Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 19. Steyr, am 7. Mai. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K. 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 1. Mai 1903. Z. 6850. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Monate Mai 1903. Im Monate Mai l. J. werden Amtstage abgehalten werden wie folgt: Am Mittwoch den 13. Mai 1903, vormittags 10 Uhr, in der Marktgemeinde=Kanzlei zu Kremsmünster für diesen Gerichtsbezirk. Am Freitag den 15. Mai 1903, vormittags 10 Uhr, zu Weyer in der Marktgemeinde=Kanzlei für die Gemeinden Weyer Markt und Land, Gaflenz, Neustift und Großraming Am Freitag den 22. Mai 1903, vormittaas 10 Uhr, zu Neuhofen in der Gemeinde-Kanzlei für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Am Dienstag den 26. Mai 1903, vormittaas 10 Uhr zu Losenstein, Blasls Gasthaus, für die Gemeinden Losenstein, Lausa und Reichraming. Dies ist sofort ortsüblich mit dem Beisatze kundzu¬ machen, daß Parteien mit ihren Auliegen an die politische Behörde am Amtstage erscheinen können. Die Gemeinde=Vorsteher sind eingeladen, sich am Amts¬ tage zu beteiligen. Z. 822/B.=Sch.=R. Steyr, 4. Mai 1903. Konkurs-Ausschreibung. An den zweiklassigen Volksschulen in Christkindl, Dietach, Kleinraming, Sattledt, Sipbachzell und Thanstetten und an der dreiklassigen in Neustift kommt je eine Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. Bewerber um diese Stellen, mit welchen ein Jahres¬ gehalt von 1200 Kronen (weibliche 1100 Kronen), die Dienst¬ alterszulagen per 100 Kronen und ein Naturalquartier ver¬ bunden sind, haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungs¬ zeugnis und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vor¬ schriftsmäßigen Dienstwege binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z. 4490/IV St. 03. Steyr, 29. April 1903. Das k. k. Finanzministerium hat mit dem Erlasse vom 14. April 1903, Z. 25.808, Herrn Karl Panisch, Privaten in Steyr, über sein Ansuchen von der Funktion eines Mit gliedes der Personaleinkommensteuer=Schätzungskommission für Steyr Stadt enthoben und gleichzeitig Herrn Josef Peteler, Kaufmann in Steyr, zum Mitgliede dieser Kommission mit einer Funktionsdauer bis Ende 1903 ernannt. Z. 6765. Steyr, 2. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisung der Gemeinde=Voranschläge und Präliminare pro 1902. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1902 bis 20. September 1903 anher in Vorlage zu bringen. Die Nachweisung und Präliminare sind zu datieren und vom Gemeinde=Vorsteher zu fertigen und mit dem Gemeinde=Siegel zu versehen. Z. 6685. Steyr, 30. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nach dem genehmigten Plane für die im Sommer 1903 seitens der geologischen Reichsanstalt vorzunehmenden geologischen Aufnahmen und Untersuchungen werden Mit¬ glieder der genannten Anstalt während der nächsten Monate im Vereiche des hiesigen Bezirkes offizielle Arbeiten durch zuführen haben. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 10. April l. J., Z. 10.100, Statth=Erl. vom 27. April 1903, Z. 1489/Präs., angewiesen, den operierenden Geologen jede mögliche Unterstützung angedeihen zu lassen.
Steyr, 30. April 1903. Z. 6429. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Vosten=Kommanden. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ lasse vom 23. März 1903, Z. 8866, eröffnet, daß sich der vorgeblich zur Heilung der Taubheit bestimmte, als „unsicht¬ barer Audiphon Bernard" bezeichnete Apparat als ein am bloßen Körper zu angeblichen Heilzwecken zu tragendes galvanisches Element darstellt, auf welches die Bestimmungen der Verordnung der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen vom 3. Dezember 1899, R.=G.