Steyr, 22. Jänner 1903. Z. 1167. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. Jänner bis 17. Jänner 1903. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ortschaft Stein. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortschaft Wald¬ neukirchen. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde Reichental, Ort¬ schaft Niederreichental. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Innertreffling; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Neustift; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Altenberg. Steyr, 24. Jänner 1903. Z. 1288. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 1146 X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der wegen des Bestandes der Schweine¬ pest von der kompetenten k. k. Grenz=Bezirkshauptmannschaft Unter=Gänserndorf getroffenen Verfügung ist die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Ko¬ mitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verbotenHingegen werden die Verbote, welche gerichtet sind wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Kesmark, ein¬ schließlich der Stadtgemeinde Kesmark, Leibicz, Szepes=Bela (Komitat Szepes), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichtsbezirken Elesd (Komitat Bihar), Ujarad (Komitat Temes), dann aus den Munizipalstädten Arad, Debreczen, Zombor in Ungarn und aus den Bezirken Gares¬ nica, Kuttina (Komitat Bjelovar-Krizevci), Daruvar, Novska, Pakrac (Komitat Pozega) in Kroatien=Slavonien aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul= und Klauen¬ seuche verseucht gewesenen Gemeinde Nagylomnicz (Stuhl¬ gerichtsbezirk Kesmark) und der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest verseucht gewesenen Gemeinden Melzö=Telki (Stuhlgerichtsbezirk Elesd), Rethat (Stuhlge¬ richtsbezirk Ujarad) in Ungarn und Vel=Ludina (Bezirk Kutina) in Kroatien-Slavonien, sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Jänner 1903, Z. 1521, im Nach¬ hange zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 5. und 11. Jänner d. J., Z. 22 und 668, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 20. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 1344. Steyr, 25. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Z. 1165/X. Kundmachung betreffend die Lizenzierung der Privatbeschälhengsten Jahre 1903. Für die Lizenzierung der Privatbeschälhengste im Jahre 1893 werden in Gemäßheit des Gesetzes vom 23. November 1883 (Landesgesetz= und Verordnungsblatt Nr. 27 ex 1883) in Oberösterreich fünf Körungs=Kom¬ missionen bestellt, welche in Linz im Kaplanhofe am 26. Jänner, in Wels in Hochmayers Gasthaus zum wilden Mann am 10. Februar, in Schärding im Hotel Lorenz am 11. Februar, in Ried im Hotel Huber am 12. Februar, in Braunau am Inn im Gasthause zur Post am 13. Fe¬ bruar 1903, jedesmal um 9 Uhr vormittags, die Amts¬ handlung beginnen werden. Zu dieser Zeit sind die angemeldeten Hengste der Körungskommission vorzuführen. Linz, am 20. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 20. Jänner 1903, Nr. 1165/X, zur sofortigen entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis gesetzt. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.
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