLVII. XLVII. XLIX und L. an die Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 29. Mai 1903. Z. 6764. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Titelnachweise der Lehrer und Kandidaten des geist¬ lichen Standes. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 17. Jän¬ ner 1903, Z. 940, Amtsblatt Nr. 4, sind die Lehrer und Kandidaten des geistlichen Standes gemäß § 51 und 48, W.=V., I. T., außzufordern, im Monate Juni l. J. den Nachweis des Fortbestandes der Begünstigung unter An¬ schluß der vorgeschriebenen Dokumente zu erbringen. Steyr, 29. Mai 1903. Z. 8308. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Frauenhilfsverein für Oberösterreich. Linz, 16. Mai 1903. Z. 45. Dem gefertigten Präsidium ist von Seite der Bundes¬ leitung der österr. Gesellschaft vom „Roten Kreuze" in Er¬ ledigung des Rechenschaftsberichtes pro 1902 die Zuschrift vom 6. Mai d. J., Nr. 529, mit nachstehendem Wortlaute zugekommen: „Mit Genuatuung entnehmen wir dem Inhalte des¬ desselben, daß der geehrte Verein und seine Zweigvereine auch im verflossenen Jahre eine sehr eifrige und erfolgreiche Tätigkeit entwickelten, welche in der Vermehrung der Mit¬ gliederzahl, der Pflegerinnen, des Vereinsvermögens, ins¬ besonders aber in der Gründung des Zweigvereines zu Braunau zum Ausdrucke gelangte. Die mit der n.=ö. Landes=Renten=Versicherung abge¬ schlossene Altersversorgung der dortigen Pflegerinnen durch Bezahlung einer Rente von 600 K an dieselben bei Er¬ reichung des 60. Lebensjahres oder bei eintretender Erwerbs¬ unfähigkeit durch die Ausübung ihres Dienstes begrüßen wir als eine humane Fürsorge, welche gewiß dazu beitragen wird, die Lust und Liebe der Pflegerinnen zu ihrem schweren Berufe zu festigen. Die vollzogene Bildung eines diesem Zwecke dienenden Fondes, ausschließlich durch das Ergebnis des im Vorjahre abgehaltenen Ballfestes, ist eine sehr zweck¬ dienliche und entspricht ganz den diesbezüglich ergangenen Weisungen; sie manifestiert zugleich das verständnisvolle Interesse der dortigen Bevölkerung für die so geartete Frie¬ denstätigkeit und kann füglich als eine Anerkennung der ge¬ leisteten guten Pflegerinnendienste angesehen werden. Indem die achtungsvollst gefertigte Bundesleitung diese namhaften Fortschritte vollauf würdigt, spricht sie gerne dem geehrten Präsidium, sämtlichen Mitgliedern des Stammver¬ eines und den Zweigvereinsleitungen, den Herren Bezirks¬ hauptleuten, den Mitgliedern des Damen= und Herren¬ Komites des erwähnten Ballfestes und allen Förderern, für die erzielten schönen Leistungen im Dienste des Roten Kreuzes" den wärmsten Dank und die volle Aner¬ kennung aus. Indem das gefertigte Präsidium die ehrende Aner¬ kennung allen jenen Faktoren vermittelt, welche insbesondere dazu beigetragen haben, die Friedenstätigkeit des patriotischen Frauenhilfsvereines für Oberösterreich in der Ausgestaltung des Institutes der Krankenpflegerinnen zu fördern, spricht dasselbe hiemit über Beschluß des Ausschusses sämtlichen Förderern den herzlichen Dank aus und erneuert seine Bitte, die Tätigkeit des patriotischen Frauen=Hilfsvereines auch künftighin namentlich durch Anwerbung neuer Mitglieder kräftig unterstützen zu wollen. Das Präsidium benützt diesen Anlaß, um neuerdings auf unser Institut der Krankenpflegerinnen aufmerksam zu machen und im Interesse des Institutes sowohl als der Kranken und deren Familien zu ersuchen, gegebenen Falles auf die Hilfeleistung der Krankenpflegerinnen vom „Roten Kreuze" hinweisen und eventuell deren Inanspruchnahme vermitteln zu wollen. Die Präsidentin: Gräfin Bylandt m. p.