=Bl. Nr. 257, Anwendung finden. Hienach ist die Einfuhr dieses Apparates sowie der Vertrieb desselben verboten. Steyr, am 2. Mai 1903. Z. 6197 u. 6430. An alle Gemeinde=Vorstehungen und die Herren Gemeindeärzte als Impfärzte. Vornahme der Impfung und Wiederimpfung im Jahre 1903. Die k. k. Statthalterei für Oberösterreich hat mit Erlaß Z. 7137/V vom 2. April 1903 die Vornahme der diesjährigen Gemeinde= und Schulkinder=Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Liste der Impffähigen r die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises B des Vorjahres, aus dem die ungeimpft und erfolglos Geimpften nominell in das heurige Verzeichnis zu übertragen sind, dann aus den von den hochwürdigen Pfarrämtern beizustellen¬ den Matrikenauszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen Die Zahl der Geimpften sowie der Impferfolge ec. ist im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlusse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten ImpfausweisI und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Impfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen hat, daß sie ordent¬ lich angelegt werden und daß alle Rubriken, insbe¬ sondere die Rubrik „die Impfung, respektive Wiederimpfung wurde unterlassen wegen" im entsprechenden Falle genau ausgefüllt seien. Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften, sowie der Impferfolge rc. im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlusse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendetem Impfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, abgeschlossen und von dem Gemeinde=Vorsteher und Impfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Impfakte sind die in allen Rubriken genau ausgefertigten Impfprogramme beizu¬ schließen. Parteien, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Impfplatze nicht zuführen, sind im Wege der Gemeinde=Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor¬ uladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druckerei Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drucksorten zu ver wenden und bei Einsendung des Impfelaborates und unter Mitfertigung des Impfarztes demselben beizuschließen. Parteien, welche keiner dieser behördlichen Aufforde¬ rungen nachkommen, sind vom k. k. Amtsarzte protokollarisch einzuvernehmen, und ist gegen dieselben, falls sie der Vor¬ ladung nicht entsprechen sollten, im Sinne der kaiser¬ lichen Verordnung vom 20. April 1854, R.=G.=Bl. Nr. 96, vorzugehen. Die mit der Leistung des Impfgeschäftes betrauten Herren Impfärzte haben alle Momente zu berücksichtigen, und zu erheben, welche die Indolenz bezw. den Indifferen¬ tismus der Bevölkerung gegen die Impfung verursachen, oder die offen kundgegebene Impfgegnerschaft begründen, und bei Vorlage der Impfpartikularien hierüber zu be¬ richten. Als Impfärzte haben die Herren Gemeindeärzte zu ungieren und werden zu neuen Impfärzten die Herren Dr. Theodor Heidegger in Ried und Dr. Hermann Sirk für die Sanitätsgemeinde Weißkirchen bestimmt. In das Impfgeschäft in der Gemeinde Sipbachzell teilen sich die Aerzte Dr. Rauch in Kremsmünster und Dr. Feßl in Kematen. Die Gemeinde=Vorstehungen haben sich mit den den Gemeinden zugewiesenen Impfärzten bezüglich des Zeit¬ punktes und des Impf=Lokales zu vereinbaren und sodann Zeit und Ort der Impfung sofort bebufs eventueller Kon¬ trolle des Amtsarztes bei der Impfung anher bekannt zu geben; sollte ein oder der andere als Impfarzt bestimmte Arzt die Vornahme der Impfung ablehnen, ist dieses eben¬ falls sogleich anher anzuzeigen. Die Impfstationen bleiben dieselben wie im Vorjahre. Für die entsprechende Verlautbarung der Impfung ist allent¬ halben Sorge zu tragen, da Fälle vorgekommen sind, in welchen die geringe Beteiligung von Parteien an der Impfung lediglich durch Unterlassung der nötigen Kundmachung bedingt war. Ueber Zuschrift der k. k. Impfstoffgewinnungsanstalt vom 4. April 1903, Z. 119, werden den Herren Impfärzten die genehmigten