k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 2. Steyr, am 8. Jänner. 1903. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden - Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 5. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück CXIX, CXX, CXXI, CXXII und CXXIII an die Ge¬ meinden zur Hinausgabe Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 2. Jänner 1903. Z 198. Druckfehler=Berichtigung. In dem Erlasse vom 22. Dezember 1902, Z. 17.919, Amtsblatt Nr. 52, betreffend die Vornahme der Pferde¬ klassifikation und Fuhrwerkszählung im Jahre 1903 hat der Absatz 5 folgendermaßen zu lauten: Nach § 3 dieser Bestimmungen hat die Anzeige in dem der Klassifikation vorausgehenden Monate, und zwar in dem Zeitraume vom 20. bis 31. des betreffenden Monates, zu erfolgen. Z. 2018/Sch. Steyr, 27. Dezember 1902. An sämtliche Schulleitungen. Bezirkslehrerkonferenz. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 22. De¬ zember 1902, Z. 5272, den k. k. Bezirksschulrat in Gemä߬ heit des § 3 der Verordnung des Herrn k. k. Ministers für Kultus und Unterricht vom 8. Mai 1872, Z. 3006, ange¬ wiesen, zum Zwecke der Wahl eines fachmännischen Mit¬ gliedes für den Bezirksschulrat an Stelle des Lehrers I. Kl. Josef Grünwald für die noch übrige Dauer der dreijährigen Funktionsperiode die Einberufung von Teilkonferenzen der Lehrer des Schulbezirkes in den Orten Steyr, Weyer und Kremsmünster unter dem Vorsitze des k. k. Bezirksschul¬ inspektors zu veranlassen. Der k. k. Bezirksschulrat findet demnach die Teil¬ konferenz für die Lehrerschaft der Gerichtsbezirke Krems¬ münster und Neuhofen für Mittwoch den 21. Jänner l. I. um 9 Uhr im Schulhause in Kremsmünster, die Teilkon¬ ferenz für die Lehrerschaft des Gerichtsbezirkes Steyr für Donnerstag den 22. Jänner l. J. um 9 Uhr im Zeichen¬ saale der Mädchenbürgerschule in Steyr und die Teilkonferenz für die Lehrerschaft des Gerichtsbezirkes Weyer für Freitag den 23. Jänner l. J. um 11 Uhr im Schulhause Weyer anzu¬ ordnenTagesordnung: Wahl eines fachmännischen Mitgliedes für den Bezirksschulrat für die noch übrige Dauer der drei¬ jährigen Funktionsperiode. Sämtliche nach § 4 der Ministerialverordnung vom 8. Mai 1872, Z. 3306, zur Teilnahme an der Konferenz Verpflichteten haben bei der Teilkonferenz zu erscheinen und dem Vorsitzenden derselben das fertiggestellte Partikular zu übergeben. Hievon werden die Schulleitungen mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, hievon sofort die unterstehenden Lehr¬ personen zu verständigen. Steyr, 2. Jänner 1903. Z. 100. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Monate Jänner 1903. Dienstag den 13. Jänner 1903 in Weyer (Marktgemeinde=Kanzlei) um 10 ¼ Uhr vormittags für die Gemeinden Markt und Land Weyer, Gaflenz, Großraming und Neustift. Mittwoch den 14. Jänner 1903 in Losenstein (Gasthaus Blasl) um 9 Uhr vormittags für die Gemeinden Losenstein, Reichraming, Lausa. Freitag den 16. Jänner 1903 in Neuhofen (Gemeindekanzlei) um 10 Uhr vormittags für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Dienstag den 20. Jänner 1903 in Krems¬ münster (Marktgemeinde=Kanzlei) um 10 Uhr vormittags für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. Dies ist ortsüblich zu verlautbaren und wollen sich die Herren Gemeinde=Vorsteher am Amtstage beteiligen.
