Steyr, 23. Mai 1903. Z. 7964. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.045/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des In¬ nern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Kraszna, Zilah einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy), Uj-Arad (Komitat Temes), Felvincz, Torda einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde, Toroczko (Komitat Torda-Aranyos), sowie aus der Munizipalstadt Arad in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften Unter=Gänserndorf und Turka erlassenen Verfü¬ gungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenzstuhlgerichtsbezirken Malaczka Komitat Pozsony), Nagy=Berezna (Komitat Ung), sowie auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowitarg erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstuhlgerichtsbezirke O=Lublo einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur Kundmachung vom 7. Mai 1903, Z. 20.249, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 18. Mai 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2