Formularien für Bestellungen von Impfstoff aus der k. k. Impfstoffgewinnungsanstalt in Wien übermitttelt. Die Impfstoffbestellungen für die öffentlichen Impfungen und die Schüler=Revaccinationen sind demgemäß seitens der Impfärzte direkt an die Impfanstalt zu richten, welch letztere zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Jänner 1894, Z. 30.544 ex 1893, verpflichtet ist, von jeder an einen öffentlichen Impfarzt effektuierten Impf¬ stoffsendung unter Einem die betreffende politische Behörde mittels Korrespondenzkarte zu verständigen. Die Impfärzte werden angewiesen, sich sofort nach Erhalt ausschließlich der vorgeschriebenen, neuen For¬ mularien bei Impfstoffbestellungen für die öffentlichen Impfungen und die Schüler=Revaccinationen zu bedienen, da die k. k. Impfstoffgewinnungsanstalt in Wien ermächtigt ist, auf andere Weise bewirkte Bestellungen oder ungenau ausgefüllte Formulare zurückzuweisen, beziehungsweise in unabweisbaren Fällen auf Kosten des Bestellers gegen Nach¬ nahme zu effektuieren. Impfstoffbestellungen für Notimpfungen sind nur im Wege der politischen Behörden zu bestellen. Die gebrauchten Impfstoff=Emballagen sind seitens der Impfärzte aufzubewahren und anher einzusenden: für nicht eingesendete Emballagen sind die Verlusträger ersatz¬
pflichtig. Bei der Impfung hat ein Mitglied der Gemeinde¬ Vertretung anwesend zu sein. Beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist von der Durchführung der Impfung in den verseuchten Orten Abstand zu nehmen, bis die in denselben herrschende Evidemie als sicher erloschen zu betrachten ist: eine Ausnahme hie¬ von ist selbstverständlich beim Ausbruche von Blattern zu machen, in welchem Falle sofort Notimpfungen in der Umgebung des Kranken zu machen sind. Die Impfpartikularien sind bei sonstigem Verluste des Anspruches auf Liquidierung spätestens 14 Tage nach erfolgter Impfung, von der Gemeinde=Vor¬ stehung bestätigt, anher vorzulegen. Ferner sind bei jedem Impflinge die Rubriken im Impfausweise genau auszufüllen, respektive die leer zu lassenden zu punktieren; desgleichen ist die auf der ersten Seite des Ausweises befindliche Uebersicht genau auszu¬ füllen und müssen diese angesetzten Zahlen mit den Schlu߬ zahlen des Ausweises vollständig übereinstimmen und werden die Herren Impfärzte zufolge des Erlasses des k. k. Mini¬ teriums des Innern vom 10. April 1900 neuerlich erinnert, Impferfolge, bei welchen Pusteln. Bläschen oder auch nur Knötchen aufgetreten sind, den positiven zuzu¬ zählen, und sohin die Rubrik „unechter" (unechter) Erfolg bei der Revaceination entfallen zu lassen, und in gleicher Weise auch bezüglich der Berichterstattung über die öffent¬ liche Kinderimpfung vorzugehen. Bei der diesjährigen Impfung sind wieder die Tegmin=Impfverbändchen vom Apotheker B. Rothziegel in Wien, deren Bestimmung die Verhütung einer Frühinfektion der Impfwunde ist, in An¬ wendung zu bringen. Zu diesem Behufe werden die nötigen Impfverbändchen in Päckchen für je 25 Impflinge zur Verteilung an die Impfärzte zugemittelt. Dieselben sollen seitens der Impfärzte tunlichst in der Hälfte der von jedem ausgeführten Impfungen in nachstebender Weise in Anwendung gebracht werden. Unmittelbar nach vollzogener Impfung wird auf den flachen Teil der Lanzettenspitze durch leichten Druck auf die geöffnete Tube ein für zirka drei Impfinsertionen ausreichender Tropfen Tegmin gebracht. Mit der so armierten Lanzette werden die Impfinsertionen nacheinander mit Tegmin überstrichen. Sodann wird mit der Lanzette, an deren Spitze noch ein Rest von Tegmin haftet, eine Lage Zellstoffscheibchen (Disci ad T'egminum) dem Karton, beziehungsweise einer Pavierkapsel entnommen und durch leichtes Andrücken an die von den Impfstellen eingeschlossene Hautpartie noch fester an die Lanzette firiert. Hierauf werden durch rasches, leichtes Antupfen mit