k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 13. Steyr, am 26. März. 1903. Das Amteblat erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptnannschaft Steyr bezogen werden, wo auf — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 19. März 1903. 3. 54/V. P. Personal=Nachricht. Der mit dem Statthalterei=Erlasse vom 31. De¬ zember 1902, Nr. 4825/Präs., der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Steyr zur Dienstleistung zugewiesene k. k. Bezirks¬ Kommissär Arthur Ritter Klier v. Hellwart hat seinen Dienst am 16. März l. J. hieramts angetreten. Weiters hat das k. k. Statthalterei=Präsidium in Linz mit dem Erlasse vom 18. März 1903, Nr. 1016/Präs., den k. k. Statthalterei=Konzipisten Franz Edler v. Mor der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr zur ferneren Dienst¬ leistung zugewiesen. Steyr, 23. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XIX, XX und XXI an die Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 4491. Steyr, 23. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Fahrtlegitimationen für pensionierte Hof¬ und Staatsbeamte. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Er¬ lasse vom 13. März l. J., Z. 1642/M. J., das Reglement betreffend die Ausstellung und Ausgabe von Fahrbegünsti¬ gungs=Legitimationen für pensionierte k. k. beziehungsweise k. u. k. Staats= und Hofbedienstete mit 5 jähriger Giltigkeit für die Linien der k. k. österr. Staatsbahnen übermittelt. Hiernach ist bis 31. März dieses Jahres die Auswechselung sämtlicher an die genannten Pensionisten bisher zur Ausgabe gelangten dauernden Legitimationen (Täschchen samt Einlage) vorzunehmen und werden sohin bis Ende dieses Monates sowohl die bereits im Umlaufe befindlichen ungestempelten, als auch die bis dahin etwa ausgefertigten neuen (gestem¬ pelten) Legitimationen als giltig anerkannt, wogegen vom 1. April angefangen nur mehr die neuen Legitimationen giltig sind. Die Legitimationen werden mit einer Giltigkeitsdauer von 5 zu 5 Kalenderjahren aufgelegt Es erlischt sohin die Giltigkeit der erstaufgelegten Legiti¬ mationen mit 31. Dezember 1907. Die Legitimationen sind jedoch alljährlich zum Jahresschlusse derjenigen Stelle, welche zur Ausstellung berechtigt erscheint, zum Zwecke der Bestä¬ tigung vorzulegen, daß beim Inhaber die für die Anspruchs¬ berechtigung maßgebenden Voraussetzungen noch zutreffen. Diese Legitimationen werden für jene Pensionisten, welche aus dem Dienstverbande der politischen Verwaltungs¬ behörden Oberösterreichs in den dauernden oder zeitlichen Ruhestand übergetreten sind, von dem k. k. Statthalterei¬ Präsidium in Linz gegen Erlag des Betrages von 1 K für das Legitimationstäschchen und des im Gesetze vom 19. Juli 1902, R.=G.=Bl. Nr. 153, je nach der Wagenklasse fixierten Stempelbetrages sowie einer auf der Bildseite mit der eigen¬ händigen Unterschrift versehenen, zu ähnlichen Zwecken bisher noch nicht verwendeten Photographie (Visit=Format) des An¬ suchenden ausgefertigt. Diese Stempelgebühr beträgt hinsichtlich der: III. Wagen¬ klasse 2 K 50 h, II. Wagenklasse 5 K und I. Wagen¬ klasse 10 K. Diesbezügliche schriftliche Ansuchen unterliegen der Stempelpflicht. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 20. März 1903, Nr. 1051/Prs. zur Verlautbarung mit der Einladung verständigt, die inter¬ essierten Kreise auf diesen Erlaß speziell aufmerksam zu machen. Z. 4011. Steyr, 18. März 1093. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Der Vorstand des „Kronprinzessin=Witwe=Erzherzogin¬ Stephani=Vereines zu Marienbad für kurbedürftige k. k. Be¬
amte“ hat an die k. k. Statthalterei die Bitte gestellt, neuerlich auf die Wohltaten dieses Vereines aufmerksam zu machen. Dieser Verein hat zum Zweck, den k. k Beamten, Professoren und Lehrern in den Kurorten Franzensbad, Karlsbad, Marienbad und Teplitz Begünstigungen anläßlich des Kurgebrauches zu gewähren. Die Begünstigungen be¬ stehen in Gewährung einer freien Wohnung, freier ärztlicher Behandlung, Erwirkung der Ermäßigung bei Bädern und bei Zahlung der Kurtaxe. Der Vereinsleitung ist es gelungen, im Kurorte Maxienbad zur Erinnerung an das glorreiche Regierungsjubiläum Seiner Majestät des Kaisers ein Be¬ amten=Kurhaus „Erzherzogin Elisabeth Marie“ im Jahre 1898 zu erbauen und ein solches „Kaiserin von Oesterreich im Jahre 1902 im Weltkurorte Karlsbad zu erwerben. Beide Beamtenkurhäuser sind den kurbedürftigen Beamten die ganze Saison hindurch zur Benützung überwiesen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden ersucht, die Auf¬ merksamkeit weiterer Kreise auf den Bestand und die Ziele dieses Vereines zu lenken. Z. 3908. Steyr, 20. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen betreffend das Hilfsbüchlein „Holzverwertung". Herr Josef Wiethe in Kremsmünster hat zur Er¬ leichterung der Durchführung der Anwendung des metrischen Maßes im Holzhandel das Hilfsbüchlein „Holzverwertung verfaßt, welches durch alle Buchhandlungen zum Preise von 1 K bezogen werden kann. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen unter Be¬ zugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 15. Dezember 1902, Nr. 17.574, im Amtsblatte Nr. 51, zur eigenen Verwertung und entsprechenden Verlautbarung im Kreise der Interessenten in die Kenntnis gesetzt. Z. 4420. Steyr, 20. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Erneuerte Erinnerung zur termingemäßen Einsendung der Aufenthalt=Meldeblätter. Trotz des im Amtsblatte Nr. 48 ex 1902, Z. 16.116, ergangenen Erlasses werden von einzelnen Gemeinden die Aufenthalt=Meldeblätter noch immer nicht termingemäß vorgelegt. Den Herren Gemeinde=Vorstehern wird demnach der vorzitierte h. a. Erlaß mit dem Bemerken erneuert in Er¬ innerung gebracht, daß ich die Herren Gemeinde=Vorsteher für die pünktliche Befolgung obiger Weisungen derart persönlich verantwortlich mache, daß von nun an im Falle nicht termingemäßen Einlangens der Aufenthalt=Meldeblätter, eventuell leerer Umschläge, der betreffende Herr Gemeinde¬ Vorsteher unbedingt einen Pönfall von 10 K zu gewärtigen hat, doch wird derselbe ermächtigt, den hieher vorzulegen¬ den Betrag von dem an dieser Versäumnis Schuldtragenden hereinzubringen. Steyr, 19. März 1903. Z. 4381. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Handhabung des Ausweisungsrechtes seitens der Gemeinden. Der k. k. Ministerial=Sekretär im Ministerium des Innern Jakob Sousek hat eine Monographie „Das Aus¬ weisungsrecht der Gemeinde“ herausgegeben Diese Publikation, welche in der Manz'schen k. u. k. Hof=, Verlags= und Universitäts=Buchhandlung in Wien I., Kohlmarkt 20, um den Preis von 2 K 50 h bezogen werden kann, enthält eine erschöpfende Darstellung und kritische Be¬ trachtung der auf das Ausweisungsrecht der Gemeinden be¬ zughabenden gesetzlichen Bestimmungen mit Berücksichtigung der einschlägigen Spruchpraxis des Reichsgerichtes und Ver¬ waltungs=Gerichtshofes und bietet schätzenswerte Anhaltspunkte für die Beurteilung und Handhabung des den Gemeinden durch die Gemeindeordnungen eingeräumten Ausweisungs¬ rechtes. Zufolge des Erlasses des Ministeriums des Innern vom 10. März l. J., Z. 1437/M. J., werden die Gemeinde¬ Vorstehungen auf dieses Werk aufmerksam gemacht und zum Bezug des Werkes eingeladen. Zur Vermeidung von Mißverständnissen füge ich bei, daß das erwähnte Werk sich lediglich als eine sehr verdienst¬ liche Privatarbeit darstellt und daß daher die in demselben entwickelten Grundsätze nicht als autoritativ anzusehen sind. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen über Er¬ laß der k. k. oberösterr. Statthalterei in Linz vom 16. März 1903, Z. 947/Prs., in die Kenntnis gesetzt. Z. 4197. Steyr, 17. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde Csorna (Komitat Oedenburg) wurde, unter Auf¬ rechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ trags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte, verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 4. März 1903, Z. 4332/VIII, und mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, hievon die Verlautbarung zu veranlassen. Steyr, am 23. März 1903. Z. 4516. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Josef Misterer, 50 Jahre alt, katholisch, ledig, landwirtschaftlicher Arbeiter, geboren zu Szolnok in Ungarn, zuständig nach Krems, Bezirk Krems, Niederösterreich, und Alexander Pilz, 1881 geboren, ledig, Kommis, zu¬ ständig nach Mitterhausleithen, Bezirk Amstetten, Nieder¬
österreich, stehen im Verdachte einer ungebührlichen Inan¬ spruchnahme der öffentlichen Spitalspflege. Die k. k. n.=ö. Statthalterei fand daher im Einver¬ nehmen mit dem n.=ö. Landesausschusse die Spitalsver¬ weisung der Genannten auszusprechen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthalterei=Er¬ lasses vom 12. März 1903, Z. 4803/V, mit dem Be¬ merken in die Kenntnis gesetzt, sich beim Vorkommen der Genannten nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Z. 4193, 4194, 4195, 4443 u. 4444. Steyr, 19. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger, und zwar: des Franz Jiriček, zuständig und am 27. November 1876 geboren in Leipnik, Sohn der Marie Jiřiček. des Johann Večeřa aus Hustopetsch, geboren am 8. Fe¬ bruar 1875 in Leipnik, Sohn des Franz und der Veronika Večeřa, jeb. Hayný; des Franz Hager aus Mähr.=Weißkirchen, geboren am 8. März 1868 in Mähr.=Ostrau, Sohn des Alois und der Barbara Hager, geb. Sliz; des am 9. November 1873 in Luschitz, Bezirk Göding, als Sohn der Eheleute Josef Simek und der Franziska Gajdarns geborenen und dahin heimatberechtigten Martin Simek; des am 1. Februar 1874 in Troppau als Sohn der zuletzt in Heiligenkreuz wohnhaften Eheleute Hugo und Thekla Philipp geborenen und nach Wagstadt heimatberechtigten Bildhauers Richard Philipp; des in Wagstadt geborenen und dahin heimatberechtigten Franz Bohuschke; Stellungspflichtiger, und zwar: des am 18. Dezember 1877 in Znaim geborenen und dahin zuständigen Josef Balak, Sohnes des Johann und der Elisabeth Balak, geb. Platzer. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Mai l. J. zu berichten. Steyr, 23. März 1903. Z. 4514. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der am 21. März 1883 in Olmütz geborene, nach Kladerub, Bezirk Wall.=Meseritsch zuständige Rudolf Hadaš, Sohn der Franziska Hadaš. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Mai l. I. zu berichten. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.
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