der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1903. Steyr, am 5. März. Nr. 10. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtic¬ geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 3. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück XII, XIII, XIV, XV, XVI, XVII und XVIII an die Gemeinden des Bezirkes zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 1. März 1903. Z. 392/Sch. An den Zweiglehrerverein Steyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mit¬ gliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche an der am 14. März l. J. um 2 Uhr nachmittags im Bürgerschul¬ gebäude in Steyr stattfindenden Versammlung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 25. Februar 1903. Z. 3105. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Verleihung von vier Franz Graf Codroipo=Stiftsplätzen. Laut Mitteilung des k. u. k. 3. Korps=Kommandos in Graz vom 12. Februar 1903, J. Nr. 942, an die k. k. o. =ö. Statthalterei, sind vier Franz Graf Codroipo=Stifs¬ plätze mit einer einmaligen Beteiligung von je 84 K erledigt. Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter einem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelegenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär=Invalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Art geschlossenen Ehe stammen Die mit dem Taufscheine, dem Armuts= und Sitten¬ zeugnisse des Mädchens, dann mit der Angabe, ob der Vater nach erster Art verheiratet ist oder war, versehenen stem¬ pelfreien Gesuche sind bis 31. März d. J. an das vor¬ gesetzte Regiments=, beziehungsweise Invalidenhaus=Kom¬ mando oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden. Diese Ausschreibung ist zufolge Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 17. Februar 1903, Z. 3438/IV, in ortsüblicher Weise möglich allgemein zu verlautbaren. Steyr, 28. Februar 1903. Z. 3208. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung für die Aufnahme in die k. k. Landwehr=Kadettenschule in Wien. Mit Beginn des Schuljahres 1903/1904 (1. Oktober) werden in die Landwehr=Kadettenschule in Wien, welche aus drei Jahrgängen und einem einjährigen Vorbereitungs¬ Kurse besteht, in den 1. Jahrgang und den Vorbereitungs¬ Kurs zusammen beiläufig 200 Aspiranten zur Aufnahme gelangen. In den 2. Jahrgang können nur insoweit Aspi¬ ranten aufgenommen werden, als Plätze verfügbar sind. Eine Aufnahme in den 3. Jahrgang findet nicht statt. Die Aufnahmsbedingungen sind im allgemeinen folgende: 1. Die Staatsbürgerschaft in den im Reichsrate ver¬ tretenen Königreichen und Ländern. 2. Die physische Eignung. Ein in jeder Beziehung befriedigendes sittliches Verhalten, makelloses Vorleben. Für den 1. Jahrgang: das erreichte 15. und noch nicht überschrittene 18. Lebensjahr; für den 2. Jahrgang: das erreichte 16. und noch nicht überschrittene 19. Lebensjahr Das Alter wird mit 1. September berechnet. In rücksichtswürdigen Fällen bilden Altersdifferenzen bis zu vier Monaten kein Hindernis für die Zulassung zur
Aufnahmsprüfung. Die Erteilung weitergehender Nachsichten ist dem Ministerium für Landesverteidigung vorbehalten; für den Eintritt in den 1. Jahrgang der Landwehr=Kadetten¬ schule wird jedoch unbedingt das erreichte 15. Lebensjahr gefordert. Die näheren Bedingungen sind im Amtsblatte der „Linzer Zeitung“ vom 1. März l. J., Nr. 26, enthalten. Steyr, 27. Februar 1903. Z. 3250. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausschreibung zweier Treumann'scher Stiftplätze für Invalide, à 47 K 88 h. Laut Note des k. k. 14. Infanterie=Regimentes vom 25. Februar 1903, Z. 437/Adjt., sind zwei Stiftungsplätze der Karl Treumann'schen Stiftung (à 47 K 88 h), für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge in Schleswig¬ Holstein in Erledigung gekommen. Die Gesuche von anspruchsberechtigten Bewerbern sind bis längstens 10. Mai 1903 bei der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft in Steyr zu überreichen. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den Entlassungs¬ Dokumenten (Abschied, Entlassungs=Zertifikat, Patental¬ Urkunde 2c.) und etwaigen Belobungs=Dekreten zu instruieren. Es können nur jene Bewerber berücksichtigt werden, welche in dem erwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regimente gedient haben Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, von dieser Ausschreibung eventuell im Gemeinde=Gebiete befind¬ liche Bezugsberechtigte in entsprechender Weise zu ver¬ ständigen. Steyr, 26. Februar 1903. Z. 3095. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im öffentlichen Krankenhause in Salzburg. Die Gemeinde=Vorstehungen werden über Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 29. Jänner 1903, Z. 1067, in Kenntnis gesetzt, daß die Verpflegstaxen im öffentlichen Kaiser=Franz=Josef=Spitale in St. Johann für das Jahr 1903 im Einvernehmen mit dem Landesaus¬ schusse per Kopf und Tag nachstehend festgesetzt wurde: Für die II. Verpflegsklasse mit 3 K — h. 1 K 50 h. Eine I. Verpflegsklasse besteht in diesem Krankenhause nicht. Steyr, 4. März 1903. Z. 3472. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Ackerbauministerium hat unterm 3. Fe¬ bruar 1903, R.=G.=Bl. Nr. 30, die Verordnung betreffend die Staatsprüfungen für Forstwirte sowie für das Forst¬ schutz= und technische Hilfspersonale, dann die Verordnung vom gleichen Tage, R.=G.=Bl. Nr. 31, mit welcher einige Bestimmungen der Verordnung vom 14. Juni 1889, R.=G.¬ Bl. Nr. 100, betreffend die Prüfung für den Jagd= und Jagdschutzdienst abgeändert werden, erlassen. Da die Gesuche um Zulassung zu den erwähnten Prüfungen nunmehr spätestens bis Ende März l. I. bei der k. k. Statthalterei einzureichen sein werden und diesen Gesuchen weiters ein von der politischen Behörde des Auf¬ enthaltsortes ausgestelltes Sittenzeugnis beizulegen ist, werden die Gemeinde=Vorstehungen im Grunde des Statt¬ halterei=Erlasses vom 22. Februar 1903, Nr. 3469/IX, yievon mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die Auf¬ merksamkeit der beteiligten Kreise auf diese Bestimmungen zu lenken. Steyr, 2. März 1903. Z. 3320. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kompetenz zur Bestrafung polizeiwidrigen Verhaltens an öffentlichen Orten. Aus Anlaß einiger bereits vorgekommener Fälle bringe ich den Gemeinde=Vorstehungen den Staatsministerial=Erlaß vom 20. März 1865, Z. 2272 (intim. durch den Erlaß der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 31. März 1865, Z. 5881), zur Darnachachtung und zur Ausübung der Kompetenz im gegebenen Falle in Erinnerung und bemerke folgendes: Strafbare Tatbestände im Sinne des § 11 der ob¬ zitierten Verordnung, welche lediglich in einem polizei¬ widrigen Verhalten an öffentlichen Orten bestehen und nicht in solche Exzesse ausarten, welche durch das Strafgesetz ver¬ pönt sind oder zu den im weiteren Kondexte des genannten § 11 erwähnten demonstrativen Handlungen gegen die Regierung führen, sind gemäß § 25 der G.=O. in Aus¬ übung der zum Wirkungskreise der Gemeinde gehörigen Ortspolizei zu bestrafen. In Ausübung dieses Strafrechtes ist die Gemeinde an die in den §§ 32 und 56 der G.=O. normierte Straf¬ sanktion von 10 fl. oder 48 Stunden Arrest nicht ge¬ bunden und auch nicht gehindert, Strafen inner¬ halb des in der K.=Vdg. vom 1854 angedrohten Straf¬ ausmaßes in Anwendung zu bringen. Steyr, 2. März 1903. Z. 1514. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Polizeiaufsicht. Josef Pieringer, Kutscher, geb. 10. Dezember 1878 in Wien, nach Kematen, Bezirk Steyr, zuständig, katholisch, ledig, wird auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des k. k. Kreisgerichtes Wiener=Neustadt vom 20. Jänner 1902, Vr. 4/2, womit die Zulässigkeit der Stellung unter Polizei¬ aufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Orts¬ gemeinden Kematen, Piberbach und Neuhofen und zufolge Statthalterei=Erlaß vom 8. Jänner 1903, Z. 28.074/02, Kremsmünster Markt und Land, Rohr, St. Marien, Sier¬ ning und Thanstetten als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von einem Jahre unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt:
1. Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ Rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel seiner Wohnung, noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des früheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines jeweiligen Aufenthaltsortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei demselben zum Zwecke der polizei¬ lichen Aufsicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorgenommen werden. Die Polizeiaufsicht beginnt mit dem Tage der Rechts¬ kraft dieses Erkenntnisses d. i. 1. März 1903. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hiedurch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zuwider handelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1888, R.