Amtsblatt 1903/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus den durch Maul- und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Lenarto, Malczo, Sznako (Stuhlgerichtsbezirk Szecsö), Trencsen (Stuhlgerichtsbezirk Trencsen) sowie der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest ver¬ eucht gewesenen Gemeinden Pomogy (Stuhlgerichtsbezirk Nezsider), Senyek (Stuhlgerichtsbezirk Also=Tarcza) und deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. März d. J., Z. 10.836, im Nach¬ hange zur hierämtlichen Kundmachung vom 7, und 12. März d. J., Z. 4899 und 5181, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 17. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 29. März 1903. Z. 4697. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 6085/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund des letzten offiziellen Tierseuchen=Aus¬ weises der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März d. J., Z. 12.222, unter Auf¬ rechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupations¬ gebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, be¬ treffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Cazin, Dervent und Kljuc. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Verseuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 28. Februar d. J., Z. 4358, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.=Bl. Nr. 51), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.¬ Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 22. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 29. März 1903. Z. 4698. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 6083/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Radna (Komitat Arad), Magyar=Ovar, Rajka (Komitat Moson), Lippa (Komitat Tenes), Also-Lendva, Nova Komitat Zala) in Ungarn nach den im Reichsrate ver¬ tretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Maul-= und Klauenseuche von den k. k. Bezirkshauptmann¬ schaften Wiener=Neustadt und Ungarisch-Brod erlassenen Verfügungen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Baauihely (Komitat Nyitra), Sopron (Komitat Sopron) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März d. J., Z. 11.914, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 7. 12. und 17. März d. J., Z. 4899, 5181 und 5677, zur allge¬ meinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 22. März 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.—Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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