Z. 7992. Steyr, 29. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Informationen für Reisende nach Britisch=Südafrika. Nach der zu Ende des Jahres 1902 erfolgten Auf¬ hebung des Kriegsrechtes in Britisch=Südafrika kommen gemäß den dermalen in Geltung stehenden Bestimmungen für Reisen in das gedachte Gebiet folgende Bestimmungen in Betracht. Reisende, welche sich nach Transvaal oder die Oranje=River=Kolonie zu begeben beabsichtigen, haben nach wie vor eine behördliche Erlaubnis (Vermit) zum Ein¬ tritt in diese Länder sowie zum Aufenthalte in denselben zu erwirken. Ist der Reisende ein fremder Staatsangehöriger, so bat er die Erlaubnis durch den in Pretoria residierenden Konsularvertreter seines Heimatsstaates anzusprechen. Hiebei erscheint es notwendig, den südafrikanischen Küstenplatz genau anzugeben, in welchem er zu landen beab¬ sichtigt. Der bewilligte Permit ist bei den „Secretarv for Permit“ des Landungsortes von dem Reisenden persönlich zu beheben, bei welcher Gelegenheit derselbe sich mit seinem Reisepasse auszuweisen hat. Solche „Secretarys for Permit" besteben in den Küstenplätzen Britisch=Südafrikas, dann in Bulowayo und Laurenco=Marques. Versonen, welche ohne Erlaubnisschein die genannten Kolonien betreten, können angewiesen werden, das Land zu verlassen. Da die Permits grundsätzlich auch verweigert werden können, und außerdem an Angehörige eines bestimmten Staates monatlich nur eine bestimmte Maximalzahl von Permits ausgefolgt werden darf, erscheint es dringend geboten, daß sich die fremden Reisenden schon vor ihrer Einschiffung nach Südafrika die Gewißbeit verschaffen, daß sie den angesprochenen Erlaubnisschein tatsächlich und zwar bis zum Zeitpunkte ihrer Landung erhalten werden. Anlangend den Eintritt in die Kap=Kolonie und nach Natal sowie den Aufenthalt dortselbst ist zu konstatieren, daß nach erfolgter Aufhebung des Kriegsrechtes in den ge¬ dachten Gebieten das Erfordernis einer besonderen Erlaubnis (Permit) als aufgehoben anzusehen ist. Dagegen bestehen für den Eintritt in die erwähnten Gebiete dermalen jene Beschränkungen aufrecht, welche in den dort in Geltung stehenden, die Einwanderung regelnden Gesetzen vorgesehen sind. Die wesentlichsten, die Einwanderung beschränkenden Bestimmungen dieser Gesetze sind folgende: Von der Einwanderung ausgeschlossen (Prohibited Immigrant) sind: 1. Personen, welche über Aufforderung der Behörden nicht imstande sind, ein an das Kolonial=Sekretariat zu richtendes Gesuch in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form in irgend einer europäischen Sprache eigenhändig zu schreiben und zu unterschreiben. 2. Personen, welche sich nicht über den Besitz der zu ihrem Lebensunterhalte erforderlichen Mittel ausweisen können 3. Personen, welche wegen eines gemeinen Verbrechens oder entehrenden Vergehens abgeurteilt wurden. Hin= sichtlich Natals unter der Voraussetzung, daß seit der Be¬ strafung noch nicht zwei Jahre verflossen sind. 4. Blödsinnige und Geisteskranke. 5. Personen, welche mit einer ekelhaften oder einer gefährlichen ansteckenden Krankheit behaftet sind (nur für Natal). 6. Prostituierte oder von der Prostitution anderer lebende Personen. 