Steyr, 2. Jänner 1903. Z. 50. An alle Genossenschafts=Vorstehungen. Ueber Zuschrift des Genossenschafts=Instruktors des k. k. Handelsministeriums für dem Amtsbereich Oberösterreich und Salzburg, Viktor Kühnelt, vom 20. Dezember 1902, Z. 349, wird den Genossenschafts=Vorstehungen bekanntge¬ geben, daß der Genannte mehrfach geäußerten Wünschen zufolge von Neujahr 1903 an nunmehr jeden Dienstag innerhalb der Amtsstunden von 9 bis halb 12 Uhr und von 2 bis halb 6 Uhr in seiner Kanzlei (Linz, Johann Konrad Vogelstraße 13) zu sprechen ist. Z. 227. Steyr, 3. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen der landsturmpflichtigen Professionisten, dann der Aerzte, Wundärzte rc. Die Gemeinde=Vorstehungen werden beauftragt, die Nachweisung der militärisch nicht ausgebildeten landsturm¬ pflichtigen Professionisten (Geburtsjahr 1861 — 1884 inkl.) und die Verzeichnisse der graduierten Aerzte und Wundärzte u. s. w., erstere nach dem mit Z. 13.432 im Amts¬ blatte 36 ex 1898 verlautbarten Formulare sofort anher vor¬ zulegen; die bis 14. Jänner h. a. nicht eingelangten Nach¬ weisungen werden durch Strafboten eingeholt. Steyr, 31. Dezember 1902. Z. 18.502. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Die Gemeinde=Vorstehungen, in deren Gebiete Vereine ihren Sitz haben, werden angewiesen, von den Vereins¬ leitungen die vorgeschriebenen Jahresnachweisungen pro 1902 nach dem unten folgenden Formulare einzuholen und bis längstens 1. Februar 1903 anher vorzulegen. Die Sparkassen, die registrierten Genossenschaften mit beschränkter und unbeschränkter Haftung, sowie die Bürger¬ und Schützenkorps sind zur Vorlage dieser Nachweisung nicht verpflichtet. Vereins=Nachweisung. Name des Vereines. Sitz des Vereines. Zahl der Mitglieder. a) Ehrenmitglieder; b) ordentliche (ausübende, wirkliche); c) außerordentliche (beitragende, unterstützende); zusammen: d). Filialen des Vereines. Steyr, 31. Dezember 1902. Z. 18.506. An alle nach dem Krankenversicherungs¬ Gesetze eingerichteten Krankenkassen. Die Krankenkassen=Vorstehungen werden angewiesen, die Nachweisung über die Mitgliederbewegung und Kassege¬ barung im II. Semester 1902 nach den vorgeschriebenen Formularien binnen acht Tagen anher einzusenden. Z. 18.332. Steyr, 4. Jänner 1903. An alle Apotheker und zur Führung einer Hausapotheke berechtigten Aerzte und Tierärzte. Die k. k. oberösterr. Statthalterei hat mit Erlaß Z. 27.830/V vom 19. Dezember 1902 auf das Erscheinen der Arzneitaxe für das Jahr 1903 zur österr. Pharmakopoe Ed VII aufmerksam gemacht. Es werden demnach alle Apotheker und die zur Führung einer Hausapotheke berechtigten Aerzte und Tierärzte aufgefordert, sich mit einem Exemplar dieser Arzneitaxe zur genauen Darnachachtung zu versehen. Z. 17.920. Steyr, 29. Dezember 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Dem k. k. Ministerium des Innern sind in letzter Zeit wiederholt Mitteilungen über Mißstände in der Handhabung des Reichsgesetzes vom 25. Oktober 1901, R.=G.