der freien Seite der Scheibchenlage die mit Tegmin bestrichenen Impfstellen nacheinander mit je einer Zellstoff¬ lamelle versehen. Der so geschaffene Verband trocknet sehr rasch und erfüllt den Zweck vollkommen, das Hineingelangen patho¬ gener Keime in die frische Impfverletzung hintanzuhalten und die Glvcerinlymphe sicher zu fixieren. Durch letzteres wird der Gefahr vorgebeugt, daß der Impfstof auf von Evidermis entblößte oder eczematöse Hautstellen übertragen werde und hiedurch Komplikationen entstehen. Die Herren Impfärzte werden aufgefordert, bei Legung ihrer Impfpartikularien sich über ihre mit diesen Impf¬ verbändchen gemachten Erfahrungen zu äußern, damit auf Grund derselben seitens des Landesausschusses, der in munifizenter Weise die Kosten der probeweisen Verwendung der Verbändchen übernommen hat, ein Beschluß über die eventuelle allgemeine Einführung derselben gefaßt werden kann. Als Zeit für die Vornahme der Impfungen wird tunlichst die zweite Hälfte des Monates Mai in Aussicht zu nehmen sein. Die Herren Impfärzte sind von den Gemeinde=Vor¬ stehungen gegen Empfangs=Bestätigung von diesem Erlasse zu verständigen. Steyr, 30. April 1903. Z. 6421. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Bezdän (Komitat Bács=Bodrogh) wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ tragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 28. März 1903, Z. 6331/ VIII. mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 6993. Steyr, 5. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Ignaz Kiesenebner, 1876 geboren, nach Eberstallzell zuständig. Militärtar-Rückständler, ist auszuforschen und über ein positives Ergebnis bis 20. Juni zu berichten. Z. 6587, 6588, 6589, 6926, 6927, 6928, 6929, 6930. Steyr, 4. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger, und zwar: des am 24. August 1872 in Hof, Bezirk Sternberg, als Sohn der Maria Mlimler geborenen und dahin heimat¬ berechtigten Johann Mlimler; des im Jahre 1877 in Přestavik geborenen und nach Alten¬ dorf zuständigen Anton Klimecky, Sohnes des Franz Kli¬ mecky und der Agnes, geborenen Zavadil; des am 4. Dezember 1877 in Unter=Gänserndorf als Sohn der Eheleute Johann und Maria Tandler (geb. Wodiéka) geborenen, nach Mittelwald im Bezirke Mähr=Weißkirchen heimatberechtigten Franz Tandler: des am 25. März 1877 in Bärn, Bezirk Sternberg, als Sohn der Eheleute Alois und Maria Kolb (geb. Nittmann) geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Kolb;
des am 8. Dezember 1871 in Bärn, Bezirk Sternbera, als Sohn der Eheleute Johann Dreiseitel und Johanna Schramm geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Dreiseitel; des am 1. März 1868 zu Billowitz, Bezirk Göding, als Sohn der Eheleute Cyrill Dobsicek und Josefa Skoumal geborenen und dahin heimatberechtigten Johann Dobsicek; des am 20. Mai 1868 in Hrubschitz als Sohn der Eheleute Wenzel und Vinzenzia Svozil (geb. Kolda) geborenen, nach Klenowitz, Bez. Prerau, heimatberechtigten Wilhelm Svozil; des am 3. April 1877 in Střibnitz. Bezirk Prerau, als Sohn der Eheleute Anton Stastnik und Franziska Hizdala ge¬ borenen und dahin heimatberechtigten Josef Stastnik. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juni l. J. anher zu berichten. Steyr, 4. Mai 1903. Z. 6925. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Ausforschung. Auszuforschen ist der im Jahre 1874 in Adamstal geborene, nach Hussowitz zuständige Josef Chlup. Derselbe, Ersatzreservist des Infanterieregimentes Nr. 8, assentiert im Jahre 1895, hat sich der Desertion schuldig gemacht. Er erscheint am 21. Juni 1900 in Budapest zum Aufenthalte gemeldet, ist jedoch dortselbst nicht eruierbar. Personsbeschreibung: Haare braun, Augen braun, Augenbrauen braun, Nase provortioniert, Mund gewöhnlich, Kinn gewöhnlich. Angesicht länglich. Ist 175 m hoch. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. Juli l. J. zu berichten. Steyr, 2. Mai 1903. Z. 6806. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8960/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des In¬ nern die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichts¬ bezirke Elesd (Komitat Bihar) in Ungarn und aus den Bezirken Gradiska nova, Pakrac (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der Verfügungen der k. k. Be¬ zirkshauptmannschaften Benkovac, Knin, Krosno wegen des Bestandes der Schweinevest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Makovicza (Komitat Saros) in Ungarn und aus dem Grenzbezirke Gracac (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien=Slavonien, sowie auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Nowitarg und Wallachisch=Meseritsch wegen Bestandes des Rotlaufes der Schweine die Einfuhr von Schweinen aus den Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirken Szepesofalva (Komitat Szepes), Bag besztereze (Komitat Trenesen) in Ungarn und endlich auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshauptmannschaften Benkovac und Knin wegen des Bestandes der Schafpocken¬ seuche die Einfuhr von Schafen aus dem Grenzbezirke Gracac (Komitat Lika-Krbava) in Kroatien=Slavonien nach dem dies¬ seitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ richtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Felsö=Tarcza einschließlich der Stadtgemeinde Kis¬ Szeben (Komitat Saros), ferner gegen die Einfuhr von Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen) aus dem Grenz¬ Stuhlgerichtsbezirke Felsö=Pulya (Komitat Sopron), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Erzsebetvaros, einschließlich der gleichnamigen Stadt¬ gemeinde (Komitat Kis-Küküllo), Medaves, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Segesvar, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Naay-Küküllö), Kras¬ zna, Zilah, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szilagy), Binga (Komitat Temes), Csene, Perja¬ mos (Komitat Torontal) in Ungarn. Das nunmehr Kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel 1, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Gromos (Stuhl¬ gerichtsbezirk Felsö =Tarcza), Csava, Derecske, Ligvand, Locsmand (Stuhlgerichtsbezirk Felsö=Pulya), ferner der Ein¬ fuhr von Schweinen aus der durch Schweinepest verseucht gewesenen Stadtgemeinde Medaves (Stuhlgerichtsbezirk Med¬ gyes) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. April d. J., Z. 18.271, im Nachhange zu der hierämtlichen Kundmachung vom 20. April d. J., Z. 8294 und 8366, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Linz, am 28. April 1903. Für den k. k. Statthalter: Wickenburg m. p. Z. 6807. Steyr, 2. Mai 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. April bis 26. April 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg.
2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Windpassing: Gemeinde und Ortschaft St. Peter. 3. Bezirk Steyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ort¬ schaft Wieserfeld. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Lassersdorf: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach: Gemeinde Pöstlingberg, Ortschaft Asberg. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Kuking, Ortschaft Daneredt: Gemeinde Kirchbach, Ortschaft Dinndorf: Ge¬ meinde Oepping, Ortschaft Berlesreith; Gemeinde Peilstein, Ortschaft Erenschlag, Peilstein. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Mondsee. Erlöschen der Seuche: 1. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ortschaft Niederkraml. 3. Bläschenausschlag an den Genitalien bei Zucht¬ pferden. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaften Au und Kickendorf: Gemeinde Michaelenbach, Ortschaft Schikanedt. 