Hingegen werden die Verbote gegen die Einfuhr von Klauentieren aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Marton (Komitat Sopron), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts=Bezirken Naszod (Komitat Besz¬ tercze=Naszod), Petroseny (Komitat Hunyad), Pomaz, einschließlich der Stadtgemeinde Szent=Endre, Vacz, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Pest=Pilis=Solt¬ Kiskun), Szepes=Ofalva Komitat Szepes), dann aus der Haupt= und Residenzstadt Budapest in Ungarn und aus der Munizipalstadt Varazdin in Kroatien=Slavonien hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul¬ und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Marczfalva (Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Marton), sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Dezember 1902, Z. 52.571, im Nachhange zur hierämtlichen Kundmachung vom 14. De¬ zember l. J., Z. 27.380, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 23. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 2. Jänner 1903. Z. 3. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 28.400/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betref der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavo¬ nien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula¬ Fehervar, Magyar=Igen (Komitat Also=Feher), Szasz=Sebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben) in Ungarn. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Szaszvaros, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hunyad) in Ungarn sowie aus dem Bezirke Osiek (Komitat Virovitica) und aus der Munizipalstadt Osiek in Kroatien=Slavonien gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest ver¬ seucht gewesenen Gemeinden Bizovac, Tenje, Valpovo¬ Vanjsko (Bezirk Osiek) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk be¬ standenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Dezember 1902, Z. 53.455, im Nach¬ hange zu den hierortigen Kundmachungen vom 14. und 23. Dezember d. J., Z. 27.380 und 24.053, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 30. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 4. Jänner 1903. Z. 114. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 26. Dezember 1902. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaften Oberbayring, Schwarzendorf; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel; Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Aschach; Gemeinde Garsten, Ortschaften Christkindl, Lahrn¬ dorf; Gemeinde Gleink, Ortschaft Winkling; Gemeinde und Ortschaft Neustift; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ebersegg; Gemeinde Sierning, Ortschaften Gründberg, Sierninghofen; Gemeinde Ternberg, Ortschaft Trattenbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaft Wirth. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Althellmonsödt, Hellmonsödt, Oberdreiegg; Ge¬ meinde Kleinmünchen, Ortschaft Bergern. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ort¬ schaft Poneggen, Sand. Steyr, 1. Jänner 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Dezember 1902. Franz Ellinger, Wagnergewerbe in Spieldorf Nr. 36, Gemeinde Eberstallzell. 2: Michael Danzinger, Schneider¬ gewerbe in Kleinreifling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer. 3. Franz Hampel, Schuhmachergewerbe in Markt Weyer Nr. 67. 4. Josef Slavik, Messerschmiedgewerbe in Pichlern Nr. 56, Gemeinde Sierning. 5. Rupert Oberhumer, Gast¬
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2