=Bl. Nr. 26 ex 1902, betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Butter¬ schmalz und deren Ersatzmitteln zugekommen. Nach diesen Mitteilungen sollen sehr häufig Ueber¬ tretungen dieses Gesetzes vorkommen und zwar vorwiegend der Anordnungen des § 2, betreffend die der wirklichen Be¬ schaffenheit entsprechende Bezeichnung der in Verkehr ge¬ setzten Waren; des § 3, P. 1, betreffend das Verbot der Vermischung mit Margarine und Margarineschmalz mit Butter und Butterschmalz, des § 5, Abs. 4 —Verbot des Hausierhandels mit den durch das Gesetz betroffenen Artikeln und endlich des § 9, Abs. 3 und 4, betreffend die für den Verkehr mit den genannten Erzeugnissen vorgeschriebenen Umhüllungen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 29. November 1902, Nr. 23.982/VIII, ergeht der Auftrag, den Verkehr mit den bezüglichen Artikeln einer strengen Ueberwachung zu unter¬ ziehen. Z. 2. Steyr, 2. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der mit h. ä. Amtsblatte Nr. 2 vom 9. Jänner 1902, unter Z. 11 vom 3. Jänner 1902, zur Ausforschung aus¬ geschriebene stellungspflichtige Johann Gruber ist gestorben. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 15. Dezember 1902, Z. 26.973/IV, sind die Nachforschungen nach dem Genannten einzustellen.
Z. 17.230. Steyr, 30. Dezember 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der militärtaxpflichtige Pius Eckl, Knecht, 1872 ge¬ boren, nach Reichraming zuständig, ist auszuforschen und über ein positives Ergebnis bis 1. Februar 1903 zu berichten. Steyr, am 1. Jänner 1903. Z. 18.565. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Identitäts=Feststellung einer angeschwemmten Leiche. Am 19. Dezember 1902 wurde im Melkerarme die Leiche eines unbekannten Mannes angeschwemmt und ge¬ borgen. Dieselbe war 1•75 m lang, das Kinn ausrasiert, der stark ergraute Backenbart kurz gehalten, der Schnurrbart schwach grau. Nur am Hinterhaupte befanden sich kurze schwarze Haare. Bekleidet war die Leiche mit einem braunen, mit zwei Reihen brauner Knöpfe versehenen, vielfach zerrissenen und mit schwarzen Tuchflecken an den Ellbögen geflickten Sacko, schwarzer Weste, brauner Hose, um den Hals ein weiß und schwarz gestreiftes Tuch, weißem, blaugestreiftem Oxfordhemd, weißer Barchentunterhose, am rechten Fuße mit einem weißen wollenen Socken mit der Merke „M. G.“ oder „M. S. und einem vielfach geflickten und an der Sohle zerrissenen Zugstiefletten, während der linke Fuß bloß ist. Bei der Leiche wurden nur Reste einer Zeitung (Steyrer Tagblatt Nr. 186) vorgefunden. Nach dem Aussehen dürfte der Ertrunkene 50 bis 60 Jahre alt und Taglöhner gewesen sein. Etwaige die Feststellung der Identität ermöglichende Mitteilungen sind direkt an die k. k. Bezirkshauptmannschaft Melk zu richten. Steyr, am 2. Jänner 1903 3. 1. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden Ausforschung. Stadler Josef, Schlosser, 47 Jahre alt, Sierning, Be¬ zirk Steyr, Oberösterreich, geboren und zuständig, ledig, von großer Statur, länglichem Gesicht, braunem Haar, blauen Augen, Stichnarben an der Brust, bekleidet mit schwarzbraun karier¬ ter Tuchhose und Weste, dunklem Tuchsacko, schwarzen Stief¬ letten, und Parizek Johann, Schlosser, 1860 in Wien geboren, Neubidzow in Böhmen zuständig, katholisch, ledig, von mittel¬ großer Statur, länglichem Gesicht, braunem Haar, blauen Augen, rotbraunem Vollbart, Warze an der Stirne, Tätowierung am linken Arme I. P., bekleidet mit dunkelgrau meliertem Tuch¬ anzug, grauem Jagdpelz mit Pelzkragen, hohen neuen Tuch¬ stiefletten, welche nach Abbüßung einer neunjährigen Kerkerstrafe in der Strafanstalt Stein in die Zwangsarbeitsanstalt, ersterer nach Laibach, letzterer nach Korneuburg, überstellt werden Pölten sollten, sind aus dem städtischen Polizeiarreste in St. nach Ausbrechen der Mauer und des Eisengitters in der Nacht vom 17. auf dem 18. Dezember 1902 unter Zurück¬ lassung ihrer Hüte entwichen. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 29. Dezember 1902, Z. 28.565/II, sind die Genannten auszuforschen und ist über das Ergebnis der Ausforschung bis 1. Februar l. I. zu berichten. Z. 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139 u. 140. Steyr, 5. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger, u. zw.: des am 19. September 1878 in Zauchtl geborenen, Lesan im Bezirke Proßnitz heimatberechtigten Ferdinand Cechék (Urbášek), Sohn des Philipp und der Rosalia Gold; des am 15. Mai 1880 in Johnsdorf geborenen, Janswitz im Bezirke Römerstadt heimatberechtigten Rudolf Rösler, Sohn des Moritz und der Kunigunde Rösler, geb. Simanke; des am 8. Juli 1881 in Pojanastampe im Bezirke Kimpolung geborenen Menasche Feger, Sohn des Nussen Feger und der Schenden Eltas des Ignaz Skácel, geb. 3. April 1881 in Zborowitz im Bezirke Kremsier, zuständig nach Lubno, röm.=kath., Eltern: Anton und Zelestine, geb. Jurniček; des Franz Blakek, geb. 13. Dezember 1881 in Wien, zust. nach Kroaßnitz, Handlungskommis, röm.-kath., Eltern: Franziska Blažek; des Josef Pestuka, geb. 4. Dezember 1881 in Teschanek im Bezirke Kremsier, zust. nach Teschanek, Schlosser, röm.¬ kath., Eltern: Vinzenz und Franziska, geb. Palich. des Franz Horák, geb. 21. August 1881 in Uhričitz im Bezirke Prerau, zust. nach Teletitz, Taglöhner, röm. =kath., Eltern: Marie Horák; des Emil Králik, geb. 21. Juli 1881 in Morkowitz im Bezirke Kremsier, zust. nach Morkowitz, Vagant, röm.=kath., Eltern: Fabian und Marie, geb. Hadlek; des Anton Pátek, geb. 12. Februar 1880 in Teltsch im Bezirke Datschitz, zust. nach Prasklitz, Korbflechter, röm.¬ kath., Eltern: Anton und Josefa, geb. Sanitznik; des Anton Patek, geb. 14. Jänner 1881 in Markowitz im Bezirke Kremsier, zust. nach Markowitz, Finanzwächter, röm.-kath., Eltern: Franziska Patek. Militärtaxpflichtiger, u. zw.: des im Jahre 1871 in Wien als Sohn der Eheleute Heinrich und Marie Abendroth geborenen, nach Wagstadt heimatberechtigten, zuletzt in Inzersdorf wohnhaft gewesenen Heinrich Abendroth; des am 11. August 1867 zu Neutitschein als Sohn der Eheleute Josef Koleita und Barbara Hience geborenen und dahin heimatberechtigten August Koleita; des Johann Panosch aus Klötten, geboren 24. Juni 1874 in Wien, Sohn des Fabian und der Amalie Panosch, geb. Eder;
des Rudolf Kraus am 3. Februar 1868 geboren und zuständig nach Neutitschein, Sohn des Eduard und der Marie Kraus, geb. Krenner; des Johann Cabák aus Murk, dortselbst geboren am 18. Juli 1874, Sohn des Vinzenz und der Marianne Cabák, jeb. Kyselý; des am 6. März 1866 zu Krakau als Sohn der Ehe¬ leute Martin Malek und Sophie Leichter geborenen, zu Hof im Bezirke Sternberg heimatberechtigten Josef Martin Malek. Steyr, am 5. Jänner 1903. Z. 197. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Johann Neubauer, Knecht, 1874 geboren, nach Sipbachzell zuständig, militärtaxpflichtig, ist auszuforschen und über ein positives Ergebnis der Nachforschungen bis 1. März l. I. Bericht zu erstatten. Z. 199. Steyr, am 5. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Der im Jahre 1865 geborene, nach St. Marien zu¬ ständige, in Grub Nr. 10, Gemeinde St. Marien, ansässige Bauer Peter Baumgartner ist seit 29. Dezember 1902 abgängig. Derselbe ist am bezeichneten Tage früh mittelst Eisen¬ bahn vom Bahnhofe zu Nettingsdorf nach Linz gefahren, um in der allgemeinen Sparkasse oder bei der Hypotheken¬ bank ein Darlehen auf sein Anwesen aufzunehmen, welches ihm jedoch verweigert wurde. Peter Baumgartner, der nur eine Barschaft von 14 — 16 K bei sich trug, ist seit dem Verlassen der beiden Sparkassen spurlos verschwunden, weshalb der Verdacht vor¬ liegt, daß Baumgartner einen Selbstmord verübt oder ihm sonst ein Unglück zugestoßen sei, weil sein Anwesen sehr stark verschuldet ist. Baumgartner ist mittelgroß und war an diesem Tage mit grauer Hose, schwarzer, aufgeworfener Weste, gelblichem Rocke mit rothem Plüschkragen bekleidet. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1903 anher zu berichten. Z. 131 u. 132. Steyr, 4. Jänner 1903. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern. Der im Jahre 1877 geborene, ledige, nach Prag zu¬ ständige Musiker Eduard Bayer, ein Sohn des ver¬ storbenen Schätzungsoberinspektors Matthias Bayer und der Marzella Bayer, und der am 12. März 1875 in Stall, Bezirkshauptmannschaft Spittal a. D. geborene und dort heimatberechtigte Franz Grischnig treiben sich in der Welt herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimats¬ gemeinde Vorschüsse erfolgen. Diesen Individuen sind, den Fall dringender Not¬ wendigkeit ausgenommen, in Hinkunft keine Geldunter¬ stützungen und Reisevorschüsse zu gewähren, vielmehr sind die Genannten im Falle der Subsistenzlosigkeit nach den Schubvorschriften zu behandeln. Z. 18.437. Steyr, 31. Dezember 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Ad Z. 27.765/X. Kundmachung betreffend die Aufhebung des Verbotes der Einfuhr von Lauferschweinen aus dem Herzogtume Krain nach Ober¬ österreich. Die k. k. Statthalterei findet das mit der hierämtlichen Kundmachung vom 21. September 1902, Z. 21.024, noch aufrechterhaltene Verbot der Einfuhr von Lauferschweinen aus dem Herzogtume Krain nach Oberösterreich außer Wirk¬ samkeit zu setzen. Linz, am 24. Dezember 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 31. Dezember 1902. Z. 18.358. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 28.043/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus Ungarn und Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken Klanjec, Krapina, Pregrada (Komitat Varazdin), Gorica velika, Stubica (Komitat Zagreb) in Kroatien=Slavonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Ferner ist wegen des Bestandes der Maul= und Klauenseuche im Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Vag=Besztercze (Komit Trencsen), sowie in der Munizipalstadt Pozsony die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den bezeichneten Verwaltungsbezirken auf Grund der von den k. k. Bezirkshauptmannschaften Bruck a. d. Leitha und Wall.=Meseritsch getroffenen Verfügungen nach dem diesseitigen Gebiete verboten.
