Amts-Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 30. April. Nr. 18. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 24. April 1903. Z. 6378. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs zur Besetzung dreier Graf Deblin'schen Stiftungsplätze, böhmischer Abteilung, in den k. u. k. Militär=Erziehungs¬ und Bildungs=Anstalten. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ verteidigung vom 10. März 1903, Nr. 9716, gelangen in den k. u. k. Militär-Erziehungs= und Bildungsanstalten mit Beginn des Schuljahres 1903/1904 drei Graf Deblin'sche Stiftungsplätze böhmischer Abteilung zur Besetzung. Die Bewerber um diese Plätze haben die Mittellosigkeit der Eltern durch ein legales Mittellosigkeitszeugnis, dann den Umstand, daß sie einer Familie des böhmischen Herren¬ oder Ritterstandes angehören, eventuell von einer Familie des Herren= oder Ritterstandes aus Mähren oder von Edel¬ leuten aus anderen erbländischen Provinzen abstammen, durch Divlom oder Stammbaum nachzuweisen, und ist dem Gesuche, in welchem die Anzahl der Geschwister des Kom¬ vetenten, dann ob und welche von ihnen versorgt sind oder bereits eine Stiftung genießen, gewissenhaft anzugeben ist, die Erklärung der Eltern oder Vormünder beizulegen, daß ie bereit sind, für den Fall des Erlangens eines dieser Stiftungsplätze die zur Unterstützung des Kandidaten allen¬ alls noch nötigen Auslagen zu tragen. Im übrigen haben die betreffenden Bewerber den all¬ gemeinen Bedingungen für die Aufnahme in die k. u. k. Militär-Erziehungs= und Bildungsanstalten zu entsprechen. Diese sind: Die österreichische oder die ungarische Staats¬ bürgerschaft: 2. die körperliche Eignung; 3. ein befriedigendes sittliches Verhalten; 4. das erreichte Minimal= und nicht überschrittene Marimalalter: 5. die erforderlichen Vorkenntnisse; die Uebernahme der Verpflichtung, in den Militär¬ Realschulen und =Akademien mit Beginn eines jeden Schuljahres das Schulgeld im Betrage von 28 K zu entrichten. Die näheren Bedingungen können in dem h. a. auf¬ liegenden Konkursblatte während der Amtsstunden eingesehen werden. Z. 6111. Steyr, 23. April 1903. An die Gemeindevorstehungen. Ortsschulräte und Schulleitungen. Die vom k. u. k. militär-geographischen Institute an= gefertigte Militär=Universal=Instradierungskarte im Maße 1: 900.000, ausgeführt und zusammengestellt vom Hauptmann¬ Rechnungsführer Gustav Pechhold, wird neu aufgelegt. Diese Karte besteht aus 4 Blättern und umfaßt als Wandkarte nur einen Raum von 1 46 Meter Länge und 118 Meter Höhe; sie ist für den Instradierungsdienst wegen der schnellen und klaren Uebersicht der sämtlichen Eisenbahnen der Monarchie, welche in Farben dargestellt und mit den Entfernungen nach dem ämtlichen Kilometer¬ zeiger versehen sind, sehr empfehlenswert. Dieselbe ist als Monarchiekarte vollkommen geographisch und korrekt ausgeführt und derart konstruiert, daß die Stationen mit Hilfe des hiezu gehörigen Stationsverzeichnisses sofort aufgefunden werden können. Dieselbe ist somit für jedes Amt sehr nützlich und verwendbar. Die k. k. und k. ung. Aemter und Schulen erhalten diese Karte zum Militärpreis (halben Preis). Derselbe be¬ trägt per Exemplar samt Stationsverzeichnis: 8 K 50 h. Unaufgespannt 4 Blätter 13 K Aufgespannt als Wandkarte ohne Stäbe 15 K Aufgespannt als Wandkarte mit Stäbe Die Bestellungen sind an den Kommissions=Verlag des k. und k. militär=geographischen Institutes R. Lechner (W. Müller) Wien, I., Graben 31, zu leiten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen, Ortsschul¬ räte und Schulleitungen im Grunde des Statthalterei=Er lasses vom 15, April 1903, Nr. 1184/Präs., behufs all¬ älliger Erwerbung in die Kenntnis gesetzt.
