Amtsblatt 1903/14 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Februar 1903, Z. 2319/VIII, mit Beziehung auf den § 10 des Hausier¬ patentes in Kenntnis gesetzt. Steyr, 24. März 1903. Z. 560/Sch. An sämtliche Schulleitungen. Die k. k. Staatsanwaltschaft in Graz hat dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht mitgeteilt, daß im Dezember 1902 ein 13 jähriger Gymnasialschüler beim obli¬ gaten Turnunterrichte verunglückte, indem ihm während des Herabgleitens von einer Kletterstange ein Holzsplitter in den Unterleib drang und die Magenwand an drei Stellen durchbohrte. Trotz sorgfältiger ärztlicher Hilfe starb der Knabe nach zweimaliger Overation an eitriger Bauchfellent¬ zündung. Nach dem im Laufe der gerichtlichen Untersuchung dieses Falles eingeholten fachmännischen Gutachten war das Fichten¬ holz, aus welchem die Kletterstange verfertigt war, für den Zweck ungeeignet, da die Stange in der Längsrichtung mehrere zugeschärfte, spatel- oder dolchförmige Schwarten Auskeilungen von Jahresringen) zeigte, die sich leicht ablösen ließen. Auch hätte nach Ansicht von Fachleuten der Unfall überhaupt nicht stattgefunden, wenn die Stange umgekehrt aufgestellt gewesen wäre, so daß die Spitzen der Schwarten sich nach abwärts gekehrt hätten Das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 6. März 1903, Z. 6005, diesen be¬ klagenswerten Unfall, der im Publikum mit Recht Aufsehen und lebhafte Beunrubigung hervorgerufen hat, zur Kenntnis gebracht und wurde der k. k. Bezirksschulrat mit Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 16. März 1903, Z. 1131, vom obigem bedauerlichen Unfalle behufs Verhütung ähnlicher Unglücksfälle zum Zwecke weiterer Mitteilung an die Leitungen, beziehungsweise Direktoren der unterstehenden Volks= und Bürgerschulen in Kenntnis gesetzt. Steyr, 26. März 1903 Z. 572 Sch. An sämtliche Schulleitungen. Der Lehrerhausverein in Wien veranstaltet im Juli 1903 eine Studienreise nach Norwegen und Schweden bis zum Nord=Kap. Um einen der Hauptzwecke dieser Reise, nämlich die Beobachtung der Mitternachtssonne zu ermöglichen, ist es erforderlich, daß diese Reise von Wien aus am 11. spätestens 12. Juli 1903 angetreten werde. Zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 3. März 1903, Z. 3716, wurde der k. k Bezirksschulrat ermächtigt, die um einen solchen Urlaub an¬ uchenden Lehrkräfte für diese Tage unter der Voraussetzung zu beurlauben, daß hiedurch weder der Schulunterricht gestört wird, noch daß sich hieraus besondere Ausgaben ergeben. Die Schulleitungen werden zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 13. März l. J., Z. 1094, ange¬ wiesen, das Lehrpersonale hievon in Kenntnis zu setzen. Z. 4512. Steyr, 26. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 11. März bis 17. März 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Stein¬ bach a. d. Steyr. 2. Schweinepest. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Steyr, 26. März 1903. Z. 4448. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 5677/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Anläßlich erfolater Einschleppung der Schweinevest nach dem diesseitigen Gebiete findet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Szaszvaros, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hunyad), Naay-Marton, Sopron (Komitat Sopron), sowie aus der Munizivalstadt Sopron in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zu verbieten. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der Schweinepest von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Lutten¬ berg getroffenen Verfügung die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Also=Lendva (Komitat Zala) nach dem diesseitigen Gebiete untersagt. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Wieder¬ käuern und Schweinen aus den Grenz=Stuhlgerichtsbezirken Szekesö, einschließlich der Stadtgemeinde Bartfa (Komitat Saros), Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtge¬ meinde (Komitat Trencsen), sowie das gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Szeghalom Komitat Bekes), Torda (Komitat Bihar), Nezsider, Rajka Komitat Moson), Also=Tarcza, Felsö=Tarcza, einschließlich der Stadtgemeinde Kis=Szeben, Siroka, einschließlich der Stadtaemeinde Eperses, Tapoly (Komitat Saros), sowie aus der Munizipalstadt Versecz gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum

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