Hingegen werden die Verbote gegen die Einfuhr von Klauentieren aus dem Stuhlgerichtsbezirke Nagy=Marton (Komitat Sopron), sowie gegen die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts=Bezirken Naszod (Komitat Besz¬ tercze=Naszod), Petroseny (Komitat Hunyad), Pomaz, einschließlich der Stadtgemeinde Szent=Endre, Vacz, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Pest=Pilis=Solt¬ Kiskun), Szepes=Ofalva Komitat Szepes), dann aus der Haupt= und Residenzstadt Budapest in Ungarn und aus der Munizipalstadt Varazdin in Kroatien=Slavonien hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren aus der durch Maul¬ und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinde Marczfalva (Stuhlgerichtsbezirk Nagy=Marton), sowie deren Nachbarge¬ meinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk bestandenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. Dezember 1902, Z. 52.571, im Nachhange zur hierämtlichen Kundmachung vom 14. De¬ zember l. J., Z. 27.380, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 23. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 2. Jänner 1903. Z. 3. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Z. 28.400/X. Kundmachung enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betref der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien=Slavo¬ nien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Alvincz, einschließlich der Stadtgemeinde Gyula¬ Fehervar, Magyar=Igen (Komitat Also=Feher), Szasz=Sebes, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Szeben) in Ungarn. Hingegen wird das gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke Szaszvaros, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat Hunyad) in Ungarn sowie aus dem Bezirke Osiek (Komitat Virovitica) und aus der Munizipalstadt Osiek in Kroatien=Slavonien gerichtete Verbot hiemit aufgehoben. Das nunmehr kraft des bestehenden Uebereinkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial=Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Schweinen aus den durch Schweinepest ver¬ seucht gewesenen Gemeinden Bizovac, Tenje, Valpovo¬ Vanjsko (Bezirk Osiek) sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung des gegen den genannten Bezirk be¬ standenen Verbotes nicht berührt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. Dezember 1902, Z. 53.455, im Nach¬ hange zu den hierortigen Kundmachungen vom 14. und 23. Dezember d. J., Z. 27.380 und 24.053, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Linz, am 30. Dezember 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Steyr, 4. Jänner 1903. Z. 114. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 26. Dezember 1902. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Altenberg, Ort¬ schaften Oberbayring, Schwarzendorf; Gemeinde Lorch, Ortschaft Einsiedel; Gemeinde und Stadt Urfahr. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft Aschach; Gemeinde Garsten, Ortschaften Christkindl, Lahrn¬ dorf; Gemeinde Gleink, Ortschaft Winkling; Gemeinde und Ortschaft Neustift; Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaften Bad Hall, Antheil; Gemeinde St. Ulrich, Ortschaft Ebersegg; Gemeinde Sierning, Ortschaften Gründberg, Sierninghofen; Gemeinde Ternberg, Ortschaft Trattenbach. Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Haibach, Ortschaft Wirth. 2. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Hellmonsödt, Ortschaft Althellmonsödt, Hellmonsödt, Oberdreiegg; Ge¬ meinde Kleinmünchen, Ortschaft Bergern. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Schwertberg, Ort¬ schaft Poneggen, Sand. Steyr, 1. Jänner 1903. An die Genossenschafts= und Krankenkassen¬ Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Dezember 1902. Franz Ellinger, Wagnergewerbe in Spieldorf Nr. 36, Gemeinde Eberstallzell. 2: Michael Danzinger, Schneider¬ gewerbe in Kleinreifling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer. 3. Franz Hampel, Schuhmachergewerbe in Markt Weyer Nr. 67. 4. Josef Slavik, Messerschmiedgewerbe in Pichlern Nr. 56, Gemeinde Sierning. 5. Rupert Oberhumer, Gast¬
und Schankgewerbe in Ried Nr. 6 (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39), radiziert. 6. Karl Thaller, Gast= und Schankgewerbe in Sierninghofen Nr. 82, Gemeinde Sierning (Berechtigung § 16, lit. b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 7. Peter Maderthaner, Gast= und Schankgewerbe in Unterlaussa Nr. 26, Gemeinde Land Weyer (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, f und g, G.=O vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 8. Heinrich Kittinger, Gemischtwarenhandel in Sattledt Nr. 33, Gemeinde Land Kremsmünster. 9. Matthäus Baier, Müllergewerbe in Mühlbachgraben Nr. 31, Gemeinde Garsten. 10. Florian Mayr, Holzschuhmachergewerbe in Daxberg Nr. 35, Gemeinde Gleink. 11. Benedikt Kreuzhuber, Fürkäuflergewerbe in Neu¬ hofen Nr. 69. 12. Kajetan Neubacher, Gemischtwarenhande in Kleinraming Nr. 58, Gemeinde St. Ulrich. 13. Johann Brillinger, Dresch= und Futterschneidmaschinen=Gewerbe in Sierning Nr. 52. 14. Kilian Ziebermayr, Brotverschleiß in Jägerberg Nr. 21, Gemeinde St. Ulrich. 15. Alois Bögl, Musikergewerbe in Bad Hall, Neugasse Nr. 4. 16. Rosalia Pühringer, Geschirrhandel in Kematen Nr. 14. 17. Otto von Fornasari de Verce, Pfaidlerei in Markt Weyer Nr. 119. 18. Franz Obergruber, Sägegewerbe in Hofberg Nr. 9, Gemeinde Neustift. 19. Marie Pickl, Gemischtwarenhandel in Sattledt Nr. 34, Gemeinde Land Kremsmünster. 20. Karl Aumair, Handel mit gebrannten geistigen Getränken in Neu¬ hofen Nr. 48. 21. Karl Hierzenberger, Gemischtwarenhandel in Wartberg Nr. 61. 22. Florian Oberndorfer, Spanferkel¬ und Jungschweine=Handel in Pachersdorf Nr. 1, Gemeinde St. Marien. 23. Josef Haidinger, Brotverschleiß in Unter¬ burgfried Nr. 1, Gemeinde Land Kremsmünster. 24. Johann Wild, Butterhandel in Kroisbach Nr. 9, Gemeinde Losen steinleiten. 25. Franz Dewanger, Futterschneid= und Dresch¬ maschinengewerbe in Dietach Nr. 31, Gemeinde Gleink. 26. Josef Arthofer, Holzschuhmachergewerbe in St. Ulrich Nr. 29. 27. Cäcilia Schlair, Brotverschleiß in Unterburg¬ ried Nr. 1, Gemeinde Land Kremsmünster. 28. Franz Brandstetter, Handel mit optischen Waren in Bad Hall, Hauptstraße Nr. 10 (neu). 29. Franz Moser, Gast= und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 114 (Berechtigung § 16, lit. a, b, c, d, e, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39); persönliche Weiterführung durch ihn selbst. 30. Maria Kohn, Modistengewerbe in Bad Hall, Steyrer¬ straße Nr. 2 (neu). 31. Johann Schmidhuber, Dreschmaschinen¬ gewerbe mit Göpelbetrieb in Aschach Nr. 16. 