7. Personen, deren Aufenthalt in der Kolonie die Regierung auf Grund amtlicher Informationen nicht für wünschenswert hält (nur für Natal). Die Ehegattin und die minderjährigen Kinder solcher Versonen, welche von der Einwanderung nicht ausgeschlossen sind, sind keinerlei Einwanderungsbeschränkung unterworfen. In allen Fällen von Reisen nach irgend einem Teile von Britisch=Südafrika erscheint es unumgänglich erforderlich, daß fremde Reisende mit gültigen heimatlichen Reiselegiti¬ mationen versehen seien. Anlangend die Aussichten für in Britisch=Südafrika Arbeit suchende Fremde ist zu bemerken, daß Gelegenheit zu lohnender Beschäftigung im allgemeinen nur spärlich vor¬ handen ist. Ueberdies wird die Auffindung von Arbeitsgelegenheiten infolge strenger Handhabung der Einwanderungsbeschränkungen in hobem Maße erschwert. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zur ent¬ sprechenden Verlautbarung der vorstehenden Information zufolge Erlasses der k. k. o=ö. Statthalterei vom 26. April 1903, Z. 7906/II, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 25. Mai 1903. Z. 7923. An alle Herren Apotheker. Die Publikation eines Zusatzes zu den Addi Tomenta betreffend. Das Direktorium des allgemeinen österreichischen Apotheker=Vereines in Wien hat für das Jahr 1903 zu der im Jahre 1899 vom genannten Direktorium herausgegebenen Rezeptur=Tare der nichtoffizinellen Arzneimittel und Artikel ein ergänzendes Verzeichnis verfaßt. Mit Beziehung auf den Erlaß vom 13. April 1898, Z. 6058. werden die Apotheker des hiesigen Verwaltungs¬ gebietes auf das Erscheinen dieser Publikation aufmerksam gemacht. Die Herren Apotheker sind gegen Vorlage der Empfangs¬ Bestätigung von diesem Erlasse zu verständigen. Steyr, 25. Mai 1903. Z. 7997. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Verkaufes des Haarwassers „Kanada.“ Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 28. April 1903, Z. 47.293/II, hat die n.=ö. Statthalterei den Vertrieb des von dem rumänischen Apotheker Zickel erzeugten und durch die Firma Ludwig Zitron in Wien, VII., Neubaugasse Nr. 80, in Verkehr gebrachten Haar¬ wassers „Kanada" wegen nachgewiesenen Gehaltes an freier Salpetersäure aus sanitäts=polizeilichen Gründen als unstatt¬ haft erklärt.

Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich findet aus dem angeführten Grunde ebenfalls den Vertrieb obgenannten Haarwassers zu verbieten. Steyr, 1. Juni 1903. Z. 8432. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Der 1880 geborene, nach Henhart zuständige Fabriks¬ arbeiter Georg Zöhner verursacht seiner Zuständigkeits¬ gemeinde durch mißbräuchliche Inanspruchnahme der öffent¬ lichen Krankenpflege und anderer Unterstützungen wiederholt nicht unbedeutende Auslagen. Georg Zöhner ist katholisch, ledig, mittelgroß, schlank, hat braune Haare, Augenbrauen und Augen, längliches Gesicht, proportionierte Nase und Mund, stechenden Blick und als besonderes Kennzeichen ver¬ krüppelten linken Fußz, auf welchem er hinkt. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Statth¬ Erlasses vom 9. Mai 1903, Z. 9662/II, angewiesen, dem Genannten, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, keinerlei Unterstützungen zu gewähren, denselben vielmehr im Betretungsfalle nach den schubpolizeilichen Bestimmungen zu behandeln. Steyr, 2. Juni 1903. Z. 8372. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Mit Bezug auf die h. ä. Erlässe, Z. 3081, Amts¬ blatt Nr. 9, ex 1899, Z. 132—140, Amtsblatt Nr. 2, ex 1903, Z. 1168—1409, Amtsblatt Nr. 5, ex 1903, Z. 3677, Amtsblatt Nr. 11, ex 1903, wird eröffnet, daß die Stellungspflichtigen Franz Kobza, Ferdinand Cerhak (Urbäsek), Karl Knap und Rudolf Wanke ausgeforscht wurden und sind die weiteren Nachforschungen nach den Genannten einzustellen. Steyr, 29. Mai 1903. Z. 8255. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Identitätsfeststellung eines taubstummen Individuums. Am 4. Dezember 1902 kam zum Besitzer Johann Hepferer in Ruperling, Gemeinde Haus, politischer Bezirk Gröbming, ein taubstummer, ungefähr 18—20 Jahre alter, schwach gebauter Bursche, kleiner Statur, von ganz unbe¬ kannter Herkunft, welcher mit schwarzer, abgetragener Stoff¬ hose, braungrauem Stoffrocke und eben solcher Weste, dann mit einem braunroten Plüschhute, weißem, glatten Hemde mit der Merke J. S., blauer Barchent=Unterhose und mit schweren, stark genagelten, grob genähten Schuhen bekleidet Sämtliche Kleidungsstücke sind noch ziemlich gut erhalten. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthaltereierlasses vom 23. Mai 1903, Z. 11.047/II, mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, behufs Feststellung der Identität des genannten Individuums die geeigneten Erhebungen pflegen. Z. 8371, 8433, 8434, 8494, 8495. Steyr, 1. Juni 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, u. zw.: Der am 22. April 1875 in Groß=Bistritz, Bezirk Wall=Meseritsch als Sohn der Eheleute Josef und Katharina Stusek (geborenen Ostransky) geborene und dahin heimatbe¬ rechtigte Franz Stusek. Ludwia Schneider aus Neutitschein, geboren am 19. Oktober 1868 in Wien, Sohn der Hermine Schneider. Geora Rye, geboren am 31. August 1873 in Murk, Sohn des Josef und der Marianne Ryc, geborenen Micka. Der am 5. Juni 1868 in Proßnitz als Sohn des Andreas Kubecka und der Franziska, geborenen Dokonvil, ge¬ borene, nach Liebisch im Bezirke Neutitschein heimatbe¬ rechtigte Karl Kubecka. Der am 15. August 1875 in Howeži im Bezirke Wall.=Meseritsch als Sohn der Eheleute Anton und Rosina Mannäk (geb. Derba) geborne und dahin heimatberechtigte Peter Mannak. Josef Reif aus Sternberg, geboren am 12. März 187 in Kloster Hradisch, Sohn des Johann und der Thekla Reif, geborenen Machácek. Josef Berger, zuständig und am 28. Dezember 1876 geboren in Giebau, Sohn des Franz und der Franziska Berger, geb. Schmied. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. August l. J. zu berichten. Steyr, 28. Mai 1903. Z. 8270 u. 8202. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Bezirke Steyr Land und der Stadt Brünn. Karl Schönhofer aus Aschach, geboren 1863, Fabriksarbeiter. Lukas Schönhofer aus Aschach, geboren 1864, Fabriksarbeiter. Josef Blumenschein aus Aschach, geb. 1872, Knecht. geb. 1870, Knecht. Johann Koppler aus Aschach, Josef Jakob Unger aus Gleink, geb. 1876, Vagant. geb. 1872, Knecht. Johann Pickl aus Weißkirchen, Franz Wagenleitner aus Ried, geb. 1869, Tag¬ löhner. geb. 1874, Knecht. Josef Lechner aus Sipbachzell, Franz Dirnberger aus Sierning, geb. 1879, Knecht.

Franz Rader aus Sierning, geb. 1877, Tischler¬ gehilfe Gotthard Huber aus Sierning, geb. 1867, Stein¬ brucharbeiter. Karl Derflinger aus Sierning, geb. 1873, Messerer. Josef Peßl aus Sierning, geb. 1873. Karl Wieser aus Sierning, geb. 1874. Anton Eder aus Sierning, geb. 1872, Drechsler. Josef Fachberger aus Sierning, geb. 1870, Schuh¬ macher Johann Groiß aus Sierning, geb. 1878, Messerer. Alois Grafleitner aus St. Ulrich, geb. 1862, Huf¬ schmiedgehilfe. Josef Radinger aus St. Ulrich, geb. 1873, Schmied. Ludwig Gruber aus St. Ulrich, geb. 1876, Schuh¬ machergehilfe. Matthias Schreiner aus St. Ulrich, geb. 1869, Knecht Johann Straßer aus St. Ulrich, geb. 1875, Knecht, Karl Hageneder aus