Amtsblatt 1903/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 6. Steyr, am 5. Februar. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden. Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 27. Jänner 1903. Z. 1482. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 18. d. M., Z. 1074, nachstehendes eröffnet: Im Hinblicke auf den mit dem Gesetze vom 25. Fe¬ bruar 1902, R.=G.=Bl. Nr. 49, festgestellten Legitimations¬ zwang für Handlungsreisende sind in den Ländern der ungarischen Krone für Handlungsreisende, welche im dies¬ seitigen Staatsgebiete Bestellungen suchen, behufs Legiti¬ mierung derselben für diese Tätigkeit Legitimationskarten nach dem hierzulande geltenden Muster eingeführt worden deren Ausstellung auf Grund der Angaben der Gewerbe¬ behörden durch die dortigen Handels= und Gewerbekammern erfolgt.Dem betreffenden Vertrags=Verhältnisse entsprechend wird die Gültigkeit dieser Legitimationskarten für das Gebiet der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder anerkannt, und sind demgemäß die mit den erwähnten Karten versehenen Handlungsreisenden aus den Ländern der ungarischen Krone gleich den inländischen Handlungsreisenden welche die mit der Ministerial=Verordnung vom 27. De¬ zember 1902, R.=G.=Bl. Nr. 242, vorgeschriebene Legiti¬ mationskarte (Formulare A) besitzen, im diesseitigen Staats¬ gebiete zum Aufsuchen von Bestellungen nach Maßgabe der hierzulande geltenden Vorschriften berechtigt Die erwähnten Legitimationskarten werden in ungarischer, beziehungsweise von den kroatischen und den Fiu¬ maner Handels= und Gewerbekammern in deren Amts¬ sprache ausgefertigt. Dies wird zufolge Statthalterei=Erlasses vom 22. Jänner 1903, Nr. 1593/VIII, mit dem Beifügen be¬ kanntgegeben, daß die mit den bezeichneten Legitimationen versehenen Handlungsreisenden aus den Ländern der unga¬ rischen Krone in der Ausübung ihres nach den hierseitigen Vorschriften zulässigen Geschäftsbetriebes in den im Reichs¬ rate vertretenen Königreichen und Ländern nicht zu be¬ hindern sind. Steyr, 27. Jänner 1903. Z. 1483. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit Erlaß vom 31. Dezember 1902, Z. 54.693, auf das Erscheinen des im § 1 der Ministerial=Verordnung vom 2. Jänner 1886, R.=G.=Bl. Nr. 10, erwähnten Verzeichnisses der auf Grund der Gewerbeordnung in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zum Absatze von Gift berechtigten Gewerbetreibenden nach dem Stande vom 31. Oktober 1902 zum eigenen Amtsgebrauche aufmerksam gemacht Der Bezugspreis des Verzeichnisses wurde mit 80 Hellern festgesetzt. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Statthalterei=Erlasses vom 5. Jänner 1903, Nr. 42/V mit dem Beifügen zur sogleichen Verständigung der Inter¬ essenten in die Kenntnis gesetzt, daß jeder zum Absatze von Gift berechtigte Gewerbetreibende mit dem jeweilig neuesten Verzeichnisse versehen sei. Die sich an dem Verzeichnisse in der Zeit vom November 1902 bis 31. Oktober 1903 ergebenden Ver¬ änderungen werden im Sinne des Erlasses des k. k. Mini¬ steriums des Innern vom 2. Jänner 1886, Z. 21.120, zuversichtlich bis 1. November 1903 anher anzuzeigen sein. Steyr, am 30. Jänner 1903. Z. 1489. An alle Apotheker und zur Führung einer Hausapotheke berechtigten Aerzte. In der Maximaldosentabelle III der Arzneitaxe für das Jahr 1903, Seite 65, 9. Zeile, ist ein Druckfehler unterlaufen, wodurch die Einzelgabe für Atropinum sul¬ furicum mit 1•001 g statt mit 0•001 g angegeben erscheint Hievon werden über Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. Jänner 1903, Z. 1155, sämtliche Apotheker und die zur Führung einer Hausapotheke be¬ fugten Aerzte behufs sofortiger Richtigstellung dieses Druck¬ fehlers aufmerksam gemacht.