4. Bläschenausschlag an den Genitalien bei Rindern. Erlöschen der Seuche. Bezirk Ried: Gemeinde Waldzell, Ortschaft Roderer. Steyr, am 1. Mai 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro April 1903. Alois Schwarz, Bäckergewerbe in Reichraming Nr. 6. 2. Franz Haider, Messerergewerbe in Sierninghofen Nr. 22. Gemeinde Sierning. 3. Augustin Helm, Schneider¬ gewerbe in Penzendorf Nr. 86, Gemeinde Wartberg. 4. Johann Koller, Schuhmachergewerbe in Sattledt Nr. 26, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Franz Pichl. Messerschmied¬ gewerbe in Neuzeug Nr. 14, Gemeinde Sierning. 6. Florian Menzl, Fleischhauer= und Selchergewerbe in Sierning Nr. 245. 7. Franz Dechler, Bäckergewerbe in Hehenberg Nr. 4, Ge¬ meinde Pfarrkirchen. 8. Ferdinand Platzer, Fleischhauer¬ gewerbe in Markt Weyer Nr. 165, 9. Rosina Schwarz¬ landner, Frauenkleidermachergewerbe in Droissendorf Nr. 30, Gemeinde Thanstetten. 10. Josef Wiesner, Fleischhauer¬ gewerbe in Unterwolfern Nr. 13, Gemeinde Losensteinleiten. 11. Franz Straßer, Kupferschmiedgewerbe in Ried Nr. 6. 12. Karl Wegleithner, Drechslergewerbe in Mairdorf Nr. 24, Gemeinde Land Kremsmünster. 13. Josef Peterwagner, Schneidergewerbe in Weißkirchen Nr. 55. 14. Kajetan Löschenkohl, Messerschmiedgewerbe in Trattenbach Nr. 49, Gemeinde Ternberg. 15, Bonaventura Kogler, Wagner¬ gewerbe in Unterlaussa Nr. 20, Gemeinde Land Weyer. 16. Philipp Aumüller, Wagnergewerbe in Wipfing Nr. 21, Gemeinde Eberstallzell; als Filiale des Hauptgewerbes mit dem Standorte in Wimsbach. 17.Ludwig Vöckl, Tischlergewerbe in Wartberg Nr. 37. 18. Ludwig Vöckl, Glasergewerbe in Wartberg Nr. 37. 19. Johann Brameshuber, Messerschmiedgewerbe in Neuzeug Nr. 36, Gemeinde Sierning. 20. Karl Schneider, Bindergewerbe in Gries Nr. 19, Gemeinde Neuhofen. 21. Karl Bruckmüller, Handel mit Gebäck als Filiale seines Gewerbes in Kirchberg Nr. 38, Gemeinde Land Kremsmünster; Filialstandort Stift Kremsmünster. Stellvertreterin: Josefa Dornauer, 22. Engel¬ bert Mitteramskogler, Frächtergewerbe in Neustift Nr. 30, Gemeinde Neustift. 23. Jos. Pfaffenwimmer, Leichenbestattungs¬ unternehmung in Heiligenkreuz, Gemeinde Land Krems¬ münster. 24. Johann Huber, Gemischtwarenhandel in Neu¬ zeug Nr. 140, Gemeinde Sierning. 25. Josef Buchta, Handel mit gekochten Schinken, Wurst= und Selchwaren, Eier, Butter, Schweinfett, Käse, Salami, Wein, Bier, Rum und Kognak in handelsüblichen, verschlossenen Gefäßen, Semmeln, Brot, Fische, Obst, Südfrüchte und Bäckereien in Markt Weyer Nr. 14. 26. Sebastian Stieberger, Handel mit Heu, Stroh. Getreide und Kleesamen in Christkindl Nr. 21, Ge¬ meinde Garsten. 27. Jakob Obermair, Hornviehhandel in Achleiten Nr. 4, Gemeinde Kematen. 28. Jakob Anesi, Ge¬ mischtwarenhandel in Stiedelsbach Nr. 151, Gemeinde Losen¬ stein. 29. Georg Kolm, Müllergewerbe in Sierninghofen Nr. 44, Gemeinde Sierning. 30. Anton Rath, Gemischt¬ warenhandel in Pichlern Nr. 58, Gemeinde Sierning. 31. Josef Forster, Sägemühle in Losenstein Nr. 98. 32. Karl Leitner. Gast= und Schankgewerbe in Aschach Nr. 3 (Berecht. § 16, lit. a, b. c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 33. Eduard Hofer, Gast- und Schank¬ gewerbe in Markt Weyer Nr. 41 (Berecht. § 16. lit. d und f, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) 34. Edmund Pammer, Handel mit gebrannten geistigen Getränken in verschlossenen Gefäßen in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 35. Edmund Pammer, Gemischtwaren¬ handel in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 36. Karl Schwarzbauer, Müllergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 55. 37. Josef Burian, Müllergewerbe in Unterhimmel Nr. 7, Gemeinde Garsten. 38. Florian Steiner, Bäckergewerbe in Stadlkirchen Nr. 12, Gemeinde Gleink. 39. Johann Schmieds¬ berger, Bäckergewerbe in St. Marien Nr. 4. 40. Max Fritz, Bäckergewerbe in Sierninghofen Nr. 55, Gemeinde Sierning, 41. Franz Hatschenbichler, Uhrmachergewerbe in Großraming Nr. 47. 