Niederösterr. Landes=Irrenanstalt in Wien: Ausländer Verpflegsklasse 10 K 40 h, II. Kl. 5 K 20 h, III. Kl. 2 K 20 h; Niederösterreicher I. Verpflegsklasse 8 K 40 h, II. Kl. 4 K 40 h, III. Kl. 2 K 20 h Niederösterr. Landes=Irrenanstalt in Klosterneuburg: III. Verpflegsklasse 2 K. Niederösterr. Landes=Irrenanstalt in Kierling=Gugging: III. Verpflegsklasse 2 K. Niederösterr. Landes=Pflege=Anstalt für Geisteskranke in Ybbs: I. Verpflegsklasse 8 K, II. Kl. 4 K, III. Kl. K 80 h, IV. Kl. 1 K 20 h. Kaiser=Franz=Josef=Landes=Heil= und Pflege=Anstalt für Geisteskranke in Mauer=Oehling: I. Verpflegsklasse 8 K, II. 4 K, III. Kl. 1 K 80 h, IV. Kl. 1 K 60 h. In den n.=ö. Landes=Siechenanstalten beträgt die Ver¬ pflegstaxe für zahlungsfähige Pfleglinge 1 Krone 60 Heller und ist für die auf Kosten der Bezirksarmenfonde Ver¬ pflegten vom betreffenden Bezirksarmenrat pro Kopf und Tag ein Betrag von 70 Heller zu leisten. Z. 2561. Steyr, 5. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot. Die Ausübung des Hausierhandels wurde auf dem Gebiete der Stadt Pakrac, Kroatien, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 3. Februar 1903, Nr. 1147/VIII und mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, hievon die Verlautbarung zu veranlassen. Steyr, 6. März 1903. Z. 2703. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierverbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Pápa, Komitat Veszprem, wurde unter Aufrecht¬ haltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Ver¬ ordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 30. Jänner 1903, Z. 995/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 10. März 1903. Z. 3675. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. a. Erlaß vom 26. Jän¬ ner 1903, Z. 1292, Amtsblatt Nr. 5, wird eröffnet, daß laut des Erlasses des k. k. Ministeriums für Landes¬ verteidigung vom 17. Februar l. J., Z. 6271/III, der stellungspflichtige Karl Olschadek nunmehr ausgeforscht worden ist, und sind die Nachforschungen nach demselben ein¬ zustellen. Steyr, 6. März 1903. Z. 3613 u. 3676. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der am 26. Juni 1882 geborene, stellungspflichtige Zigeuner Cyrill Vodička, unehel. Sohn der Antonie Vodička, Tochter des Matthias und der Bar¬ bara Vodička, und der am 29. August 1875 in Graz geborene, Sohn des Georg und der Marie Glöckner, geb. Wagner, Johann Georg Glöckner. Glöckner ist nach Tweng zuständig und von Beruf Schriftsteller. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Mai l. I. zu berichten. Z. 3677. Steyr, 7. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist Rudolf Wanke aus Groß=Peters¬ wald, Bezirk Neutitschein, geboren am 2. September 1875 in Rosental, unehel. Sohn der Therese Wanke. Personsbeschreibung: Statur: mittel; Haare, Schnurrbartanflug: dunkelblond; Augen: braun; Nase: spitz Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 25. April 1903 hierher zu berichten. Steyr, 5. März 1903. Z. 3481. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 4356/X. Kundmachung enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Központ (Komitat Temes) und aus der Munizipalstadt Temesvar in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Februar d. J., Z. 8438, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 18. Fe¬ bruar d. J., Z. 3372, und vom 24. Februar d. J., Z. 4010, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehende Verfügung tritt sofort in Kraft. Linz, am 28. Februar 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p.
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