Amtsblatt 1903/22 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 22. 1903. Steyr, am 28. Mai. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig. geignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 26. Mai 1903. ad Z. 6850. An die Gemeinde=Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Steyr. Zum Zwecke der Besprechung einiger Dienstesangelegen¬ heiten ergeht an die Herren Gemeinde=Vorsteher die Ein¬ ladung, sich am Montag den 8. Juni l. J., vormittags halb 9 Uhr, in meiner Amtskanzlei einzufinden oder einen Stellvertreter zu entsenden. Z. 7916. Steyr, 22. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Alters= und Invaliditäts=Versicherung des Kleingewerbestandes. Mit der Statth.=Kundmachung vom 22. August 1901, Z. 14.580/II, L.=G. u. B.=Bl. Nr. 23, wurde bekannt¬ gegeben, daß eine Zweigniederlassung der „Niederösterreichischen Landes=Lebens= und Rentenversicherungs-Anstalt" für Ober¬ österreich mit dem Sitze in Linz errichtet worden ist. Diese Anstalt betrachtet es als eine ihrer Hauptauf¬ gaben, nach dem Muster der in anderen Staaten bestehenden staatlichen Rentenkassen, bei welchen viele hunderttausende von kleinen Rentnern versichert sind, eine Einrichtung zu schaffen, welche es den breitesten Schichten der Bevölkerung ermöglicht, durch eine zweckentsprechende Anlage ihrer Er¬ sparnisse in der Form einer Rentenversicherung sich im Alter vor Not und Elend zu schützen. Behufs Förderung dieser humanitären Einrichtung von humanitär-sozialpolitischer Bedeutung werden die Gemeinde¬ Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz vom 14. Mai 1903, Z. 5484/II, angewiesen, die mitfolgenden Aufrufe im dortigen Gemeindegebiete sofort zu affigieren und für die möglichste Verständigung der Be¬ völkerung von dieser Institution Sorge zu tragen. Steyr, 22. Mai 1903. Z. 7918. An die Genossenschafts=Kommissäre. Betreffend Portofreiheit der Korrespondenzen der Genossenschafts=Kommissäre im Verkehre mit der Gewerbebehörde. Aus Anlaß einer an das Handelsministerium gelangten Anfrage, ob den nach § 127 der Gewerbeordnung bestellten Genossenschafts-Kommissären im Verkehre mit den Gewerbe behörden die Vortofreiheit zukommt, hat das k. k. Handels¬ ministerium mit dem Erlasse vom 18. März l. J., Z. 12.940, nachstehendes eröffnet: Die Genossenschaftskommissäre sind Organe, welche die Gewerbebehörde zur Ueberwachung eines gesetzmäßigen Vor¬ ganges bei den Genossenschaften bestellt, welchen also diese Behörde einzelne Befugnisse aus dem ihr nach § 127, Abs. 1, G.O., zustehenden Aufsichtsrechte überträgt. Die Berichte, welche die Genossenschafts=Kommissäre derjenigen Gewerbebehörde, von welcher sie bestellt wurden, erstatten, sind daher auf einem allgemeinen oder speziellen Auftrag dieser Behörde zurückzuführen. Nach Art. II, Abs. 4, des Gesetzes vom 2. Oktober 1865, R.=G.=Bl. Nr. 108. betreffend die gebührenfreie Be¬ nützung der Postanstalt, kommt Korrespondenzen der oben¬ erwähnten Art die Portofreiheit zu; alle diese Sendungen müssen jedoch mit der Bezeichnung des Absenders und dem Vermerke „Ueber amtliche Aufforderung" (Art. V, leg. eit.) versehen sein. Steyr, am 25. Mai 1903. Z. 8075. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden an der Enns. Ausforschung des in die Enns gefallenen Erasmus Sperl. Laut Erhebung durch die k. k. Gendarmerie stürzte der im Jahre 1877 geborene, nach Michaelerberg, Bezirk