42. Georg Händlhuber, Gemischtwaren¬ handel in Markt Kremsmünster Nr. 76. 43. Georg Händl¬ huber, Gemischtwarenhandel in Unterburgfried Nr. 1, Ge¬ meinde Land Kremsmünster; als Filiale zu seinem Gewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 76 44. Josef Hopf, Greißler¬ gewerbe in Hintstein Nr. 3 Gemeinde Großraming. 45. Josef Mitterbuchner, Fürkäuflergewerbe in Graßing Nr. 20, Gemeinde Weißkirchen. 46. Wolfgang Brandstetter, Beinstampf in Feveregg Nr. 42, Gemeinde Pfarrkirchen. 47. Josef Waldenhofer, Gemischtwarenhandel in Unterrohr Nr. 10, Gemeinde Rohr. 48. Johann Roßbach, Musiker¬ gewerbe in Losenstein Nr. 7. 49. Anna Beer, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Spanferkel in Kremsegg Nr. 21, Gemeinde Land Kremsmünster. 50. Therese Baum¬ gartner, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 58, Gemeinde Sierning, 51. Franz Zwicklhuber, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und jungen Bäumen in Hehen¬ berg Nr. 39, Gemeinde Pfarrkirchen, 52. Maria Wöß, Vor¬ druckerei und Stickerei in Markt Weyer Nr. 39. 53. Josef Engelberger, Hufschmiedgewerbe in Hübern Nr. 69, Gemeinde Thanstetten. 54. Hermann Herwerthner, Kleinverschleiß ge¬ brannter geistiger Getränke in Markt Kremsmünster Nr. 71.
55. Bernhard Mühlberger, Bäckergewerbe in Dambach Nr. 4, Gemeinde Neuhofen. 56. Matthias Kreicha, Zimmermaler¬ gewerbe in Bad Hall Nr. 6/8. B. Gewerbelöschungen. Emanuel Rudolf, Schlossergewerbe in Kematen Nr. 25, jetzt Gries Nr. 17, Gemeinde Neuhofen. 2. Eduard Wühl, Bäckergewerbe in Sierninghofen Nr. 35, Gemeinde Sierning. 3. Jakob Anesi, Greißlergewerbe in Stiedelsbach Nr. 151. 4. Franz Pranzl, Messerergewerbe in Trattenbach Nr. 49, Gemeinde Ternberg. 5. Leopold Neumann, Deli¬ katessengeschäft in Bad Hall Nr. 26 (alt). 6. Josef Mein¬ schad, Schuhmachergewerbe in Kremsmünster Nr. 55. 7. Jakob Anesi, Handel mit Schnittwaren, fertigen Kleidern und Wäsche in Stiedelsbach Nr. 151, Gemeinde Losenstein. 8. Franz Panholzer, Gast= und Schankgewerbe in Unter¬ wald Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 9. Franz Panholzer, Klinaschmiedgewerbe in Unterwald Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 10. Franz Gsöllvointner, Tischlergewerbe in Eben¬ boden Nr. 39, Gemeinde Ternberg. 11. Johann Gruber, Del=, Knochen= und Gipsstampf in Feyeregg Nr. 42, Ge¬ meinde Pfarrkirchen. 12. Juliana Kastner, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Unterrohr Nr. 10, Gemeinde Rohr. 13. Kalman Bibring, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 33. 14. Maria Hochrieser, Mahlmühle und Sägegewerbe in Hintstein, Gemeinde Großraming. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. August Fichtl. Glasergewerbe in Markt Weyer; Fortführung durch die Witwe Elise Fichtl auf Witwenstands¬ dauer. Geschäftsführer: Franz Fichtl. 2. Stephan Gumpolts¬ berger, Gast= und Schankgewerbe in Trattenbach Nr. 18, Gemeinde Ternberg; Fortführung durch die Witwe Juliana Gumpoltsberger auf Witwenstandsdauer. 3. Karl Cyhla, Zuckerbäckergewerbe in Bad Hall Nr. 22; Fortführung durch die Witwe Louise Cphla auf Witwenstandsdauer. Geschäfts¬ führer: August Kneupp. 4. Josef Kaufmann, Viehhandel in Markt Kremsmünster Nr. 34: Standortsverlegung: Markt Kremsmünster Nr. 64. 5. Michael Steffelbauer, Gast= und Schankgewerbe in Losenstein Nr. 105; Fortführung durch die Witwe Aloisia Steffelbauer auf Witwenstandsdauer. 6. Josef Pfistermüller, Wasenmeistergewerbe in Maria Laah Nr. 7. Gemeinde Losensteinleiten; Fortführung auf Witwen¬ standsdauer. Geschäftsführer: Josef Kantner. 7. Josef Wurmböck, Drechslergewerbe in Stiedelsbach Nr. 14, Ge¬ meinde Losenstein: Fortführung durch die Witwe Magdalena Wurmböck auf Witwenstandsdauer. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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