Steyr, 2. Jänner 1903. Z. 50. An alle Genossenschafts=Vorstehungen. Ueber Zuschrift des Genossenschafts=Instruktors des k. k. Handelsministeriums für dem Amtsbereich Oberösterreich und Salzburg, Viktor Kühnelt, vom 20. Dezember 1902, Z. 349, wird den Genossenschafts=Vorstehungen bekanntge¬ geben, daß der Genannte mehrfach geäußerten Wünschen zufolge von Neujahr 1903 an nunmehr jeden Dienstag innerhalb der Amtsstunden von 9 bis halb 12 Uhr und von 2 bis halb 6 Uhr in seiner Kanzlei (Linz, Johann Konrad Vogelstraße 13) zu sprechen ist. Z. 227. Steyr, 3. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen der landsturmpflichtigen Professionisten, dann der Aerzte, Wundärzte rc. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die Nachweisung der militärisch nicht ausgebildeten landsturm¬ pflichtigen Professionisten (Geburtsjahr 1861 — 1884 inkl.) und die Verzeichnisse der graduierten Aerzte und Wundärzte u. s. w., erstere nach dem mit Z. 13.432 im Amts¬ blatte 36 ex 1898 verlautbarten Formulare sofort anher vor¬ zulegen; die bis 14. Jänner h. a. nicht eingelangten Nach¬ weisungen werden durch Strafboten eingeholt. Steyr, 31. Dezember 1902. Z. 18.502. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die vorgeschriebenen Jahresnachweisungen pro 1902 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1903 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, sowie die Bürger¬ und Schützenkorps sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. Vereins=Nachweisung. Name des Vereines. Sitz des Vereines. Zahl der Mitglieder. a) Ehrenmitglieder; b) ordentliche (ausübende, wirkliche); c) außerordentliche (beitragende, unterstützende); zusammen: d). Filialen des Vereines. Steyr, 31. Dezember 1902. Z. 18.506. An alle nach dem Krankenversicherungs¬ Gesetze eingerichteten Krankenkassen. Die Krankenkassen=Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisung über die Mitgliederbewegung und Kassege¬ barung im II. Semester 1902 nach den vorgeschriebenen Formularien binnen acht Tagen anher einzusenden. Z. 18.332. Steyr, 4. Jänner 1903. An alle Apotheker und zur Führung einer Hausapotheke berechtigten Aerzte und Tierärzte. Die k. k. oberösterr. Statthalterei hat mit Erlaß Z. 27.830/V vom 19. Dezember 1902 auf das Erscheinen der Arzneitaxe für das Jahr 1903 zur österr. Pharmakopoe Ed VII aufmerksam gemacht. Es werden demnach alle Apotheker und die zur Führung einer Hausapotheke berechtigten Aerzte und Tierärzte aufgefordert, sich mit einem Exemplar dieser Arzneitaxe zur genauen Darnachachtung zu versehen. Z. 17.920. Steyr, 29. Dezember 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Dem k. k. Ministerium des Innern sind in letzter Zeit wiederholt Mitteilungen über Mißstände in der Handhabung des Reichsgesetzes vom 25. Oktober 1901, R.=G.=Bl. Nr. 26 ex 1902, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Butter¬ schmalz und deren Ersatzmitteln zugekommen. Nach diesen Mitteilungen sollen sehr häufig Ueber¬ tretungen dieses Gesetzes vorkommen und zwar vorwiegend der Anordnungen des § 2, betreffend die der wirklichen Be¬ schaffenheit entsprechende Bezeichnung der in Verkehr ge¬ setzten Waren; des § 3, P. 1, betreffend das Verbot der Vermischung mit Margarine und Margarineschmalz mit Butter und Butterschmalz, des § 5, Abs. 4 —Verbot des Hausierhandels mit den durch das Gesetz betroffenen Artikeln und endlich des § 9, Abs. 3 und 4, betreffend die für den Verkehr mit den genannten Erzeugnissen vorgeschriebenen Umhüllungen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 29. November 1902, Nr. 23.982/VIII, ergeht der Auftrag, den Verkehr mit den bezüglichen Artikeln einer strengen Ueberwachung zu unter¬ ziehen. Z. 2. Steyr, 2. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der mit h. ä. Amtsblatte Nr. 2 vom 9. Jänner 1902, unter Z. 11 vom 3. Jänner 1902, zur Ausforschung aus¬ geschriebene stellungspflichtige Johann Gruber ist gestorben. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 15. Dezember 1902, Z. 26.973/IV, sind die Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen.
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