St. Ulrich, geb. 1874, Knecht. Franz Lanegger aus St. Ulrich, geb. 1867, Knecht. August Palme aus Neuhofen, geb. 1878, Fleischer. Otto Popper, geb. 23. August 1863 in Butschovitz, Buchhalter. Wilhelm Friedhuber, geb. 13. Februar 1863 in Leoben, Comptoirist. Ferdinand Střebansky recte Rich, geb. 5. Jän¬ ner 1868. in Brünn, Bildhauergehilfe. Heinrich Peschina, geb. 29. Juli 1871, in Zizkow, Comptoirist. Ernst Ulbrich, geb. 30. Jänner 1873 in Temesvar, Schriftsetzer. Gustav Thinel, geb. 30. August 1873 in Wien, Privatbeamter. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. August l. J. zu berichten. Steyr, 30. Mai 1903. Z. 979/Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 10. Mai 1903, Z. 1392, angeordnet, daß der Uebertritt in die Abteilung für den verkürzten Unterricht — ausgenommen in Fällen der Uebersiedlung und im letzten Quartal des 7. Schuljahres — nur am Schlusse des Schuljahres statt¬ finden kann. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Sitzungsbeschlusses vom 25. Mai l. J. zur Darnach. achtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, 30. Mai 1903. Z. 1010/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Aus Anlaß mehrerer vorgekommener Fälle, daß in den Bezirkslehrerkonferenzen Anträge bezüglich der Beratung der Aenderung der Rechtsverhältnisse des Lehrstandes gestellt wurden, hat der k. k. Landesschulrat in der Sitzung vom 17. April d. J. eine Entscheidung dahin getroffen, daß nach den Bestimmungen der Verordnung des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht vom 8. Mai 1872, Z. 3306, R.=G.=Bl. Nr. 68, §§ 2 und 12, die Mitglieder der Be¬ zirkslehrerkonferenz nicht legitimiert sind, Angelegenheiten, welche die Rechte der Lehrerschaft betreffen, in dieser Kon¬ ferenz zu beraten. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 20. Mai 1903, Z. 2086, behufs Verständigung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z. 1034/B.=Sch.=R. Steyr, 31. Mai 1903. An alle Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat laut Erlasses vom 28. Mai 1903, Z. 2118, den k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, jene Lehrpersonen, die sich an der diesjährigen Generalver¬ sammlung des Oberösterreichischen Landeslehrervereines be¬ teiligen, am 13. und 14. Juni d. J. zu beurlauben. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, die unterstehenden Lehrpersonen zu verständigen und anzuweisen, rechtzeitig und spätestens bis zum 5. Juli l. J. im Wege der Schulleitung hieramts um den erforderlichen Urlaub einzuschreiten. Z. 1045/Sch. Steyr, 2. Juni 1903. An sämtliche Schulleitungen. Laut Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 16. Mai 1903, Z. 1968, wurde der k. k. Bezirksschulrat ermächtigt, für alle Mitalieder des Oberösterreichischen Evangelischen Lehrervereines behufs Teilnahme an der Jahresversammlung den 30. Juni d. J. als schulfreien Tag zu bewilligen. Z. 1048/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung An der fünfklassigen Volksschule in Reichraming kommt eine Lehrerstelle I. Klasse zur endgültigen Be¬ setzung Mit dieser Stelle sind ein Jabresgehalt von 1400 K, die Dienstalterszulagen per 200 K und ein Naturalquartier oder das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre mit dem Reife¬ und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle be¬ legten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs¬ Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hier¬ amts einzubringen.

