und unmittelbar nach derselben von einem im Deutschen Reiche geprüften und verpflichteten Fleischbeschau¬ beamten untersucht worden war, durch Streichung der Worte „im Deutschen Reiche“ des vorangeführten Absatzes abgeändert. Demnach ist nunmehr bei Einhaltung der auf die Ausfuhr von geschlachtetem Vieh nach dem Deutschen Reiche sonst bestehenden Vorschriften die Einfuhr derartigen Viehes nach Dresden gestattet, wenn die Untersuchung derselben im lebenden und geschlachteten Zustande überhaupt von einem geprüften und behördlich bestellten Vieh= und Fleischbeschauer vorgenommen worden ist. Dies wird allgemein verlautbart. Linz, am 5. Jänner 1903. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Z. 413. Steyr, 10. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 26. Dezember 1902 bis 2. Jänner 1903. 1. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Küpfern. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaften Oberbayring, Schwarzendorf; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Gleink, Ort¬ schaft Winkling; Gemeinde und Ortschaft Neustift; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil; Gemeinde Sier¬ ning, Ortschaft Gründberg; Gemeinde Ternberg, Ortschaft Trattenbach. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Stadt Urfahr; 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Aschach; Gemeinde Garsten, Ortschaften Christkindl, Lahrn¬ dorf; Gemeinde Sierning, Ortschaft Sierninghofen; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ebersegg. Steyr, 11. Jänner 1903. Z. 548. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 3 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. Jänner 1903, Nr. 22/X, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.
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