=G.=Bl. Nr. 89, von den Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 des¬ selben Gesetzes im Urteile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Z. 3358. Steyr, 2. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Polizeiaufsicht. Franz Staudinger, geb. 6. September 1881 zu Neuhofen, katholisch, ledig, Schuhmachergehilfe, zuständig nach Neuhofen, polit. Bez. Steyr, wird auf Grund des rechtskräftigen Urteiles des k. k. Landesgerichtes Linz vom 20. März 1902, Vr. 191/2, womit die Zulässigkeit der Stellung unter Polizeiaufsicht ausgesprochen wurde, unter Anweisung der Ortsgemeinden Neuhofen, Kematen, Piberbach und St. Marien als Aufenthaltsrayon auf die Dauer eines Jahres unter Polizeiaufsicht gestellt. Demselben werden hiedurch in Anwendung des § 9 des Gesetzes vom 10. Mai 1873, R.=G.=Bl. Nr. 108, folgende Beschränkungen und Verpflichtungen auferlegt: Darf derselbe den ihm zugewiesenen Aufenthalts¬ Rayon ohne Bewilligung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr nicht verlassen. 2. Derselbe ist verpflichtet, jeden Wechsel seiner Wohnung, noch am selben Tage der Gemeinde=Vorstehung sowohl des srüheren als des neuen Aufenthaltsortes behufs sofortiger Anzeige an die k. k. Bezirkshauptmannschaft zu melden. 3. Derselbe ist verpflichtet, sich am ersten Sonntage eines jeden Monates bei der Gemeinde=Vorstehung seines seweiligen Aufenthalts=Ortes persönlich zu melden und über Unterhalt oder Erwerb auszuweisen. 4. Es kann bei demselben zum Zwecke der polizei¬ lichen Aufsicht jederzeit eine Haus= oder Personsdurchsuchung vorgenommen werden. Dieses Erkenntnis tritt mit dem Tage der Rechtskraft in Wirksamkeit. Die Polizeiaufsicht beginnt somit mit 4. November 1902 und endet am 3. November 1903. Wer unter Polizeiaufsicht gestellt ist und den ihm hiedurch auferlegten Beschränkungen und Verpflichtungen zuwider handelt, wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, R.=G.=Bl. Nr. 89, von dem Gerichte mit strengem, eventuell auch verschärftem Arrest von acht Tagen bis zu drei Monaten bestraft. Auch kann gemäß § 7 des¬ selben Gesetzes im Urteile die Zulässigkeit der Abgabe in eine Zwangsarbeitsanstalt ausgesprochen werden. Z. 3101, 3102, 3103, 3104, 3221, 3222 u. 3223. Steyr, 25. Februar 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger, u. zw.: des im Jahre 1879 in Sebenico geborenen Diego Cam¬ pagnella; des am 10. Mai 1881 in Panlowitz, geborenen, in Zubři, Bezirk Wallalisch=Messeritsch zuständigen Rudolf Valenta, Sohnes der Anna Valenta; des am 13. Dezember 1881 in Prin im Bezirke Wall.¬ Meseritsch geborenen und dahin zuständigen Stefan Skela, Sohnes der Anna Adamek, geb. Skola.; Militärtaxpflichtiger, und zwar: des Martin Jerabek aus Mak, geboren am 26. Juli 1875 in Olmütz, Sohn des Martin und der Marie Jeřabek, geb. Kalab; des Alois Jasek aus Stramberg, geboren am 23. Fe¬ bruar 1875 in Wsetin, Sohn des Johann und der Marie Jasek, geb. Blažek des am 1. Dezember 1871 in Mähr.=Weißkirchen als Sohn der Eheleute Adolf Bernatek und Therese Kolusek geborenen, in Göding heimatberechtigten Richard Bernatek; Landsturmpflichtiger, u. zw.: des am 19. Jänner 1883 in Wien geborenen, nach Proßnitz zust. Johann Vystavěl, Sohnes der Katharina Vystavěl; des 27. Jänner 1882 in Kl.=Bystritz im Bezirke Wall.¬ Meseritsch geborenen, unbekannten Ortes zuständigen Franz Martinat, Sohnes der Margaretha Martinat. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 25. April l. J. zu berichten. Z. 3025. Steyr, 26. Februar 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Beschau bei Notschlachtungen von Haustieren. Aus Anlaß wahrgenommener Mängel bei Verfügungen einzelner politischer Bezirksbehörden, welche auf Grund des § 12 des allgemeinen Tierseuchengesetzes und der bezug¬ habenden Durchführungs=Verordnung bezüglich der Beschau bei Notschlachtungen erlassen wurden, findet die Statthalterei mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Beschau des lebenden Tieres bei einer Notschlachtung erfahrungsgemäß auf unüberwindliche Hindernisse stößt und diese Verhältnisse eine entsprechende Berücksichtigung finden müssen, anzuordnen, daß eine Beschau bei Notschlachtungen, wenn immer tunlich, auch vor der Schlachtung zu erfolgen hat, und nur in jenen Fällen unterbleiben darf, wo Tiere wegen Erstickungsgefahr, wegen regel¬