Gröbming, zuständige Knecht Erasmus Sperl am 19. Juni 1902 bei Landl im Bezirke Liezen in die Enns und dürfte den Tod durch Ertrinken gefunden haben. Erasmus Sverl war von kleiner schmächtiger Statur, batte schmales Gesicht, graue Augen, kleinen blonden Schnurr¬ bartanflug, blonde Haare und schadhafte Zähne. Beim Sturze in die Enns war Erasmus Sperl mit brauner schadhafter Barchenthose, ebensolchem Rocke und solcher Weste und mit sogenannten grobgenähten schadhaften Schnürschuben bekleidet; in der Westentasche trug Sperl eine Nickeluhr an ebensolcher Panzerkette befestigt.. Zufolge Schreibens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Gröbming vom 19. Mai 1903, Z. 8314, werden die Ge¬ meinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden an der Enns angewiesen, die Nachforschungen nach dem Ver¬ unglückten einzuleiten und ist das Resultat dieser Nach¬ forschungen bis 10. Juni l. J. anher bekanntzugeben. Steyr, 22. Mai 1903. Z. 7921. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Laut Bericht des Magistrates der königlichen Haupt¬ stadt Prag an die k. k. 0.=0. Statthalterei reist der nach Prag heimatszuständige Overnsänger Karl Bergmann samt Familie in der Welt herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung der Heimatsgemeinde Geldunter¬ stützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Derselbe ist am 19. Jänner 1861 geboren, gehört der evangelisch-augsburgischen Konfession an, ist seit dem Jahre 1898 mit Ida, geborenen Mayer, verwitweten Hoffmann, verehelicht, Vater der unmündigen Kinder Eduard und Anna und besitzt einen von der Stadtgemeinde Prag ihm ausge¬ stellten Heimatschein vom 19. Februar 1899, Z. 5367, und ein Duplikat desselben vom 27. Dezember 1902, Z. 8402. Nach übereinstimmender Mitteilung der Gemeinden, welche den Rückersatz der dem Genannten gewährten Vor¬ schüsse ansuchen, weist sich der Genannte jedoch mit einem Heimatscheine vom 19. Dezember 1899, Z. 5367, in welchem das Jahr 1867 als sein Geburtsjahr eingetragen erscheint, aus. Zufolae Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. April 1903, Z. 7708/II, werden die Gemeinde=Vor¬ stehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauf¬ tragt, dem Karl Bergmann das Heimatsdokument vom 19. Dezember 1899, Z. 5367, vorkommenden Falles abzu¬ nehmen und der Gemeinde Prag zu übersenden; ferner demselben, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft keine Geldunterstützungen und Reisevorschüsse zu gewähren, vielmehr denselben selbst samt seiner Familie im Falle seiner Beschäftigungslosigkeit der nächsten Sicherheits¬ behörde behufs schubpolizeilicher Behandlung zu übergeben. Z. 7994, 7995. 7996. Steyr, 23. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind: Alois Hornik aus Branek, geboren am 17. Februar 1876 in Krhova, Sohn des Johann und der Veronika Hornik. geborenen Simcak. Paul Burjanek, geboren am 21. Oktober 1877 zu Hallenkau, Sohn der Maria Burjanek. Josef Olsak, geboren am 29. Oktober 1876 zu Wsetin, Sohn des Johann und der Franziska Olsak, geb. Pokorny Karl Longer, zuständig und am 29. August 1874 geboren in Fulnek, Anstreichergehilfe, Sohn des Willibald und der Leopoldine Longer, geborenen Ullmann. Josef Pagae aus Koschatka, geboren am 18. März 1876 in Kahlberg, Sohn der Karoline Pagac. Eduard Capil aus Loucka, geboren am 10. Juni 1877 in Keltsch, Sohn des Eduard und der Franziska Capil, geborenen Pavlik Cyrill Valek, geboren am 19. Juni 1874 in Gro߬ Bystritz, Sohn des Johann und der Marianne Valek, ge¬ borenen Mickal. Alois Jarou aus Zaschau, geboren am 1. Juni 1876 in Neutitschein, Sohn des Josef und der Anna Jarou, geborenen Hudecek. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juli l. J. Bericht zu erstatten. Z. 999 /Sch. Steyr, 26. Mai 1903. An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt den Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning zu der am Samstag den 13. Juni l. J. in Christkindl anberaumten Zweigvereins¬ versammlung den erforderlichen Urlaub. Z. 1000/Sch. Steyr, 26. Mai 1903. An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt hiemit den Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr zu der am 6. Juni 1903 um halb 1 Uhr nachmittags in Arzberg bei Reichraming gemeinsam mit dem Zweiglehrerverein Weyer stattfindenden Versammlung den erforderlichen Urlaub. Z. 1002/B.=Sch.=R. Steyr, 25. Mai 1903. An sämtliche Schulleitungen. Bezirks=Lehrerkonferenz. Die diesjährige Bezirkslehrerkonferenz wird am 6. Juli l. J. im Zeichensaale der Mädchenbürgerschule in Steyr abgehalten werden.

Beginn: 9 Uhr vormittags. Tagesordnung. 1. Mitteilungen des k. k. Bezirksschulinspektors. 2. Bericht und Wahl des ständigen Ausschusses. „Das Zeichnen in der Volksschule in Zukunft", Vortrag des Oberlehrers Johann Gast in Kematen. Bericht und Wahl der Bibliothekskommission. 5. Wahl eines Vertreters in den k. k. Bezirks¬ schulrat. 6. Etwaige Anträge. Hievon werden die Schulleitungen behufs Verständi¬ gung der unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt. Z. 986 Sch. Steyr, 26. Mai 1903. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 20. Mai 1903, Z. 2085, ist bei Berechnung der Schul¬ versäumnisprozente für den Jahreshauptbericht die Zahl der Kinder des verkürzten Unterrichtes, die Zahl der Absenzen derselben nach Halbtagen und die Anzahl der Schultage für diese Abteilung in die betreffenden Zahlen für die Schüler und Schülerinnen des Alltagsunterrichtes einzubeziehen. Unter der Zahl der Schulhalbtage im Nenner der Berechnungsformel: Versäumnisprozent = 100 X versäumte Halbtage Schülerzahl X Schulhalbtage ist die Gesamtsumme aus den Schulhalbtagen jeder einzelnen Klasse und der Abteilung für den verkürzten Unterricht zu verstehen. Die Schulleitungen werden angewiesen, dementsprechend das Versäumnisprozent für die Schule zu berechnen und zuverläsig bis 6. Juni l. J. anher mitzuteilen. Speziell sind weiter noch anzufügen für jede Klasse und die Abteilung mit verkürztem Unterricht: 1. Schüler¬ zahl. 2. Schulhalbtage. 3. Versäumte Halbtage: a) ent¬ schuldigte, b) unentschuldigte, c) zusammen. Steyr, 26. Mai 1903. Z. 987/Sch. An sämtliche Leitungen der öffentlichen und privaten Volksschulen. Ueber Auftrag des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 23. April 1903, Z. 30.375 ex 1902, ist das Buch „Vernaleke Theodor, deutsche Sprachrichtigkeiten und Spracherkenntnisse. Zweifelhafte Fälle, unsichere Be¬ ariffe, deutsche Personennamen und brauchbare Fremdwörter in einer alphabetisch geordneten Auswahl nach zuverlässigen Forschungen erläutert. Wien, 1900. A. Pichlers Witwe und Sohn" aus den Schüler= und Lehrerbibliotheken der allge¬ meinen Volks= und Bürgerschulen zu entfernen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 16. Mai 1903, Z. 1833, werden die Schulleitungen an¬ gewiesen, umgehend anher zu berichten, ob sich das ange¬ führte Buch in der dortigen Schüler= oder Lehrerbibliothek befindet, und dasselbe, sofern es vorhanden ist, dem Berichte anzuschließen. Z. 1003/B.=Sch.