Amtsblatt 1903/5 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

1. Johann Hieslmair, Besitzer der Ahrmühle in Unterrohr Nr. 23 2. Josef Nöbauer, Besitzer der Würzlhub in Brand¬ statt Nr. 39 3. Franz Steinmair, Besitzer des Zwirngutes in Krottendorf Nr. 2 4. Johann Bründl, Besitzer der Kaltenhub in Hasel¬ berg Nr. 11. 5. Anton Dreher, Brauereibesitzer in Schwechat. Steyr, am 23. Jänner 1903. Z. 1126. An alle Gemeinde=Vorstehungen, Genossen¬ schafts=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie Posten=Commanden. Abänderung der Bestimmungen der Gewerbeordnung für Hilfsarbeiter bei Baugewerben und Bauunter¬ nehmungen (Arbeitsordnung und Arbeitszeit.) Nach dem Gesetze vom 22. Juli 1902, R.=G.=Bl. Nr. 155, betreffend die Ergänzung der Gewerbeordnung be¬ züglich der bei Bauunternehmungen beschäftigten Arbeiter finden die Bestimmungen des § 88 a Gewerbeordnung auf alle Eisenbahnunternehmungen und andere, von wen immer betriebene Bauunternehmungen, welche mehr als 20 Arbeiter bei einer Bauführung beschäftigen, Anwendung. Bei den von diesen Unternehmungen auszuführenden Bauten kommen ferner die Bestimmungen der §§ 96 a und 96 b G.=O., und zwar die letzteren Bestimmungen auch bezüglich jener Arbeiter zur Geltung, welche nicht unmittelbar von den Bauunternehmungen, sondern von Gewerbetreibenden (Tischler, Schlosser ec.) beschäftigt werden, deren sich die Bau¬ unternehmungen zur Ausführung der betreffenden Arbeiten bedienen. Die Gemeindevorstehungen werden angewiesen, dies ortsüblich-zu verlautbaren und die betreffenden Bauunter¬ nehmungen aufzufordern, ehestens eine dem § 88 a G.=O. entsprechende Arbeitsordnung h. a. zur Vidierung vorzulegen, damit dieselben beim Beginne der Bauperiode vorhanden sind, sowie die Bestimmungen über Arbeitszeit und die Verwendung von Kindern vor vollendetem 14. Lebensjahre sowie jugend¬ licher Hilfsarbeiter einzuhalten. Steyr, 23. Jänner 1903. Z. 1282. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die inländische Eisen= und Maschinenindustrie befindet sich bedauerlicherweise gegenwärtig in äußerst bedrängter Lage. Die seit der zweiten Hälfte des Jahres 1901 fühlbare Geschäftsstockung hat bereits eine Anzahl großer Maschinen¬ fabriken zu wesentlichen Einschränkungen ihres Betriebes und zu Arbeiterentlassungen in größerem Umfang gezwungen. Von berufener Seite ist nun eine Reihe von Ma߬ regeln behufs Unterstützung dieses Industriezweiges in An¬ regung gebracht, in erster Linie aber die tunlichst beschleu¬ nigte Zuwendung von Bestellungen für öffentliche Zwecke an die in Betracht kommenden Unternehmungen empfohlen worden. In Würdigung der oberwähnten Verhältnisse, insbe¬ sondere auch mit Rücksicht auf die empfindlichen Rückwir¬ kungen der herrschenden Depression auf die Arbeiterschaft der einschlägigen Betriebe ist das k. k. Handelsministerium an die beteiligten Zentralstellen im Sinne der erwähnten Anträge herangetreten und hat nunmehr im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern den Auftrag erteilt wegen ehester Ausschreibung des zur Sicherstellung bestimmten Bedarfes an Eisenkonstruktionen und maschinellen Anlagen die erforderliche Veranlassung zu treffen. Bei dem Umstande, als die bestehenden Maschinenbau¬ Unternehmungen allgemein unter der mißlichen Geschäfts¬ lage zu leiden haben, wäre bei Hintangabe der betreffenden Lieferungen auf eine angemessene Verteilung der Aufträge besonders Bedacht zu nehmen. Hievon werden die Gemeindevorstehungen im Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 13. Jänner 1903, Nr. 287/VI mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, bei Vergebung öffentlicher Lieferungen obigen Vorgang einzuhalten. Ueber den Erfolg der dortämtlichen Maßnahmen ist bis Ende März d. J. zu berichten. Z. 1013. Steyr, 22. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hausierhandel=Verbot. Die Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Stadt Jolsva, Komitat Gömör=Kiskont, wurde unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier=Vor¬ schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ trags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden ge¬ währten Rechte verboten Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 27. Dezember 1902, Z. 28.047/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 28. Jänner 1903. Z. 1546. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Aufruf! Seit 17. Dezember vorigen Jahres ist der Lehrer der Gefangenanstalt Amberg, Kasimir Fent, spurlos ver¬ schwunden. Alle bisher gemachten Anstrengungen, den Ver¬ mißten ausfindig zu machen, waren erfolglos. Die Ange¬ hörigen des wahrscheinlich einem Unglück oder Verbrechen zum Opfer gewordenen Lehrers sichern nun demjenigen, der genaue Auskunft über den Verbleib desselben zu geben vermag, 500 Mark Belohnung zu. Erkennungsmerkmale sind: Kräftige, untersetzte Figur, 40 Jahre alt, dunkelblonde Haare und rötlich blonden, spitz¬ zugeschnittenen Vollbart, blaue Augen, als besonderes Zeichen eine Balggeschwulst auf schlecht behaartem Scheitel. Anzug: Schnürschuhe, bräunliche Hose, Weste und Rock, grünlichen Havelok ohne Aermel, weiße oder graue Unterhosen, Trikot¬ hemd, schwarzen, weichen Filzhut. Außerdem trug derselbe

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