Amtsblatt 1903/3 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

sien nicht besteht und die persische Regierung, wenn sie über¬ haupt in die Heimbeförderung des Genannten willigen sollte, jedenfalls eine Uebernahmsstation an der persischen Grenze namhaft machen würde, bis zu der der zu Repatrierende durch das Gebiet eines dritten Staates geleitet werden müßte, dessen Bewilligung hinzu wohl nur gegen Zusicherung des Ersatzes der keinesfalls unbedeutenden Durchlieferungskosten zu erlangen wäre. Es wurde sonach der k. k. Statthalterei in Prag über¬ lassen, seinerzeit hinsichtlich des in Rede stehenden Indivi¬ duums die geeignet erscheinende Behandlung eintreten zu lassen Infolge dessen wurde die genannte Bezirkshauptmann¬ schaft beauftragt, den Genannten nach Abbüßung der Strafe unter Hinweis auf die strafgesetzlichen Folgen zum sofortigen Verlassen Böhmens, beziehungsweise sämtlicher im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder aufzufordern und auf das Befolgen des Auftrages in geeigneter Weise invigilieren zu lassen. Zufolge Statthalterei=Erlaß vom 9. Dezember 1902, Z. 26.781/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Steyr, am 12. Jänner 1903. Z. 598. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger aus Triest. Francesco Tomich, geboren am 14. November 1881 in Triest, kath., unehel. Sohn der Maria. Francesco Kuß, geboren am 30. April 1881 in Triest, kath., unehel. Sohn der Elisabetta. Giuseppe Filipo Giacomo Cardich, geboren am 1. März 1882 in Triest, kath., unehel. Sohn der Caterina. Carlo Mario Massimilian Dovzan, geboren am 6. November 1882 in Triest, kath., unehel. Sohn der Maria. Giovanni Zapuder, geboren am 11. April 1882 in Triest, kath., ehel. Sohn des Giuseppe und der Cirilla Bratina. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. März l. J. zu berichten. Steyr, 12. Jänner 1903. Z. 683. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung von Stellungspflichtigen. Nachstehende Jünglinge sind zur Stellung im Jahre 1902 nicht erschienen und konnte deren Aufenthalt trotz der gepflogenen Erhebungen bisher nicht eruiert werden. 1. Josef Untermair, geboren am 11. Jänner 1879 in Kremsdorf (Ansfelden), Sohn der Eheleute Ignaz und Elisabeth, geb. Hametner, zuständig nach Pucking, Hilfs¬ arbeiter. 2. Franz Schlader, geboren am 2. Oktober 1880 in Gmunden, Sohn der Marie Schlader, zuständig nach Garsten. 3. Raimund Schacherlehner, geb. am 14. August 1880 in Gründberg, Sohn der Eheleute Eduard und Susanna, geb. Wachter, zuständig nach Sierning. 4. Viktor Hofer, geboren am 3. August 1881 in Sarning, Sohn der Eheleute Johann und Franziska, geb. Scherschern, zuständig nach Losenstein. 5. Heinrich Salcher, geboren am 3. Juli 1881 in Stadt Steyr, Sohn der Eheleute Anton und Magaretha Zemann, zuständig nach Losenstein. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden daher angewiesen, den Auf¬ enthalt derselben auszuforschen und über ein positives Resultat anher zu berichten. Z. 211. Steyr, 7. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 28.559/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung der Beschränkungen im Verkehre mit Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen. Die k. k. Statthalterei in Prag hat laut der Note vom 23. Dezember 1902, Z. 272.682, die mit ihrer Kund¬ machung vom 6. August 1900, Z. 152.077, verfügten Be¬ schränkungen im Verkehre mit Schweinen aus Oberösterreich nach Böhmen aufgehoben und die Einfuhr der genannten Tiergattung aus diesen Ländern gegen Einhaltung der Be¬ stimmungen der Kundmachung vom 11. April 1902, Z. 65.105, betreffend die Regelung des Verkehres mit Handelsschweinen wieder freigegeben. Dies wird unter Bezugnahme auf die hierämtliche Kundmachung vom 11. August 1901, Z. 15.959, allgemein verlautbart. Linz, am 30. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 10. Jänner 1903. Z. 412. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 218/X. Kundmachung betreffend die Einfuhr von geschlachtetem Vieh nach Dresden. Zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Dezember 1902, Z. 52.904, haben die Stadt¬ verordneten in Dresden mit dem Beschlusse vom 27. No¬ vember 1902 das Ortsgesetz zur Durchführung der landes¬ gesetzlichen Vorschriften für die Schlachtvieh= und Fleisch¬ beschau, nach welchem geschlachtetes Vieh nur dann einge¬ führt werden konnte, wenn dasselbe vor der Schlachtung

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