Steyr, 24. Mai 1903. Z. 7917. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. In Beantwortung einer Anfrage des k. k. Hauptzoll¬ amtes in Simbach vom 20. April d. J., Z. 946, ob Tauben unter das Handelsgeflügel gehören, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 6. Mai d. J., Z. 20.075, eröffnet, daß die Ministerial=Verordnung vom 29. März 1903, R.=G.=Bl. Nr. 73, zwischen den einzelnen Arten des Geflügels keinen Unterschied macht, daher auch Tauben, wenn sie im Handelsverkehre zur Ausfuhr gelangen, unter die Bestimmungen des § 8 der bezogenen Verordnung fallen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Mai 1903, Nr. 10.110/X, im Nach¬ bange zum h. a. intimierten Statthalterei=Erlaß vom 8. Avril 1903, Z. 6978, Amtsblatt Nr. 16, zur weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 24. Mai 1903. Z. 7963. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. Mai bis 17. Mai 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weißkirchen, Ortschaft Weyerbach. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Windpassing. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Markt Kremsmünster. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach; Gemeinde St. Peter, Ortschaft Zizlau. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Peilstein. Erlöschen der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Asberg 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. Z. 8048. Steyr, 27. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 11.086/X. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Mai 1903, Z. 22.343, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des In¬ nern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Szarvas (Komitat Bekes), Tisza=Also (Komitat Jasz=Naay-Kun=Szolnok) in Ungarn und aus den Bezirken Zemun (Komitat Syrmien), Dugosclo, Sisak, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Velika Gorica (Komitat Zagreb) und aus der Munizipalstadt Zemun in Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha und Wiener¬ Neustadt wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Rajka (Ko¬ mitat Moson), Kismarton, einschließlich der Stadtgemeinden Kismarton und Ruszt (Komitat Sopron) sowie auf Grund der Verfügung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Göding wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Szenicz (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Klauen¬ tieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Berezna (Komitat Ung), owie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus der Muni¬ zipalstadt Kecskemet in Ungarn gerichtete Verbot auf¬ gehoben. Dies wird im Nachhange zu den hierortigen Kund¬ machungen vom 7, und 13. Mai 1903, 3Z. 20.249 und 21.204 (Amtsblatt der „Linzer Zeitung" vom 12. Mai d. J. Nr. 58 und vom 20. Mai d. J. Nr. 61), zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Z. 8145. Steyr, 27. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vieh= und Fleisch=Einfuhr nach der Schweiz. Die Gemeinde=Vorstehungen werden hiemit zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 18. Mai 1903, Nr. 10.767/X, beauftragt, das nachstehende Verzeichnis der für die Vieh= und Fleisch=Einfuhr nach der Schweiz längs

der schweizerisch=österreichischen Grenze geöffneten Zollämter unter den interessierten Kreisen sofort zu verlautbaren. Z. Z. 10.767/X ex 1903. Verzeichnis der für die Vieh= und Fleisch=Einfuhr nach der Schweiz längs der schweizerisch-österreichischen Grenze geöffneten Zollämter. Zollamt St. Margarethen (Bahnhof). Ein¬ fuhrzeit: Täglich, mit Ausnahme des Sonntages und des Dienstages, von 7 bis 12 Uhr (im Winter von 8 bis 12 Uhr) morgens und von 2 bis 6 Uhr abends. Zollamt St. Margarethen (Straße). Zur Zeit nur für Pferde= und Fleisch-Einfuhr geöffnet. Einfuhrzeit: Jeden Dienstag und Freitag von 7 bis 10 Uhr vormittags und von 3 bis 6 Uhr nachmittags. Zollamt Au=Oberfahr. Zur Zeit nur für Pferde¬ und Fleisch=Einfuhr geöffnet. Einfuhrzeit: Vom 1. Mai bis 30. September jeden Dienstag und jeden