Amtsblatt 1903/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Erlöschen der Seuche. halterei in Linz vom 29. Dezember 1902, Nr. 28.618/X der Impfstoff auch in diesem Jahre unentgeltlich abgegeben. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ort¬ Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen unter schaft Eggmair. Hinweis auf dem h. a. Erlaß vom 6. August 1902, 2. Schweinepest. Nr. 10.949, Amtsblatt Nr. 32 ex 1902, mit dem Bei¬ Bestand der Seuche. fügen in die Kenntnis, daß die Rotlaufimpfungen mit Anfang des Monates April d. J. begonnen werden. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf Hievon sind die Herren Landwirte und insbe¬ Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. sondere alle jene, deren Schweinestand im Vorjahre 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ von dem Rotlauf befallen wurde und welche sich bei den schaft Stein. Schlußrevisionen dem Amtstierarzte gegenüber bereits 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. erklärten, die Rotlaufschutzimpfung im nächsten Jahre vor¬ Erlöschen der Seuche. nehmen zu lassen, mit dem Bedeuten zu verständigen, daß Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft die Impfung im allgemeinen ganz ungefährlich ist und Reichental Verluste an Rotlauf infolge der Impfung, welche amtlich festgestellt sind, durch die Impfstoffanstalt entschädiget werden. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Neustift. Jene Schweinebesitzer, welche im heurigen Jahre diese Schutzimpfung unter den Schweinen versuchen wollen, haben daher die Anmeldungen rechtzeitig anher durch die Gemeinde¬ Steyr, 20. Februar 1903. Z. 2742. Vorstehung anzubringen. Zur Vornahme der Impfung ist stets der gesamte An alle Gemeinde=Vorstehungen und Schweinestand, ob größere oder kleine (Spanferkeln) anzu¬ melden. Im Anmeldeschein, dessen Formulare dem Amts¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden blatte Nr. 32 ex 1902 beigegeben ist, sind alle Schweine zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. entweder einzeln unter Angabe des beiläufigen Lebendgewichtes oder in der Gesamtanzahl mit Z. 3382/X. dem Gewichte anzuführen, damit der nötige Serum¬ Kundmachung und Kulturimpfstoff genau bestimmt werden kann. betreffend den Viehverkehr vom Grazer Viehmarkte. Als Impftaxe werden pro Stück 40 —60 h bemessen, welch letzteres Honorar pro 60 h nur dann eingehoben wird, Da auf den Viehmärkten in Graz, sowie überhaupt wenn eine geringe Anzahl von Schweinen zur Impfung be¬ in ganz Steiermark seit Jahren ein Fall von Maul= und Klauenseuche nicht vorgekommen und seit dem am 25. Jän¬ stimmt ist. ner l. I. in Bregenz konstatierten Seuchenfalle auch nach Ich lade die Gemeinde=Vorstehungen ein, das Unter¬ auswärts eine weitere Verschleppung dieser Seuche von Graz nehmen dieser Schutzimpfung besonders zu fördern, da selbe aus nicht stattgefunden hat, fand die k. k. steiermärkische sich bisher sehr gut bewährt hat und nur zum Nutzen der Statthalterei in Graz mit der Kundmachung vom 11. Fe¬ Landwirte ist. bruar 1903, Z. 6433, die mit der Kundmachung vom Endlich mache ich die Gemeinde=Vorstehungen aufmerk¬ 27. Jänner 1903, Z. 4049, verlautbart mit der hierämt¬ sam, daß die Impfungen in jedem Monate des Jahres vor¬ lichen Kundmachung vom 30. Jänner 1903, Z. 2220/X, genommen werden können. hinsichtlich des Auf= und Abtriebes von Rindern zu und von den Grazer Viehmärkten angeordneten Verkehrsbeschrän¬ kungen zu beheben und die Abhaltung der Schlacht= und Nutzviehmärkte in der Stadt Graz, sowie den freien Vieh¬ Steyr, 23. Februar 1903. Z. 2892. verkehr zu und von denselben unter Beobachtung der für den dortigen Viehverkehr überhaupt geltenden Bestimmungen An alle Gemeinde=Vorstehungen und wieder zu gestatten. Dies wird zufolge Mitteilung der k. k. Statthalterei k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in Graz vom 11. Februar 1903, Z. 6433, allgemein ver¬ lautbart. zur Kenntnisnahme Linz, am 15. Februar 1903. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. in der Berichtsperiode vom 11. Februar bis 17. Februar 1903. 1. Schweinepest. Z. 2800. Steyr, 19. Februar 1903. Bestand der Seuche. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Ein¬ Vornahme der Rotlaufimpfung im heurigen Jahre. siedel. Zur Förderung der Schutz= und Heilimpfung 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft gegen den Schweinerotlauf wird laut Erlasses der k. k. Statt¬ Waldegg.

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