Steyr, 5. Februar 1903. Z. 751. Amtserinnerung. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Jene Gemeinde=Vorstehungen, welche den h. ä. Auftrage, Amtsblatt Nr. 3 vom 15. Jänner l. betreffend Vorlage der Nachweisungen über Irr¬ sinnige, Taubstumme rc. zum Jahres¬ Sanitäts=Berichte noch nicht nachgekommen sind, haben dieselben binnen drei Tagen anher vorzulegen. Steyr, 28. Jänner 1903. Z. 190/Sch. An den Zweiglehrerverein Sierning. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Sierning, welche der am 12. Fe¬ bruar l. J. in Sierning stattfindenden Vereins=Versammlung beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Steyr, 31. Jänner 1903. Z. 1702. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Laut Mitteilung der Stadtgemeinde=Vorstehung in Steyr wurde der im Amtsblatte Nr. 3 vom 10. Jänner 1903 als abgängig ausgeschriebene Bäckergehilfe Emerich Fischer am 14. d. M. als Leiche bei Albing aus der Donau ge¬ zogen Die Nachforschungen nach demselben sind somit einzu¬ stellen. Steyr, 29. Jänner 1903. Z. 1494. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindler. Laut Note der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 24. Dezember 1902, Z. 23.991, wurde auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Juli 1895, Z. 30.533 ex 1894, über den im Jahre 1870 geborenen, zur Gemeinde Thian, Bezirk Wolfsberg, zu¬ ständigen Thomas Nöres, wegen ungebührlicher Inan¬ spruchnahme der öffentlichen Spitalspflege die Spitalsver¬ weisung ausgesprochen. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zufolge Statthalterei¬ Erlasses vom 31. Dezember 1902, Z. 28.568/V ex 1902, auf dieses Individuum mit der Weisung aufmerksam ge¬ macht, im Betretungsfalle sich bezüglich desselben strengstens nach den einschlägigen Vorschriften zu benehmen. Steyr, 28. Jänner 1903. Z. 1060. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger aus Fiume. I. Klasse (im Jahre 1882 geboren). Geburts=Matrikel Nr. 60, Josef Dorich, unehelicher Sohn der Marie. Nr. 76, Robert Peter Elbert, unehelicher Sohn der Therese. Nr. 140, Andreas Anton Knafelz, unehel. Sohn der Therese. Nr. 217, Milos Paje, Sohn des Radoslav und der Franziska, Mechaniker. Nr. 302, Philipp Thimoteus Smerdu, Sohn des Jakob und der Franziska Descovich, Handwerker. Nr. 354, Alexander Vodopriuz, unehelicher Sohn der Marie. II. Klasse (im Jahre 1881 geboren). Geburts=Matrikel Nr. 143, Johann Ferdinand Anton Kür, Sohn des Johann und der Elisabeth Peer. Nr. 225, Josef Stefan Obendrauf, Sohn des Josef und der Marie Hernecki, Bahnschmied. Nr. 246, Rudolf Pluhars, unehel. Sohn der Marie. III. Klasse (im Jahre 1880 geboren). Geburts=Matrikel Nr. 65, Anton Ignaz Curlizza, unehelicher Sohn der Katharina Nr. 81, Johann Dettelbach, Sohn des Johann und der Louise Sendscheg, Maschinist. Nr. 214, Karl Anton Georg Majewsky, Sohn des Albin und der Leopoldine Pollak, Müller Nr. 308, Thomas Johann Pavicich, Sohn des Johann und der Ludovika Franacovich, Wirt. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. April l. I. zu berichten. Steyr, 3. Februar 1903. Z. 1671. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger aus dem Be¬ zirke Neutitschein. Philipp Dryak, geboren am 27. Juni 1875 in Wien, zuständig nach Veska, Sohn der Rosalia Dryak; Julius Kraus, aus Freiberg, geb. am 10. Juli 1875 in Neutitschein, Sohn des Julius und der Maria Anna Kraus, geb. Smolik Franz Barwig, zuständig und am 2. Juli 1878 geboren in Partschendorf, Sohn des Franz und der Sophie Barwig, geb. Zeisberger Viktor Hofbauer aus Neutitschein, geb. am 1. De¬ zember 1871 in Neudorf, Sohn des Ferdinand und der Anna Hofbauer, geb. Pöffel; Gustav Barwig, zust. und am 15. September 187 geboren in Zauchtel, Sohn des Heinrich und der Anna Barwig, geb. Frank;

