amte“ hat an die k. k. Statthalterei die Bitte gestellt, neuerlich auf die Wohltaten dieses Vereines aufmerksam zu machen. Dieser Verein hat zum Zweck, den k. k Beamten, Professoren und Lehrern in den Kurorten Franzensbad, Karlsbad, Marienbad und Teplitz Begünstigungen anläßlich des Kurgebrauches zu gewähren. Die Begünstigungen be¬ stehen in Gewährung einer freien Wohnung, freier ärztlicher Behandlung, Erwirkung der Ermäßigung bei Bädern und bei Zahlung der Kurtaxe. Der Vereinsleitung ist es gelungen, im Kurorte Maxienbad zur Erinnerung an das glorreiche Regierungsjubiläum Seiner Majestät des Kaisers ein Be¬ amten=Kurhaus „Erzherzogin Elisabeth Marie“ im Jahre 1898 zu erbauen und ein solches „Kaiserin von Oesterreich im Jahre 1902 im Weltkurorte Karlsbad zu erwerben. Beide Beamtenkurhäuser sind den kurbedürftigen Beamten die ganze Saison hindurch zur Benützung überwiesen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden ersucht, die Auf¬ merksamkeit weiterer Kreise auf den Bestand und die Ziele dieses Vereines zu lenken. Z. 3908. Steyr, 20. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend das Hilfsbüchlein „Holzverwertung". Herr Josef Wiethe in Kremsmünster hat zur Er¬ leichterung der Durchführung der Anwendung des metrischen Maßes im Holzhandel das Hilfsbüchlein „Holzverwertung verfaßt, welches durch alle Buchhandlungen zum Preise von 1 K bezogen werden kann. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Be¬ zugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 15. Dezember 1902, Nr. 17.574, im Amtsblatte Nr. 51, zur eigenen Verwertung und entsprechenden Verlautbarung im Kreise der Interessenten in die Kenntnis gesetzt. Z. 4420. Steyr, 20. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Erneuerte Erinnerung zur termingemäßen Einsendung der Aufenthalt=Meldeblätter. Trotz des im Amtsblatte Nr. 48 ex 1902, Z. 16.116, ergangenen Erlasses werden von einzelnen Gemeinden die Aufenthalt=Meldeblätter noch immer nicht termingemäß vorgelegt. Den Herren Gemeinde=Vorstehern wird demnach der vorzitierte h. a. Erlaß mit dem Bemerken erneuert in Er¬ innerung gebracht, daß ich die Herren Gemeinde=Vorsteher für die pünktliche Befolgung obiger Weisungen derart persönlich verantwortlich mache, daß von nun an im Falle nicht termingemäßen Einlangens der Aufenthalt=Meldeblätter, eventuell leerer Umschläge, der betreffende Herr Gemeinde¬ Vorsteher unbedingt einen Pönfall von 10 K zu gewärtigen hat, doch wird derselbe ermächtigt, den hieher vorzulegen¬ den Betrag von dem an dieser Versäumnis Schuldtragenden hereinzubringen. Steyr, 19. März 1903. Z. 4381. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Handhabung des Ausweisungsrechtes seitens der Gemeinden. Der k. k. Ministerial=Sekretär im Ministerium des Innern Jakob Sousek hat eine Monographie „Das Aus¬ weisungsrecht der Gemeinde“ herausgegeben Diese Publikation, welche in der Manz'schen k. u. k. Hof=, Verlags= und Universitäts=Buchhandlung in Wien I., Kohlmarkt 20, um den Preis von 2 K 50 h bezogen werden kann, enthält eine erschöpfende Darstellung und kritische Be¬ trachtung der auf das Ausweisungsrecht der Gemeinden be¬ zughabenden gesetzlichen Bestimmungen mit Berücksichtigung der einschlägigen Spruchpraxis des Reichsgerichtes und Ver¬ waltungs=Gerichtshofes und bietet schätzenswerte Anhaltspunkte für die Beurteilung und Handhabung des den Gemeinden durch die Gemeindeordnungen eingeräumten Ausweisungs¬ rechtes. Zufolge des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 10. März l. J., Z. 1437/M. J., werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf dieses Werk aufmerksam gemacht und zum Bezug des Werkes eingeladen. Zur Vermeidung von Mißverständnissen füge ich bei, daß das erwähnte Werk sich lediglich als eine sehr verdienst¬ liche Privatarbeit darstellt und daß daher die in demselben entwickelten Grundsätze nicht als autoritativ anzusehen sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Er¬ laß der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 16. März 1903, Z. 947/Prs., in die Kenntnis gesetzt. Z. 4197. Steyr, 17. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Csorna (Komitat Oedenburg) wurde, unter Auf¬ rechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ trags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 4. März 1903, Z. 4332/VIII, und mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, hievon die Verlautbarung zu veranlassen. Steyr, am 23. März 1903. Z. 4516. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Josef Misterer, 50 Jahre alt, katholisch, ledig, landwirtschaftlicher Arbeiter, geboren zu Szolnok in Ungarn, zuständig nach Krems, Bezirk Krems, Niederösterreich, und Alexander Pilz, 1881 geboren, ledig, Kommis, zu¬ ständig nach Mitterhausleithen, Bezirk Amstetten, Nieder¬
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