Freitag von 7 bis 9 Uhr vormittaas und vom 1. Oktober bis 30. April jeden Dienstag von 10 bis 12 Uhr vormittags und jeden Freitag von 1 bis 3 Uhr nachmittags. Zollamt Oberriet. Zur Zeit nur für Pferde= und Fleisch-Einfuhr geöffnet. Einfuhrzeit: Jeden Mittwoch und Freitag von 1 bis 3 Uhr nachmittags. Zollamt Buchs (Bahnhof). Einfuhrzeit: Täglich im Sommer von 7 bis 11. im Winter von 8 bis 11 Uhr vormittags und von 1 bis 5 Uhr nachmittags, mit Aus¬ nahme des Sonntages, des Montages und des Samstages nachmittags, sowie der für Buchs=Brücke und Trübbach vor¬ gesehenen Einfuhrzeiten. Zollamt Buchs (Brücke): Zur Zeit nur für Pferde= und Fleisch-Einfuhr geöffnet. Einfuhrzeit: Mit Ausnahme des Montages und des Samstages alle Werk¬ tage von 2 bis 3 Uhr nachmittags. Zollamt Trübbach: Für Pferde zu jeder Zeit, jeweilen nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Grenztierarztes. Jeweilen Freitags von 12 bis 2 Uhr für die Fleischeinfuhr. Zollamt Martinsbruck. Einfuhrzeit: Vom 1. April bis 31. Oktober jeden Dienstag und Freitag, und vom 1. November bis 31. März jeden Mittwoch von 2 bis 4 Uhr nachmittags: an den Viehmärkten in Nauders von 12 bis 6 Uhr, am Tage nach denjenigen in Pfunds, Prutz, Ried. Landeck, Imst, Mals. Schluderns jeweilen von 2 bis 5 Uhr nachmittags. Zur Zeit des Eintrittes des Sömmerungs¬ viehes (13. bis 25. Juni) täglich von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags. Zollamt Scart. Einfuhrzeit: Im Monat Juni für den Eintritt des Sömmerungsviehes nach Bedürfnis während acht Tagen, je von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. Zollamt Münster. Einfuhrzeit: Jeden Diens¬ tag und Freitag von 1 bis 4 Uhr nachmittags; an den Viehmarktstagen im benachbarten Tirol vom 1. April bis 15. September jeweilen von 2 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends und vom 16. September bis 31. März von 2 bis 6 Uhr. Während des Eintriebes des Sömmerungsviehes vom 15. Juni bis 1. Juli jeden Montag, Dienstag, Freitag und Samstag von 7 Uhr morgens bis 5 Uhr abends. Steyr, 1. Juni 1903. Z. 8436. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Im Sinne des Artikels I, Absatz 3, der Durchführungs¬ Modalitäten zum geltenden Veterinärübereinkommen mit Ungarn (Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899, R.=G.=Bl. Nr. 179) ist zwischen den beiden Regierungen die Unterteilung des Gebietes der Munizipalstadt Kecskemét in kleinere Veterinärravons in nachstehender Weise vereinbart worden. Dieses Stadtgebiet wird eingeteilt in 7 Rayone, u. zw.: I. Ravon: Intravillanbezirk (Belterület); II. Rayon: Urvét-Vorbäser Bezirk (Kerület Urvét¬ Borbás) III. Rayon: Szentkirály-Felsö=Alpárer Bezirk (Szent¬ király-Felsö-Alvár) IV. Alsó Balloszög=Városföld=Matkóer Bezirk (Kerület Also=Balloszög=Városföld=Matké): V. Rayon: Felsö-Balloszög-Agasegyháza-Küncsöger Bezirk (Kerület=Felsö=Baloszög=Agasegyhaza=Küncsög); VI. Rayon: Talfäja-Nyir-Szarkäser Bezirk (Kerület¬ Talfája-Nyir-Szarkás) VII. Rayon: Bugacz=Monosterer Bezirk (Kerület¬ Bugacz=Monoster). In Konsequenz dieser Vereinbarung hat von nun ab für die aus den einzelnen der normierten Veterinärravons zum Abtransporte nach dem diesseitigen Gebiete gelangenden Tiere besonders gekennzeichnete Viehpässe zur Ausstellung zu kommen, in welchen außer dem Namen der genannten Munizivalstadt auch die Nummer in römischer Ziffer und der Name des Ravons, aus dem die Ausfuhr der Tiere erfolgt, ersichtlich gemacht sind. Ferner haben die Viehpässe der aus diesen Rayons provenierenden Tiertransporte im Sinne des Artikels I Absatz 2, der früher zitierten Ministerialverordnung den auf die 40 tägige Seuchenfreiheit des Herkunftsravons sowie der Nachbarrayons, beziehungsweise auch der etwa in Betracht kommenden Nachbargemeinden erforderlichen Hinweis zu enthalten. Das Gleiche gilt bezüglich der Vorschrift des Art. I, Absatz 5. der obigen Verordnung, betreffend die beim Eisen¬ bahn= und Schifftransporte erforderliche Klausulierung der Viehpässe durch einen staatlich Angestellten oder von der Staatsbehörde hiezu ermächtigten Tierarzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. Mai 1903, Z. 11.183/X. unter Bezugnahme auf den Statthalterei=Erlaß vom 15. April 1903, Z. 7797, Amtsblatt Nr. 18, in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 1. Juni 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Mai 1903. 1. Anton Gastelsberger, Gast= und Schankgewerbe in Egendorf Nr. 27. (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f

