Alle vom Wiener Zentral=Viehmarkte mittels Wagen oder Eisenbahn abzuführenden Rinder unterliegen unmittelbar vor ihrer Verladung einer neuerlichen amts¬ tierärztlichen Untersuchung und dürfen nur bei vollkommen unbedenklichem Befunde zur Abfuhr zugelassen werden. 12. Der Bahntransport der Rinder vom Wiener Markte nach den in den Punkten 8 und 9 dieser Kundmachung an¬ geführten Bestimmungsorten hat nach der diesen Orten zunächst gelegenen Eisenbahnstation stattzufinden, von wo aus die Tiere direkt nach dem Bestimmungsorte gebracht werden müssen. 13. Die vom Wiener Markte gemäß Punkt 7 dieser Kundmachung zum Abtriebe und die gemäß Punkt 8 zur Abfuhr mittels Wagen, ferner die zum Abtransvorte nur mittels Eisenbahn zugelassenen Rinder sind, am Bestimmungs¬ orte eingelangt, sofort in die betrefenden Schlächtereien unter vollkommener Isolierung von dem einheimischen Viehe auf¬ zustellen und ohne Wechsel des Standortes innerhalb fünf Tage (120 Stunden), gerechnet vom Zeitpunkte der Aufstellung der Tiere, zu schlachten. Der Viehvaß für die betreffenden Rinder, auf welchem von der Marktbehörde die Schlachtungsfrist auffallend ver¬ merkt werden muß, ist sofort nach ihrem Einlangen am Be¬ stimmunasorte der Gemeindevorstehung zu übergeben. Die¬ selbe hat den Zeitpunkt des Einlangens der Tiere auf der Rückseite des Viehpasses vorzumerken, letzteren aufzube¬ wahren und in geeigneter Weise die Einhaltung der Schlach¬ tungsfrist zu überwachen, bezw. im Uebertretungsfalle unter Anzeigeerstattung an die politische Bezirksbehörde die Schlach¬ tung sofort zu veranlassen. 14. Vor dem Abtriebe, bezw. vor der Abfuhr der Rinder von St. Marr ist der Marktbehörde der Bestimmungs¬ ort des Transportes sowie der Gerichts= und politische Bezirk, in welchem dieser Ort gelegen ist, genau anzugeben Die Marktbehörde hat diese Angaben zu kontrollieren und zu verzeichnen und die politische Behörde des betreffenden Bezugsortes von dem Einlangen der Tiere sofort telegraphisch zu verständigen, wogegen die politische Bezirksbehörde ver¬ pflichtet ist, ihrerseits die entsprechende Kontrolle auszuüben und bei Nichteinhaltung der Schlachtungsfrist die Anzeige an das betreffende Gericht zu leiten. Eine gleiche Verständigung hat hinsichtlich der nach in anderen Provinzen gelegenen Schlachthäusern abtran¬ sportierten Tiere stattzufinden. Hinsichtlich derlei nach öffentlichen Schlachthäusern ge¬ brachten Tiere haben die allgemeinen Schlachtungs=Vor¬ chriften Anwendung zu finden. 16. Das bestehende Verbot des Wegbringens von Schweinen im lebenden Zustande aus dem Stadtgebiete Wien, mit Ausnahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlacht¬ stätten, für welche Spezialbezugsbewilligungen erteilt wurden bleibt bis auf weiteres aufrecht. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft. Dies wird allgemein verlautbart. Linz, am 30. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 1. April 1903 An die Genossenschafts= und Krankenkasie Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro März 1903. Robert Kunz, Baumeister in Wels, Werkskantine in seinem Ziegeleibetriebe in Sattledt, Gemeinde Land Kremsmünster (Berecht. § 16, lit. b. c und k, G.