=R. Steyr, 25. Mai 1903. An alle Schulleitungen. Jene Schulleitungen, welche die Scheine behufs Er¬ langung von Freieremplaren aus den Privatverlägen noch nicht eingesendet haben, werden angewiesen, dieselben unter genauer Beobachtung der h. ä. Erlässe vom 8. April 1901, Z. 391, Amtsblatt Nr. 15 ex 1901, ferner vom 1. Juli 1901, ad Z. 590, Amtsblatt Nr. 29 ex =1901 bis 5. Juni l. J. in Vorlage zu bringen oder Fehlberichte ein¬ zusenden. Z. 7697. Steyr, am 20. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Viehpässe für zum Export bestimmtes Geslügel. Anläßlich einer Anfrage der Stadtgemeinde Wels in Angelegenheit der Ausfertigung von Viehpässen für zur Ausfuhr nach dem Auslande bestimmtes Geflügel hat das k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 7. Mai 1903, Z. 20.074, nachstehendes eröffnet: Jene Parteien, die das Geflügel im Inlande zu Markte bringen, sind zur Beibringung von Viehpässen nicht verpflichtet. Diese Verpflichtung trifft erst denjenigen, der das Geflügel zur Versendung nach dem Auslande bringt und kann derselben daher erst dann entsprochen werden, wenn das Geflügel als Exvortgeflügel in Betracht kommt, im vorliegenden Falle also erst nachdem in Wels seitens der Händler die einzelnen Sendungen zusammengestellt worden ind. Die Gemeinde Wels ist daher zur Ausstellung der fraglichen Pässe zweifellos berufen, worauf übrigens schon der Wortlaut des ersten Absatzes des § 8 der Ministerial¬ Verordnung vom 29. März 1903, Z. 73, R.=G.=Bl., hindeutet. Die Frage, ob die Tiere vor Ausstellung der Pässe zu untersuchen sind, beantwortet sich dahin, daß die im §8 der bezogenen Ministerialverordnung für Exportgeflügel vor¬ geschriebenen Viehpässe in erster Reihe nur die Art bezie¬ hungsweise Identität der Sendung, dann die seuchenunge¬ ährliche Provenienz des Geflügels nachweisen sollen; dem¬ nach wird aber eine Untersuchung des Geflügels, für welches ein Paß auszustellen ist, dann vorzunehmen sein, wenn sich hinsichtlich der individuellen Gesundheit der Tiere Bedenken ergeben. Sollten die letzteren durch die Untersuchung nicht behoben werden, so müßte elbstverständlich die Ausfertigung des Passes verweigert werden. Hievon werden die Gemeindevorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Mai 1903, Nr. 10.216/X, unter Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 13. April l. J., Z. 5737, Amtsbl. Nr. 16, zur besonderen Darnachachtung und weiteren Veranlassung in die Kenntnis gesetzt.

Steyr, 23. Mai 1903. Z. 7964. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 10.045/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des In¬ nern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Kraszna, Zilah einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy), Uj-Arad (Komitat Temes), Felvincz, Torda einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde, Toroczko (Komitat Torda-Aranyos), sowie aus der Munizipalstadt Arad in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften Unter=Gänserndorf und Turka erlassenen Verfü¬ gungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenzstuhlgerichtsbezirken Malaczka Komitat Pozsony), Nagy=Berezna (Komitat Ung), sowie auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Nowitarg erlassenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenzstuhlgerichtsbezirke O=Lublo einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szepes) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird im Nachhange zur Kundmachung vom 7. Mai 1903, Z. 20.249, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 18. Mai 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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