und g, ohne Billard, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39.) 2. Leopold Pfabigan, Sattlergewerbe in Sierning Nr. 87. 3. Josef Mischinger, Schuhmachergewerbe in Stein Nr. 19. Gemeinde Gleink. 4. Anton Unterberger, Photo¬ Katharina gravbengewerbe in Markt Weyer Nr. 39. 5. Mayrhofer. Modistengewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 13. 6. Matthias Oberhauser, Unterhändlergewerbe mit Pferden in Maria Laah Nr. 27, Gemeinde Losensteinleiten. 7. Emanuel Rudolf, Schlossergewerbe in Gries Nr. 17, Gemeinde Neu¬ hofen. 8. Marie Rauch, Frauenkleidermachergewerbe in Neu¬ zeug Nr. 177, Gemeinde Sierning. 9. Karl Mörtendorfer, Gast und Schankgewerbe in Krift Nr. 13, Gemeinde Land Kremsmünster. (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f und g G.O. vom 15. März 1883, R.=G=Bl. Nr. 39.) 10. Karl Wagner, Malergewerbe in Bad Hall Nr. 11 neu, Steyrer¬ straße Nr. 127 alt. 11. Anton Häusl, gewerbsmäßige Aus¬ führung von Wasserleitungen in Markt Kremsmünster Nr. 58. 12. Leopold Zaupper, Gast= und Schankgewerbe in Lumpl¬ graben Nr. 13, Gemeinde Großraming. (Verechtigung § 16, lit. a, b. c. f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.- G.=Bl. Nr. 39.) 13. Alois Plisch, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 33. (Berechtigungen § 16, lit. a, b, c, f und g. G.=O. vom 15. März 1883, R.G=Bl. Nr. 39; Verabreichung von Speisen mit ritueller jüdischer Küche.) B. Gewerbelöschungen. 1. Josef Schaumberger, Gast= und Schankgewerbe in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich, 2. Josef Schaum¬ berger. Krämerei mit Zucker= und Kaffeekleinverschleiß in Kleinraming Nr. 10, Gemeinde St. Ulrich. 3. Karl Wagner, Zimmermalergewerbe in Bad Hall Nr. 16. 4. Michael Laub¬ mair, Greißlerei mit Zucker, Kaffee und Petroleum in Pichlern Nr. 70, Gemeinde Sierning. 5. Michael Laubmayr, Bäckerei in Pichlern Nr. 70, Gemeinde Sierning. 6. Alois Minichshofer, Bäckergewerbe in Stadlkirchen Nr. 12, Ge¬ meinde Gleink. 7. Priska Wimmer, Sonnen= und Regen¬ schirmmacher=Gewerbe in Gründberg Nr. 6, Gemeinde Sier¬ ning. 8. Alois Bögl, Speditions= und Frachtführergewerbe in Bad Hall Nr. 169. 9. Therese Hathaller, Viktualien¬ handel mit Zucker= und Kaffeeverschleiß in Hierstorf Nr. 22, Gemeinde Wartberg. 10. Martin Forkl, Dienstmanngewerbe in Bad Hall. 11. Karl Fritschner, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Markt Kremsmünster. 12. Karoline Knopp, Kunst= und Naturblumenhandel in Bad Hall Nr. 73. 13. Johann Stiglechner, Gastgewerbe, Mühle, Säge und Frächtergewerbe in Großraming Nr. 29. 14. Ludwig Barth, Bäckergewerbe in Weichstetten Nr. 5, Gemeinde St. Marien. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Franz Wlcek, Bauunternehmung in Neuschönau Nr. 39, Gemeinde St. Ulrich; Standortsverlegung: Sarning Nr. 44, Gemeinde Garsten. 2. Josef Mayrhofer, Gast= und Schankgewerbe in Sierning Nr. 219; Fortführung durch Witwe Anna Mayrhofer auf Witwenstandsdauer. 3. Jose und Rosina Seiringer, Gast= und Schankgewerbe in Großen¬ dorf Nr. 3, Gemeinde Ried; Pächter: Josef Roitinger. 4. Johann Gramüller, Schuhmachergewerbe in Gründberg Nr. 116, Gemeinde Sierning; Standortsverlegung: Aschach Nr. 114. 5. Josef Sedlaczek, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 78: Pächter: Leopold Schienerl. 6. Josef Schmierl, Flaschenbierabfüller=Gewerbe in Gründberg Nr. 96, Gemeinde Sierning; Fortführung durch die Witwe Marie Schmierl auf Witwenstandsdauer. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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