Amtsblatt 1903/2 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

des Rudolf Kraus am 3. Februar 1868 geboren und zuständig nach Neutitschein, Sohn des Eduard und der Marie Kraus, geb. Krenner; des Johann Cabák aus Murk, dortselbst geboren am 18. Juli 1874, Sohn des Vinzenz und der Marianne Cabák, jeb. Kyselý; des am 6. März 1866 zu Krakau als Sohn der Ehe¬ leute Martin Malek und Sophie Leichter geborenen, zu Hof im Bezirke Sternberg heimatberechtigten Josef Martin Malek. Steyr, am 5. Jänner 1903. Z. 197. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Johann Neubauer, Knecht, 1874 geboren, nach Sipbachzell zuständig, militärtaxpflichtig, ist auszuforschen und über ein positives Ergebnis der Nachforschungen bis 1. März l. I. Bericht zu erstatten. Z. 199. Steyr, am 5. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der im Jahre 1865 geborene, nach St. Marien zu¬ ständige, in Grub Nr. 10, Gemeinde St. Marien, ansässige Bauer Peter Baumgartner ist seit 29. Dezember 1902 abgängig. Derselbe ist am bezeichneten Tage früh mittelst Eisen¬ bahn vom Bahnhofe zu Nettingsdorf nach Linz gefahren, um in der allgemeinen Sparkasse oder bei der Hypotheken¬ bank ein Darlehen auf sein Anwesen aufzunehmen, welches ihm jedoch verweigert wurde. Peter Baumgartner, der nur eine Barschaft von 14 — 16 K bei sich trug, ist seit dem Verlassen der beiden Sparkassen spurlos verschwunden, weshalb der Verdacht vor¬ liegt, daß Baumgartner einen Selbstmord verübt oder ihm sonst ein Unglück zugestoßen sei, weil sein Anwesen sehr stark verschuldet ist. Baumgartner ist mittelgroß und war an diesem Tage mit grauer Hose, schwarzer, aufgeworfener Weste, gelblichem Rocke mit rothem Plüschkragen bekleidet. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1903 anher zu berichten. Z. 131 u. 132. Steyr, 4. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Der im Jahre 1877 geborene, ledige, nach Prag zu¬ ständige Musiker Eduard Bayer, ein Sohn des ver¬ storbenen Schätzungsoberinspektors Matthias Bayer und der Marzella Bayer, und der am 12. März 1875 in Stall, Bezirkshauptmannschaft Spittal a. D. geborene und dort heimatberechtigte Franz Grischnig treiben sich in der Welt herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimats¬ gemeinde Vorschüsse erfolgen. Diesen Individuen sind, den Fall dringender Not¬ wendigkeit ausgenommen, in Hinkunft keine Geldunter¬ stützungen und Reisevorschüsse zu gewähren, vielmehr sind die Genannten im Falle der Subsistenzlosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 18.437. Steyr, 31. Dezember 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Ad Z. 27.765/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Lauferschweinen aus dem Herzogtume Krain nach Ober¬ österreich. Die k. k. Statthalterei findet das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 21. September 1902, Z. 21.024, noch aufrechterhaltene Verbot der Einfuhr von Lauferschweinen aus dem Herzogtume Krain nach Oberösterreich außer Wirk¬ samkeit zu setzen. Linz, am 24. Dezember 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 31. Dezember 1902. Z. 18.358. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 28.043/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Klanjec, Krapina, Pregrada (Komitat Varazdin), Gorica velika, Stubica (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche im Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Vag=Besztercze (Komit Trencsen), sowie in der Munizipalstadt Pozsony die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den bezeichneten Verwaltungsbezirken auf Grund der von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Bruck a. d. Leitha und Wall.=Meseritsch getroffenen Verfügungen nach dem diesseitigen Gebiete verboten.

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