Hugo Neusser, zuständig und am 13. Juni 1867 geboren in Neutitschein, Sohn des Johann und der Mag¬ dalena Neusser, geb. Holaschke; Josef Gold, zuständig und am 29. Dezember 1876 geboren in Pohorsch, Sohn des Georg und der Theresia Gold, geb. Hilscher. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April l. J. zu berichten. Steyr, am 28. Jänner 1903. Z. 100/Sch. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 24. Dezember 1902, Z. 5319/Präs., 15. Jänner 1903, behufs Erzielung eines einheitlichen Vorganges bei Zuer¬ kennung von Remunerationen für die eifrige Pflege der Kirchenmusik seitens der Lehrpersonen den Bezirksschulrat zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 11. Dezember 1902, Z. 37.178, beauftragt, die betreffenden Anträge im Monat April eines jeden Jahres zu stellen und hiebei in erster Linie auf solche Lehrpersonen Bedacht zu nehmen, die eine Remuneration für die Pflege der Kirchenmusik überhaupt noch nicht oder nicht in den letzten drei Jahren erhalten haben. Hievon werden die Ortsschulräte zufolge Sitzungsbe¬ schlusses vom 26. Jänner l. J. mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, alljährlich anfangs und bis spätestens 15. März die entsprechenden Berichte zu erstatten und in denselben auf Grund des gepflogenen Einvernehmens mit den hochw. Pfarrämtern anzuführen, in welcher Art und Weise sich die betreffende Lehrperson um die Pflege der Kirchenmusik verdient gemacht hat. Steyr, 3. Februar 1903. Z. 1607. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und eventuellen entsprechenden Verlaut¬ barung. Nr. 1841/X. Kundmachung betreffend den Viehverkehr vom Zentral=Viehmarkte in St. Marx in Wien. Mit Rücksicht auf den günstigeren Stand der Maul¬ und Klauenseuche hat die k. k. n.=ö. Statthalterei in Wien mit der Kundmachung vom 22. Jänner d. I., Z. 7472, unter Aufrechthaltung der übrigen Bestimmungen ihrer Kundmachung vom 3. Jänner d. I., Z. 955, verlautbart in der h. a. Kundmachung vom 9. Jänner d. J., Z. 412, die im Punkte 12 dieser Kundmachung angeordnete dreitägige Schlachtungsfrist für die vom Wiener Markte zum Abtriebe und zur Abfuhr aus dem Stadtge¬ biete Wien nach Orten des flachen Landes zugelassenen Rinder auf vier Tage ausgedehnt und rücksichtlich der von diesem Markte nach dem allen sanitäts= und veterinär¬ polizeilichen Anforderungen entsprechenden Schlachthofe in Wiener=Neustadt, sowie hinsichtlich der nach dem Schlacht¬ hause in Krems abgeführten Rinder auf die Dauer einer Woche erstreckt. Diese Kundmachung tritt sofort in Wirksamkeit. Uebertretungen derselben werden nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.=G.=Bl. Nr. 51, bestraft Dies wird zufolge der Note der k. k. Statthalterei in Wien vom 22. Jänner d. J., Z. 7472, allgemein ver¬ lautbart. Linz, am 25. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, am 3. Februar 1903. Z. 1726. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 12 enthaltene Kundmachung, be¬ treffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 3. Februar 1903 Z. 1787. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. Jänner bis 28. Jänner 1903. 1. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Neustift. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Johannesgasse, Kepplerstraße. 2. Rotlauf der Schweine. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Stein. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. polizeilichenAnforderungenentsprechendenSchlachthofein

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