Amtsblatt 1903/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Hugo Neusser, zuständig und am 13. Juni 1867 geboren in Neutitschein, Sohn des Johann und der Mag¬ dalena Neusser, geb. Holaschke; Josef Gold, zuständig und am 29. Dezember 1876 geboren in Pohorsch, Sohn des Georg und der Theresia Gold, geb. Hilscher. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April l. J. zu berichten. Steyr, am 28. Jänner 1903. Z. 100/Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 24. Dezember 1902, Z. 5319/Präs., 15. Jänner 1903, behufs Erzielung eines einheitlichen Vorganges bei Zuer¬ kennung von Remunerationen für die eifrige Pflege der Kirchenmusik seitens der Lehrpersonen den Bezirksschulrat zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 11. Dezember 1902, Z. 37.178, beauftragt, die betreffenden Anträge im Monat April eines jeden Jahres zu stellen und hiebei in erster Linie auf solche Lehrpersonen Bedacht zu nehmen, die eine Remuneration für die Pflege der Kirchenmusik überhaupt noch nicht oder nicht in den letzten drei Jahren erhalten haben. Hievon werden die Ortsschulräte zufolge Sitzungsbe¬ schlusses vom 26. Jänner l. J. mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, alljährlich anfangs und bis spätestens 15. März die entsprechenden Berichte zu erstatten und in denselben auf Grund des gepflogenen Einvernehmens mit den hochw. Pfarrämtern anzuführen, in welcher Art und Weise sich die betreffende Lehrperson um die Pflege der Kirchenmusik verdient gemacht hat. Steyr, 3. Februar 1903. Z. 1607. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und eventuellen entsprechenden Verlaut¬ barung. Nr. 1841/X. Kundmachung betreffend den Viehverkehr vom Zentral=Viehmarkte in St. Marx in Wien. Mit Rücksicht auf den günstigeren Stand der Maul¬ und Klauenseuche hat die k. k. n.=ö. Statthalterei in Wien mit der Kundmachung vom 22. Jänner d. I., Z. 7472, unter Aufrechthaltung der übrigen Bestimmungen ihrer Kundmachung vom 3. Jänner d. I., Z. 955, verlautbart in der h. a. Kundmachung vom 9. Jänner d. J., Z. 412, die im Punkte 12 dieser Kundmachung angeordnete dreitägige Schlachtungsfrist für die vom Wiener Markte zum Abtriebe und zur Abfuhr aus dem Stadtge¬ biete Wien nach Orten des flachen Landes zugelassenen Rinder auf vier Tage ausgedehnt und rücksichtlich der von diesem Markte nach dem allen sanitäts= und veterinär¬ polizeilichen Anforderungen entsprechenden Schlachthofe in Wiener=Neustadt, sowie hinsichtlich der nach dem Schlacht¬ hause in Krems abgeführten Rinder auf die Dauer einer Woche erstreckt. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft Dies wird zufolge der Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 22. Jänner d. J., Z. 7472, allgemein ver¬ lautbart. Linz, am 25. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 3. Februar 1903. Z. 1726. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 12 enthaltene Kundmachung, be¬ treffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 3. Februar 1903 Z. 1787. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Jänner bis 28. Jänner 1903. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Neustift. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Johannesgasse, Kepplerstraße. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Stein. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. polizeilichenAnforderungenentsprechendenSchlachthofein

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