Z. 6435. Steyr, 27. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger, und zwar: Josef Schier, zuständig und am 13. Juli 1867 geboren in Schreibend. Sohn des Franz und der Franziska Schier, geborenen Reichel: Franz Anton Nöttig (alias Netek, Neitek) aus Zborow, geboren am 8. Juni 1872 in Marschendorf, Sohn des Franz und der Josefa Nöttig, geborenen Bühn; Josef Kunert, zuständig und am 19. November 1866 geboren in Schreibendorf, Sohn der Anna Kunert; Josef Gogela, aus Leipnik, geboren am 3. Dezember 1876 in Fünfkirchen. Sohn des Josef und der Maria Gogela, geborenen Erdödi; Johann Richter, geboren am 18. Juli 1877 in Schlock und dahin zuständig. Sohn des Johann und der Maria Richter, geborenen Simon; Friedrich Berntona, geb. 1867, zust. nach Au, Werksarbeiter; Hugo Henberger, geb. 1877, zust. nach Oppenberg, Fleischhauer und Taglöhner: Michael Hyden, geb. 1866, zust. nach Krumau, Arbeiter; Konrad Wasinger, geb. 1875, zust. nach Ardning, Werksarbeiter; Nikolaus Kollersberger, geb. 1863, zust. nach Oppenberg, Knecht Johann Hölzl, geb. 1872, zust. nach Altenmarkt, Arbeiter; Johann Prettner, geb. 1865, zust. nach Bärndorf, Knecht Alois Seewald, geb. 1870, zust. nach Treglwang, Bahn= und Werksarbeiter; Othmar Mühlbacher, geb. 1877, zust. nach Oppen¬ berg, Handschuhmacher; Johann Pust, geb. 1863, zust. nach Lassing, Berg¬ arbeiter Theobald Grill, geb. 1868, zust. nach Treglwang, Bäckergehilfe; Franz Hotz, geb. 1865, zust. nach Liezen, Werks¬ arbeiter Friedrich Pöschbuch=Haslauer, geb. 1870, zust. nach Ardning, Rastrierer; Franz Schweiger, geb. 1865, zust. nach Krumau, Werksarbeiter; Alois Frank, geb. 1872, zust. nach Palfau, Spengler; Karl Wimmer, geb. 1878, zust. nach Rottenmann, Maurer Alois Butter, geb. 1864, zust. nach Wildalpe, Steinbrecher; Michael Lindner, geb. 1868, zust. nach Wildalpe, Taglöhner; Anton Kropf, geb. 1869, zust. nach Wildalpe, Knecht; Franz Lerchegger, geb. 1873, zust. nach Liezen, Knecht David Trz, geb. 1879, zust. nach St. Lorenzen, Werksarbeiter: Josef Steiner, geb. 1868, zust. nach St. Lorenzen, Knecht Vinzenz Gaßner, geb. 1879, zust. nach Hall, Tag¬ löhner; Vinzenz Aichhorn, geb. 1876, zust. nach Aigen, Knecht und Fabriksarbeiter; Franz Gazda, aus Binina, geboren am 10. März 1868 in Zaschau, Schneidermeister, Sohn des Johann und der Anna Gazda, geb. Knapek; Alois Polásek, geboren am 24. Mai 1873 in Groß=Bystritz, Sohn des Alois und der Marianne Polásek, geb. Ondrüch; und der am 27. November 1874 in Göding als Sohn der Eheleute Thomas und Veronika Matusek (geb. Salajka) geborenen, nach Pruschanek, im Bezirke Göding heimat¬ berechtigten Franz Matusek. Weiters ist auszuforschen der am 1. April 1883 in Olmütz (Gebäranstalt) geborene, nach Roknau, Bezirk Wall¬ Meseritsch zuständige, landsturmpflichtige Franz Zajic, Sohn der Maria Zajic. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juni l. J. zu berichten. Z. 6199. Steyr, 22. April 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Der in Triest zuständige Angelo Rocco, im Jahre 1856 geboren, mit einem vom genannten Stadtmagistrate unterm 7. März 1902, Z. 5077, ausgestellten Arbeitsbuche versehen, läßt sich von verschiedenen Gemeinden Unterstützungen gewähren, wodurch der Heimatsgemeinde kein geringer Schaden verursacht wird. Zufolge Statthalterei=Erlaß vom 20. März 1903, Z. 5485/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden angewiesen, den Genannten bei allfälliger Anmeldung nur in den wirklich dringenden Fällen Geldunterstützungen auszufolgen, ihn sonst aber zurückzuweisen, eventuell dessen schubweise Behandlung ein¬ treten zu lassen. Steyr, 27. April 1903. Z. 6431. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor einem Unterstützungsschwindler. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 21. März l. J., Z. 5953/II, treibt sich der am 9. Mai 1877 zu Oberndorf geborene, nach Kanitz (Mähren) zu¬ ständige Taglöhner Leopold Zeckl in der Welt, namentlich in den Alvenländern, herum und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatgemeinde Geld¬ unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, diesem Individuum, den Fall dringender Notwendigkeit ausgenommen, in Hinkunft keine Geldunterstützungen und Reisevorschüsse zu verabfolgen, vielmehr den Genannten im Falle der Arbeits= und Ausweislosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Leopold Zeckl ist klein, untersetzt, mit ovalem Gesicht, schwarzem Haar, dunkelbraunen Augen, hervorstehender ge¬ bogener Nase, gewöhnlichem Munde und leidet an Epilepsie. Dessen Gesicht ist von Mitessern verunstaltet.
