Amtsblatt 1903/4 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Josef Kreuzriegler, geb. 1880, zust. nach Reich¬ raming, Bez. Steyr Josef Straßmair, geb. 1880, zust. nach Ried, Bez. Steyr. Johann Zwicklhuber, geb. 1881, zust. nach Pfarr¬ kirchen, Bez. Steyr Franz Gruber, geb. 1880, zuständig nach Kematen, Bez. Steyr. Florian Frühstückl, geb. 1881, zust. nach Kematen, Bez. Steyr. Anton Riegler, geb. 1880, zust. nach Gaflenz, Bez. Steyr. Hermann Peyrl, geb. 1881, zust. nach Reichraming, Bez. Steyr. Steyr, 17. Jänner 1903. Z 961. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit 12. Jänner l. J., Z. 465/IV, eröffnet, daß zufolge des Erlasses des k. k. Ministe¬ riums für Landesverteidigung vom 5. Jänner 1903, Z. 546, die k. k. Bezirkshauptmannschaft beauftragt wird, zuverlässig bis 31. Jänner 1903 zu berichten, wie viele Aufenthalts¬ veränderungen der nicht aktiven Mannschaft im dortigen Be¬ zirke gesondert nach Ortsgemeinden während des Jahres 1902 gemeldet wurden, wobei auch insbesondere festzustellen sein wird, wie oft von Gemeinden an die k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften Fehlberichte erstattet wurden, weil derartige Meldungen nicht vorgekommen sind. Demzufolge ergeht an alle Gemeinde=Vorstehungen die Weisung, die Aufenthalt=Meldebücher für das Heer sowie für die Landwehr postwendend anher in Vorlage zu bringen und werden dieselben unverzüglich auch wieder rückgesendet werden Sind bei irgend einer Gemeinde mit 1. Oktober 1902 neue derlei Protokolle angelegt worden, so sind sowohl die neuen als auch die alten Meldebücher vorzulegen. Steyr, 19. Jänner 1903. Z 1054. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die zur Anlage der permanenten Militärtax=Ver¬ zeichnisse erforderlichen Drucksorten sind den Gemeinde=Vor¬ stehungen bereits zugemittelt worden. Es sind nunmehr die zweiten Parien der Tax=Ver¬ zeichnisse mit der Bestimmung für die Gemeinde=Aemter in genau derselben Weise, blattweise und in derselben Ordnung, anzulegen, wie das hieramts angelegte erste Pare. Hiebei können die im ersten Pare am Schlusse als doppelt bezeichneten für das zweite Pare ausgehoben und verwendet werden. Die infolge Anzeigen der Gemeinden sowie hieramts nach vorzunehmender Schlußrevision nötig werdenden Be¬ richtigungen werden hieramts in beiden Parien vorge¬ nommen werden. Beide Exemplare sind sofort nach Fertigstellung, läng¬ stens aber bis 10. Februar, wieder hieher vorzulegen. Z. 834. Steyr, 19. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Naturalisation in Deutschland. Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 11. Dezember 1902, ad Z. 12.032, folgendes eröffnet: Bei Behandlung der Gesuche österreichischer Staats¬ angehöriger um die Naturalisation in Deutschland fordern die deutschen Behörden in jenen Fällen, in welchen sich über die Dispositionsfähigkeit der Naturalisationswerber Zweifel ergeben, von denselben — und zwar neben den in allen Fällen beizubringenden Zertifikaten über die erfolgte Ent¬ lassung aus dem österreichischen Staatsverbande — die Vor¬ legung eines Zeugnisses einer österreichischen Behörde darüber, daß sie dem Erfordernisse der Dispositionsfähigkeit entsprechen. In Erörterung der Frage, welche österreichische Behörde zur Ausstellung derartiger Zeugnisse kompetent wäre, hat das k. k. Justizministerium gegenüber der deutschen Reichsregierung sich für die Kompetenz der k. k. Bezirksgerichte ausgesprochen und es gleichzeitig übernommen, in allen vorkommenden Fällen die in Rede stehenden Bescheinigungen zu vermitteln. Zu diesem Ende hätten entweder die deutschen Behörden selbst, oder die beteiligten Parteien unmittelbar an das k. k. Justizministerium sich zu wenden, welches ihnen auf dem Wege, der sich jeweils als der sicherste, kürzeste und praktischeste darstellte, die gewünschten Bescheinigungen be¬ schaffen werde. In den betreffenden Eingaben an das k. k. Justizministerium wäre der Ort, nach welchem die Parteien gemeindezuständig sind, und jener, in welchem sie ihren letzten Wohnsitz oder Aufenthalt im Inlande hatten, zu bezeichnen Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. De¬ zember 1902, Z. 27 37/II, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, daß die Parteien gegebenenfalls im vorstehenden Sinne zu informieren sein werden. Steyr, 16. Jänner 1903. Z. 837. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des Hausierhandels. Die Ausübung des Hausierhandels wurde auf dem Gebiete der Stadt Szamosujvař, Komitat Szolnok=Doboka, unter Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausier¬ Vorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtrags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 17. Jänner 1903, Z. 28.377/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. Steyr, 16. Jänner 1903. Z. 839. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegstaxen in den Kranken=Anstalten Schlesiens. Laut Note der k. k. schlesischen Landesregierung vom 15. Dezember 1902, Z. 28.221, wurden in den öffentlichen

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