=O. vom 15. März 1888, R.=G.=Bl. Nr. 39) nur für seine Ziegelei¬ arbeiter während der Ruhepausen und abends bis 9 Uhr; Stellvertreter: Franz Matzenberger. 2. Michael Zwickel¬ buber, Gast= und Schankgewerbe in Hehenberg Nr. 39, Gemeinde Pfarrkirchen, mit den Berechtigungen zum Aus¬ schanke von Most und Verabreichung von kalten Speisen in der Zeit vom 1. Mai bis Ende Oktober jeden Jahres und zur Haltung einer Kegelbahn während dieser Zeit mit der Einschränkung, daß der Betrieb derselben auf die Tages¬ stunden bis 9 Uhr abends beschränkt wird. 3. Georg Wein¬ gartner, Loh=, Oel=, Gips= und Knochenstampf in Kematen Nr. 74. 4. Leopold Neumann, Delikatessengeschäft in Bad Hall Nr. 26 alt. 5. Karl Narz, Maschinenriemenerzeugung in Neuzeug Nr. 100, Gemeinde Sierning. 6 Johann Lösch, Gemischtwarenhandel in Ried Nr. 63. 7. Johann Krenner, Brettersäge in Lausa Nr. 165, 8. Rosina Leder¬ bilger, Gemischtwarenhandel in Unterrohr Nr. 14, Gemeinde Rohr. 9. Therese Pagl, Victualienhandel mit Zucker, Kaffe und Petroleum in Sierning Nr. 175. 10. Florian Mauer¬ bauer, Handel mit Viehnährpulver „Flora“ in Feyeregg Nr. 28, Gemeinde Land Kremsmünster. 11. Josef Kemet¬ müller, Holz= und Kohlenhandel in Neuhofen Nr. 60. 12. Matthias Gmeiner, Musikergewerbe in Jägerberg Nr. 42, Gemeinde St. Ulrich. 13. Josef Diewald, Lohnfuhrwerker¬ gewerbe in Sierning Nr. 20. 14. Leopold Kugfarth, Handel mit Manufaktur=, Schnitt= und Posamentierwaren in Losenstein Nr. 26. 15. Karl Holzinger, Gemischtwaren¬ handel in Piberbach Nr. 30. 16. Sebastian Ramskogler, Verleihen einer Dreschmaschine mit Petroleummotor in Blumau Nr. 46, Gemeinde Neustift. 17. Josef Koller, Haarzurichtergewerbe in Namingsteg Nr. 53, Gemeinde St. Ulrich. 18. Gustav Schiefermayr, Tischlergewerbe in Gaflenz Nr. 29. 19. Johann Strebsky, Schuhmacherge¬ werbe in Wartberg Nr. 37. 20. Franz Gollner, Bäcker¬ gewerbe in Sierning Nr. 174. 23. Leopold Hametner, Handel mit lebendem Schlacht-= und Stechvieh in Bad Hal Nr. 12 neu. 24. Therese Breinhälter, Gemischtwarenhandel in Kematen Nr. 67. 25. Florian Backer, Gemischtwaren¬ handel in Markt Weyer Nr. 11, als Filiale des in Markt Weyer Nr. 165 betriebenen Hauptgeschäftes. 26. Leo Gretler, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Markt Weyer, Nr. 58. 27. Johann Froschauer, Wagner¬ gewerbe in Rosenegg Nr. 13, Gemeinde Garsten. 28. Florian Zeilinger, Bäckergewerbe in Kematen Nr. 42. 29. Georg Spiegl, Bindergewerbe in Dambach Nr. 26, Gemeinde Neuhofen. 30. Michael Dünkner, Faßbindergewerbe in Aschach Nr. 105. 31. Karl Rohrer, Bäckergewerbe in Hueb Nr. 13, Gemeinde Egendorf. 32. Josef Schedlberger, Wagnergewerbe in Mühlbach Nr. 40. Gemeinde Garsten. 33. Josef Moisl, Schuhmachergewerbe in Stiedelsbach Nr. 91, Gemeinde Losenstein. 34. Therese Oeblinger, Kleinverschleiß gebrannter, geistiger Getränke in Ramingsteg Nr. 49. Ge¬ meinde St. Ulrich. 35. Philipp Danner, Verleihen einer
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