Steyr, am 23. April 1903. Z. 6306. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 14 vom 2. April l. J. zur Ausforschung ausgeschriebene Franz Auinger aus Halbmoos, Gemeinde Aurach, wurde bereits ausgeforscht und sind dem¬ nach die weiteren Invigilierungen einzustellen. Steyr, 18. April 1903. Z. 712/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An der sechsklassigen Kaiser=Franz=Josef=Volksschule in Sierning kommt eine Lehrerstelle II. Klasse zur definitiven Besetzung. Mit dieser Stelle sind ein Jahresgehalt von 1200, bezw. 1100 K. die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier oder das gesetzliche Quartiergeld verbunden. Bewerber um diese Stellen haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstes=Tabelle belegten Gesuche binnen 3 Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkursausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" im vorschriftsmäßigen Dienstwege hieramts ein¬ zubringen. Steyr, 27. April 1902. Z. 523, 524/B.=Sch.=R. An sämtliche Ortsschulräte. Im abgelaufenen Winter haben an 32 Schulstationen des Bezirkes Suppenanstalten bestanden, welche insgesamt 98.473 Portionen Suppe an Schulkinder zur Verteilung gebracht haben. Weiters standen an 29 Schulstationen 1454 Paare Wechselschube den Schulkindern zur Verfügung. Zu¬ folge Sitzungsbeschlusses vom 27. April l. J. werden die Ortsschulräte angewiesen, allen jenen Personen und Körper¬ schaften, welche sich um die Errichtung, Fortführung und Förderung der Suppenanstalten, sowie um die Beistellung von Wechselschuhen verdient gemacht haben, namens des k. k. Bezirksschulrates für ihr humanitäres Wirken den Dank und die Anerkennung schriftlich zum Ausdrucke zu bringen. ad Z. 715/B.=Sch.=R. Steyr, 27. April 1903. An alle Schulleitungen. Daten zum Jahreshauptbericht. In dem h. ä. Erlasse vom 18. April 1903, Z. 715, Amtsblatt Nr. 17, soll es in Punkt 19 auf Seite 4 lauten: Von jeder Klasse und von der Abteilung mit verkürztem Unterricht sind von den Schuljahren 1091/2 und 1902/3 die gesamten Schulversäumnisse in Halbtagen anzuführen u. s. w. Am Schlusse sind von sämtlichen Alltagsschülern der Schule anzuführen: a) die Summe der entschuldigten, b) die Summe der unentschuldigten, c) alle Schulversäum¬ nisse zusammen. Hiezu ist auch das Versäumnisprozent zu berechnen und anzugeben. Steyr, 25. April 1903. Z. 747/B.=Sch.=R. An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche der am 9. Mai J. in Kremsmünster stattfindenden Versammlung bei¬ wohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 29. April 1903. Z. 6585. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bezug von Viehsalz. Mit dem Gesetze vom 30. Jänner 1903, R.=G.=Bl. Nr. 23, ist der Verschleißpreis von Viehsalz von 10 Kroneb auf 6 Kronen ver 100 kg herabgesetzt und der Vertrien des Viehsalzes auch auf Dalmatien ausgedehnt worden. Im § 4 der zu diesem Gesetze erlassenen Vollzugsvorschrift vom 30. Jänner 1903, R.=G.=Bl. Nr. 24, sind ferner den Vieb¬ salzverschleißern bezüglich der Erstattung der Anzeige der Verschleißeröffnung und, soweit der Verschleiß im Kleinen, d. i. in Mengen unter 50 kg betrieben wird, auch bezüglich der Buchführung Erleichterungen gewährt worden. Damit der Absatz von Viehsalz sich nach den Inten¬ tionen des Gesetzes in einem den heimischen Viehständen entsprechenden Umfange steigere, ist es erforderlich, geeignete Veranlassungen zu treffen, damit die Landwirte und alle Personen, welche Vieh halten, von den gewährten Begün¬ stigungen für den Bezug von Viehsalz möglichste Kenntnis erlangen. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 27. März 1903. Nr. 6086/I, mit dem Auftrage in die Kenntnis, die Landwirte und alle interessierten Kreise auf diese gewährten Erleichterungen be¬ sonders aufmerksam zu machen. Um das vielfach noch herrschende Mißtrauen gegen das Viehsalz nach Tunlichkeit zu zerstreuen, wird insbesondere bervorgehoben, daß zur Bereitung desselben ausschließlich ein elbst zum menschlichen Genusse vollkommen geignetes Koch¬ salz verwendet wird und daß die im § 1 der obbezeichneten Vollzugsvorschrift vorgeschriebene, auch in Deutschland in gleicher Weise bereits seit vielen Jahren klaglos bestebende Denaturierung des Viehsalzes nach dem Ausspruche von Sach¬ verständigen der Gesundheit des Viehes in keiner Weise ab¬ träglich ist, was in neuerer Zeit auch vom landwirtschaftlichen Ausschusse des Abgeordnetenhauses des Reichsrates einhellig anerkannt worden ist. Schließlich wird noch darauf hingewiesen, daß der Be¬ zug des Viehsalzes, sei es direkt von einer der im § 1 der Vollzugsvorschrift aufgezählten k. k. Saizniederlagen, sei es von einem Viehsalzverschleißer, sowie die Verwendung des Viehsalzes zur Viehfütterung keinerlei gefällsämtlichen Kontroll¬ maßnahmen unterliegt.
Steyr, 25. April 1903. Z. 6425. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Prüfung aus dem Hufbeschlage. Nr. 8289/X. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der ersten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die erste diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) am Montag den 15, und Dienstag den 16. Juni 1903 von der o.=ö. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuch) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmied¬ gebilfe (86 der zitierten Ministerialverordnung) beleaten Ge¬ uche bis 20. Mai 1903 im Wege der politischen Bezirks behörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. o.=ö. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Lehrbriefe nach dem Jahre 1883 von der zuständigen Genossenschaftsvorstehung ausgestellt und von der betreffenden Gemeindevorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung bei¬ gesetzt sein. Linz, am 10. April 1903. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Er¬ lasses der k. k. Statthalterei vom 18. April 1903, Nr. 8289/X, mit der Weisung in die Kenntnis gesetzt, daß Gesuchsteller, welche den in der zitierten Kundmachung angeführten Be¬ dingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschaftsvorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vor¬ schriftsmäßigen Arbeitszeugnisse zu verstehen sind, nicht voll¬ kommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente verhalten, dagegen jene, welche denselben über¬ baupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich beschieden werden. Steyr, 29. April 1903. Z. 6426. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Abänderungen der Durchführungsmodalitäten zum geltenden Veterinärübereinkommen mit Ungarn. Im Sinne des Artikels I, Absatz 3, der Durchführungs¬ modalitäten zum geltenden Veterinärübereinkommen mit Un¬ garn (Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899, R.=G.=Bl. Nr. 179) ist zwischen den beiden Regierungen die Unterteilung des Gebietes der Munizivalstädte Debreczen und Szegedin in kleinere Veterinärrayons in nachstehender Weise vereinbart worden: A. Die Munizipalstadt Debreczen wird eingeteilt in 9 Rayons, und zwar: I. Rayon: Hortobagyer Bezirk (Hortobagyi kerület); Elephegyeser Elephegvesi III. Ondöder Ondédi ) IV. Macser Macsi Stadt¬ (VarosiVI. Cseréer (Cserei VII. Wald= Erdöségi VIII. Intravillanweiten Bez. (Bellegelö IX. Szepes=Ebeser Bez. (Scepes-Ebesi¬ B. Die Munizipalstadt Szegedin wird eingeteilt in 7 Rayons, und zwar: I. Rayon: Szegediner Bezirk (Kerület Szeged) Neu-Szegediner Bezirk (Kerület Uiszeged): Szegediner Schwarzfelder Bezirk (Kerület III. Szeged-Fekete földek) Szegedin=Szatymazer Bezirk (Kerület Szeged- IV. Szatymacz). Szegedin=Csengeleer Bezirk (Kerület Szeged¬ Osengele); VI. Szegedin=Röszkeer Bezirk (Kerület Szeged¬ Röszke): Szegedin=Atokhazáer Bezirk (Kerület Szeged¬ VII. „ Atokháza). In Konsequenz dieser