32. Barbara Korntner, Handel mit Tee=Rum in verschlossenen Gefäßen in Möderndorf Nr. 49, Gemeinde Pfarrkirchen. 33. Franz Brandstetter, Uhrmachergewerbe in Bad Hall, Hauptplatz Nr. 10. 34. Richard Schilling, Seilergewerbe in Markt Kremsmünster Nr. 41. 35. Jakob Aufegger, Schuhmacher¬ gewerbe in Unterlaussa Nr. 9, Gemeinde Land Weyer. 36. Ludwig Barth, Bäckerei in Weichstetten Nr. 5, Gemeinde St. Marien. 37. Raphael Gruber, Fleischhauerei in Markt Kremsmünster Nr. 52. 38. Wenzel Buchtele, Messerschmied¬ gewerbe in Neuzeug Nr. 89, Gemeinde Sierning. 39. Stephan Gruber, Schneidergewerbe in Weichstetten Nr. 97, Gemeinde St. Marien. 40. Georg Gruber, Gast= und Schankgewerbe in Haidershofen Nr. 23, Gemeinde Gleink. (Berechtigung § 16, lit. b, c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 41. Heinrich Loizenbauer, Fleischhauer¬ gewerbe in Wipfing Nr. 44, Gemeinde Eberstallzell. B. Gewerbelöschungen. 1. Franz Deixler, Getreidehandel in Weißkirchen Nr. 50. 2. Georg Arminger, Wirtsgewerbe in Ried Nr. 6; durch Pächter Ferdinand Hüthmair. 3. Anton Rainer, Schuhmacher¬ gewerbe in Großraming Nr. 50. 4. Franz Steyrleitner, Bäckergewerbe in Garsten Nr. 8. 5. Johann Moder, Tischler¬ gewerbe in Wartberg Nr. 26. 6. Johann Moder, Glaser¬ gewerbe in Wartberg Nr.26. 7. Peter Schneider, Schmiedgewerbe in Strienzing Nr. 46, Gemeinde Wartberg. 8. Peter Schneider, Hufbeschlagsgewerbe in Strienzing, Gem. Wartberg. 9. Roman Mayr, Greislergewerbe in Neustift Nr. 4. 10. Oswald Gollner, Salzverschleiß in Neustift Nr. 2. 11. Josef Gro߬ schartner, Viehhandel in Grub Nr. 4, Gemeinde Neustift. 12. Karl Schweigl, Handel mit Zucker und Kaffee in Weyer Nr. 6. 13. Karl Schweigl, Gemischtwarenverschleiß in Weyer Nr. 6. 14. Josefa Kogler, Gast= und Schankgewerbe in Unterlaussa, Gemeinde Land Weyer. 15. Josefa Kogler, Wagnergewerbe in Unterlaussa, Gemeinde Land Weyer. 16. Karl Lischka, Schneidergewerbe in Ried Nr. 63. 17. Franz Knoll, Gemischtwarenhandel und Salzverschleiß in Sierning Nr. 214. 18. Franz Knoll, Schneidergewerbe in Sierning Nr. 214. 19. Ignaz Sturmlehner, Bäckergewerbe in Kematen Nr. 42. 20. Johann Steinmayr, Gemischtwarenhandel in Wolfgangstein Nr. 13, Gemeinde Land Kremsmünster. 21. Martin Gaschler, Wagnergewerbe in Pesendorf Nr. 12, Gemeinde Ried. 22. Alois Schönangerer, Gemischtwaren¬ verschleiß in Kleinraming Nr. 58, Gemeinde St. Ulrich 23. Michael Danzinger, Schneidergewerbe in Kleinreifling, Gemeinde Land Weyer. 24. Ignaz Königsberger, Schneiderge¬ werbe in Sierning Nr. 4. 25. Georg Gradauer, Schuhmacher¬ gewerbe in Bad Hall Nr. 184. 26. Firma: C. A. Greiner, Unterzünderfabrikation in Kremsmünster. 27. Josefa Rameis Sachentransportgewerbe in Sierning Nr. 20. 28. Joses Sedlaczek, Delikatessengeschäft in Bad Hall Nr. 78. 29. Matthias Feichtinger, Fragnerei in Unterburgfried Nr. 8, Gemeinde Land Kremsmünster. 30. Josef Liedlbauer, Fragnerei in Sierning Nr. 175. C. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Franz Zachl, Gast= und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 62, Gemeinde Sierning; Pächter: Karl Schachner. Prohaska, Schuhmachergewerbe in Kleinreifling, 2. Franz Gemeinde Land Weyer; Standortsverlegung: Markt Weyer Nr. 85. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.
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