widriger Geburt, wegen einer erlittenen schweren Verletzung oder eines anderen Unfalles zu Grunde gehen würden und sonach ohne Verzug geschlachtet werden müssen. Bei allen Notschlachtungsfällen müssen sämtliche Organ¬ teile zur Beschau vorhanden sein und ist die Beseitigung einzelner Teile vor Durchführung der Beschau strenge untersagt. In derlei Fällen hat der Fleischbeschauer demnach die Beschau unverzüglich nach der Schlachtung auf das ein¬ gehendste vorzunehmen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Darnachachtung und mit dem Auftrage in die Kenntnis, hievon die Landwirte und Fleischbeschauer durch entsprechende Verlaut¬ barung in die Kenntnis zu setzen. Z. 3325. Steyr, 3. März 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Februar bis 24. Februar 1903. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ort¬ schaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. Steyr, 2. März 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Februar 1903. 1. Ignaz Kammerhofer, Gemischtwarenverschleiß mit Kaffee=, Zucker=, Petroleum= und Salzverschleiß in Pichlern Nr. 18 Gemeinde Sierning. 2. Karl Schauer, Müller¬ gewerbe in Julianaberg Nr. 2, Gemeinde Neuhofen. 3. Karl Schauer, Sägegewerbe in Julianaberg Nr. 2, Gemeinde 4. Theresia Hierzenberger, Viktualienhandel in Neuhofen. Hilbern Nr. 77, Gemeinde Thanstetten. 5. Theresia Oelinger, Gemischtwarenverschleiß in Ramingsteg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 6. Franz Willnauer, Viehhandel in Weißenberg Nr. 5, Gemeinde Neuhofen. 7. Alois Löschen¬ kohl, Messerergewerbe in Trattenbach Nr. 30, Gemeinde Ternberg. 8. Bonaventura Kogler, Gast= und Schankgewerbe in Unterlaussa Nr. 20, Gemeinde Land Weyer. (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 9. Johann Wöhrer, Gast= und Schank¬ gewerbe in Brandstatt Nr. 41, Gemeinde Rohr. (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 10. Franz Soltschegg in Wolfsberg, Wirts=, Mühl= und Sägegewerbe in Ascha Nr. 29, Ge¬ meinde Großraming (Wirtsberecht. § 16, lit a, b, c. d, f und g, ohne Billard, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), radiziert. 11. Leopold Englmair, Gast= und Schank¬ gewerbe in Jägerberg Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. (Berecht. § 16, lit. b, c, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. 39). B. Gewerbelöschungen. Michael Löbl, Futterschneid= und Dreschmaschinen¬ gewerbe in Dietach Nr. 23, Gemeinde Gleink. 2. Ferdinand Astleitner, Beinschrotergewerbe in Neuzeug Nr. 42, Ge¬ meinde Sierning. 3. Franz Oelinger, Viktualienhandel in Ramingsteg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 4. Franz Oelinger, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Ramingsteg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 5. Rosina Brand¬ stetter, Gast= und Schankgewerbe in Brandstatt Nr. 41, Gemeinde Rohr. 6. Karl Narz, Lederhandel in Neuzeug Nr. 4, Gemeinde Sierning. 7. Franz Oelinger, Zucker¬ und Kaffeeverschleiß in Ramingsteg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 8. Johann Stiglehner, Lohstampf in Ascha Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Nr. 29, Gemeinde Großraming. 9. Alois Dengg, Fleisch¬ hauergewerbe in Gründberg Nr. 70, Gemeinde Sierning. 10. Josef Wochner, Schuhmachergewerbe in Stiedelsbach Nr. 91, Gemeinde Losenstein. 11. Graf Revertera’sche Bierbrauerei in Grieskirchen, Gast= und Schankgewerbe in Jägerberg Nr. 6, Gemeinde St. Ulrich. C. Soustige Gewerbeveränderungen. Josef Lugmayr, Fleischhauerei in Neustift Nr. 6, Gemeinde Gleink; Pächter: Alois Dengg. 2. Franz Solt¬ schegg, Wirts=, Mühl= und Sägegewerbe in Ascha Nr. 29, Gemeinde Großraming; Pächter: Johann Stiglehner. 3. Michael Mayr, Gast= und Schankgewerbe in Sierning¬ hofen Nr. 66, Gemeinde Sierning; Fortführung durch Witwe Rosina Mayr auf Witwenstandsdauer. 4. Florian Guger, Gast= und Schankgewerbe in Kematen Nr. 16; Fort¬ führung durch Witwe Josefa Guger auf Witwenstandsdauer. 5. Willibald Hermer, Bäckergewerbe in Pfarrkirchen Nr. 16; Fortführung durch Witwe Maria Hermer auf Witwenstands¬ dauer, Geschäftsführer: Franz Haderer. Z. 3281. Steyr, am 3. März 1903 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 25 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Februar 1903, Nr. 4010/X, betreffend die Einfuhr von Klauentieren aus Ungarn, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.
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