Vereinbarung haben von nun ab für die aus den einzelnen der normierten Veterinärravons zum Abtransvorte nach dem diesseitigen Gebiete gelangenden Tiere besonders gekennzeichnete Viehpässe zur Ausstellung zu kommen, in welchen außer dem Namen der betreffenden Munizipalstadt auch die Nummer in römischer Ziffer und der Name des Ravons, aus welchem die Ausfuhr der Tiere erfolgt, ersichtlich gemacht sind. Ferner haben die Viehpässe der aus diesen Rayons provenierenden Tiertransporte im Sinne des Artikel I. satz 2, der früher zitierten Ministerial=Verordnung der auf die 40täaiae Seuchenfreibeit des Herkunftsrayons, sowie der Nachbarravons, bezw. auch der etwa in Betracht kommenden Nachbargemeinden erforderlichen Hinweis zu enthalten. Das Gleiche gilt bezüglich der Vorschrift des Artikel I, Absatz 5, der obigen Verordnung, betreffend die beim Eisen¬ bahn= und Schifftransvorte erforderliche Klausulierung der Viehpässe durch einen staatlich angestellten oder von der Staatsbehörde hiezu ermächtigten Tierarzt. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. April 1903, Nr. 7797/X, zur eventuellen weiteren Veranlassung in die Kenntnis. Steyr, 25. April 1903. Z. 6377. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten-Kommanden werden hiermit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 50 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 20. April 1903, Nr. 8294/X, be¬ treffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.
Steyr, 24. April 1903. Z. 6376. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 8366/X. Kundmachung enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien¬ Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen Einschleppung der Schweinepest nach dem dies¬ seitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula=Fehervar, Magyar¬ Igen (Komitat Also=Feher), Bessenyö (Komitat Besztercze¬ Naszed) Központ (Komitat Hajdu), Szasz=Sebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben), Betlen (Komitat Szolnok=Doboka), sowie aus der Munizivalstadt Debreczen in Ungarn und aus den Bezirken Brod, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, Pozega, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Pozega), Vinkovei, Zupanie (Komitat Syrmien), Djakovo, Nasice (Komitat Virovitica) in Kroatien-Slavonien nach den im Reichsrate ver¬ tretenen Königreichen und Ländern. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 16. April 1903, Z. 16.652, im Nachhange zur hierämtlichen Kundmachung vom 20. April 1903, Z. 8294, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Linz, am 20. April 1903. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 23. April 1903. Z. 6244. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. April bis 17. April 1903. 1. Bläschenausschlag der Pferde und Rinder. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Wels: Gemeinde Parz, Ortschaft Au und Kickendorf: Gemeinde Michaelenbach, Ortschaft Schikandt. Bezirk Ried: Gemeinde Waldzell, Ortschaft Roderer. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Grünburg, Ort¬ schaft Untergrünburg 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaft Windpassing. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hörsching, Ortschaft Breitbrunn. 3. Schweinepest. Bestand der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde Gramastetten, Ortschaft Lassersdorf: Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Katzbach 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde Julbach, Ortschaft Niederkraml. 3. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Mondsee. Erlöschen der Seuche: Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Hörsching 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde u. Ortsch. Peilstein. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.
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