Amtsblatt 1903/19 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

des am 8. Dezember 1871 in Bärn, Bezirk Sternbera, als Sohn der Eheleute Johann Dreiseitel und Johanna Schramm geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Dreiseitel; des am 1. März 1868 zu Billowitz, Bezirk Göding, als Sohn der Eheleute Cyrill Dobsicek und Josefa Skoumal geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Dobsicek; des am 20. Mai 1868 in Hrubschitz als Sohn der Eheleute Wenzel und Vinzenzia Svozil (geb. Kolda) geborenen, nach Klenowitz, Bez. Prerau, heimatberechtigten Wilhelm Svozil; des am 3. April 1877 in Střibnitz. Bezirk Prerau, als Sohn der Eheleute Anton Stastnik und Franziska Hizdala ge¬ borenen und dahin heimatberechtigten Josef Stastnik. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juni l. J. anher zu berichten. Steyr, 4. Mai 1903. Z. 6925. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Ausforschung. Auszuforschen ist der im Jahre 1874 in Adamstal geborene, nach Hussowitz zuständige Josef Chlup. Derselbe, Ersatzreservist des Infanterieregimentes Nr. 8, assentiert im Jahre 1895, hat sich der Desertion schuldig gemacht. Er erscheint am 21. Juni 1900 in Budapest zum Aufenthalte gemeldet, ist jedoch dortselbst nicht eruierbar. Personsbeschreibung: Haare braun, Augen braun, Augenbrauen braun, Nase provortioniert, Mund gewöhnlich, Kinn gewöhnlich. Angesicht länglich. Ist 175 m hoch. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. Juli l. J. zu berichten. Steyr, 2. Mai 1903. Z. 6806. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8960/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des In¬ nern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichts¬ bezirke Elesd (Komitat Bihar) in Ungarn und aus den Bezirken Gradiska nova, Pakrac (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaften Benkovac, Knin, Krosno wegen des Bestandes der Schweinevest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Makovicza (Komitat Saros) in Ungarn und aus dem Grenzbezirke Gracac (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien=Slavonien, sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Nowitarg und Wallachisch=Meseritsch wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirken Szepesofalva (Komitat Szepes), Bag besztereze (Komitat Trenesen) in Ungarn und endlich auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Benkovac und Knin wegen des Bestandes der Schafpocken¬ seuche die Einfuhr von Schafen aus dem Grenzbezirke Gracac (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien=Slavonien nach dem dies¬ seitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ richtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Felsö=Tarcza einschließlich der Stadtgemeinde Kis¬ Szeben (Komitat Saros), ferner gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Felsö=Pulya (Komitat Sopron), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Erzsebetvaros, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Komitat Kis-Küküllo), Medaves, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Segesvar, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Naay-Küküllö), Kras¬ zna, Zilah, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy), Binga (Komitat Temes), Csene, Perja¬ mos (Komitat Torontal) in Ungarn. Das nunmehr Kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Gromos (Stuhl¬ gerichtsbezirk Felsö =Tarcza), Csava, Derecske, Ligvand, Locsmand (Stuhlgerichtsbezirk Felsö=Pulya), ferner der Ein¬ fuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Medaves (Stuhlgerichtsbezirk Med¬ gyes) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. April d. J., Z. 18.271, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 20. April d. J., Z. 8294 und 8366, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Linz, am 28. April 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Z. 6807. Steyr, 2. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. April bis 26. April 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg.

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