Bei der Losung haben die Herren Gemeinde=Vor¬ steher oder deren Stellvertreter gegenwärtig zu sein; es wird ihnen empfohlen, behufs Vormerkung der Losnummern ein alphabetisches Verzeichnis der Namen der zuständigen Stellungspflichtigen der I. Altersklasse mitzubringen. Steyr, 9. Jänner 1903. Z. 362. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im öffentl. Krankenhause in Kirchdorf. Kundmachung der k. k. oberösterreichischen Statthalterei vom 31. De¬ zember 1902, Z. 28.344, betreffend die Verpflegstaxen für die 1. und 2. Klasse im allgemeinen öffentlichen Kranken¬ hause in Kirchdorf. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, wird nach ge¬ flogenem Einvernehmen mit dem oberösterreichischen Landes¬ ausschusse im allgemeinen öffentlichen Krankenhause Kirchdorf die Verpflegsgebühr per Kopf und Tag für die 1. Klasse mit 4 K., für die 2. Klasse mit 2 K. 40 h fest¬ gesetzt.Die mit der h. ä. Kundmachung vom 20. Juli 1902, Z. 16.050, festgesetzte Verpflegstaxe per 1 K 60 h per Kopf und Tag für die 3. Klasse bleibt unverändert. Steyr, 9. Jänner 1903. Z. 474. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegskosten im St. Johannesspitale in Salzburg. Ueber Note der k. k. Landesregierung in Salzburg vom 13. Dezember 1902, Z. 17.315, werden die Gemeinde¬ Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, daß die Verpflegstaxen im St. Johannesspitale in Salzburg für das Jahr 1903 in der 1. Verpflegsklasse mit 6 K, in der 2. Klasse mit 4 K und in der 3. Klasse mit 2 K 10 h; ferner in der Landesgebäranstalt in Salzburg in der 1. Verpflegsklasse mit 10 K, in der 2. Klasse mit 6 K, und in der 3. Klasse mit 2 K 60 h per Kopf und Tag von der k. k. Landesregierung im Einvernehmen mit dem dortigen Landesausschusse bekannt gegeben werden. Steyr, 14. Jänner 1903. Z. 751. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Irrsinnige, Taub¬ stumme, Blinde 2c. 2c. zum Jahres=Sanitätsberichte pro 1902. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, die Nachweisungen über Irrsinnige, Taubstumme, Blinde ec. ec. zum Jahres=Sanitätsbericht pro 1902 ehestens anher vor¬ zulegen. Z. 203. Steyr, 7. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Frühjahre 1903 aus den vom Staate und vom Lande subventionierten Forstpflanzgärten in Oberösterreich. Zu den Frühjahrskulturen pro 1903 gelangen aus den Forstpflanzgärten in Oberösterreich zur Abgabe: 1. Ausder Landeswaldbaumschule in Wald¬ egg bei Linz: a) verschultes Materiale, Nadelhölzer: zirka 100.000 3 jähr. Fichten, 150.000 2 jähr. und 18.000 3 jähr. Weißföhren, 100.000 2 jähr. und 3300 3 jähr. Schwarzkiefern, 13.000 2jähr. Bergkiefern (Pinus mon¬ tana), 19.000 2 jähr. Lärchen, ferner eine geringere Anzahl von Sitka=Fichten, Bankskiefern, Weymouths¬ föhren, Seestrandkiefern und Douglastannen. Laubhölzer: 15.000 2= und 3 jähr. Weiß= und Schwarz=Erlen, weiters Eichen, Ahorn, Eschen, Rot¬ buchen, eschenblättriger Ahorn, Vogelbeeren, Akazien und Birken; b) unverschultes Materiale: 25.000 2 jähr. Berg¬ kiefern. Endlich werden zirka 120.000 Stück Weidensteck¬ linge von 29 erprobten, für verschiedene Boden= und Stand¬ ortsverhältnisse geeigneten Sorten hintangegeben. 2. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Käfermarkt: 34.000 3 jähr. verschulte, 1000 3 jähr. und 8000 2 jähr: unverschulte Fichten, 16.000 2 jähr. unverschulte Weißföhren und 1200 Weidenstecklinge. 3. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Tummeltsham bei Ried: 30.000 3 jähr. verschulte und 70.000 3 jähr. unver¬ schulte Fichten. 4. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Attnang=Puchheim: 7100 3 jähr. verschulte und 6300 2 jähr. Fichten und 1200 Weißföhren. 5. Aus dem ärarischen Forstpflanzgarten in Garsten: 35.000 3 jähr. verschulte Fichten, 26.000 2 jähr. ver¬ schulte Schwarzföhren, 57.000 2 jähr. verschulte Weißföhren und 8000 Weidenstecklinge. Anmeldungen zum Bezuge des vorstehenden Pflanzmateriales sind bis Ende Jänner 1903 unmittel¬ bar, hinsichtlich der Waldbaumschule in Waldegg an die k. k. Landesforstinspektion in Linz, Museumstraße Nr. 10, betreffs der unter 2, 3, 4 und 5 benannten Forst¬ pflanzgärten an die k. k. Bezirkforstinspektionen in Linz, Ried, Vöcklabruck und Steyr ungestempelt einzu¬ bringen. Berücksichtigt werden in erster Linie nur bäuerliche Grundbesitzer, erst ein allfälliger Ueberschuß kann an anderweitige Groß=Waldeigentümer hintangegeben werden. Die Uebernahmen von Pflanzen im Vermittlungswege und Wiederverkäufe sind ausgeschlossen Die Bekanntgabe des mäßigen Durchschnittspreises für die einzelnen Holzarten nach Alter und deren Beschaffen¬ heit erfolgt durch die Forstinspektionen.
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