sich die tunlichste Schonung des Unterholzes an Waldlisieren längs der Wege und Schneisen an. Auch dies kann, da zumeist schon durch schmale Streifen oder einzelne Buschhorste der Zweck erreicht wird, ohne wesentliche Einschränkung des etwa in Uebung stehenden Aushiebes von Unterholz erfolgen Nicht minder wichtig erscheint eine zweckdienliche Regelung des Verkaufes von Reisig, der Abfuhr desselben, sowie der Erteilung von Lizenzen zum Sammeln von Klaub¬ holz, Schwämmen und Beeren. Bekanntlich wählen nämlich einige unserer gefiederten Waldbewohner, darunter auch einige Gattungen des Federwildes, nicht selten Reisighaufen Brennholzstöße, Brombeersträucher 2c. zur Verrichtung des Brutgeschäftes; die Abfuhr der genannten Waldprodukte das Sammeln von Leseholz und Waldfrüchten wäre daher nach Tunlichkeit in eine Zeit zu verlegen, beziehungs¬ weise nur zu jener Zeit zu gestatten, wo die Gefahr der Vernichtung der Brut nicht mehr besteht. Hiezu wird be¬ merkt, dass stets auch auf das zweite Gelege Rücksicht zu nehmen wäre, da dieses erwiesenermaßen verhältnismäßig mehr Weibchen enthält und daher für die Vermehrung der Gattung von besonderem Einfluß ist. Unter den nützlichen Vogelarten nehmen die Höhlen¬ brüter und darunter: die Meisen (Paridae), die Spechtmeise (Sitta caesia), der Baumläufer (Certhia familiaris), die Spechte (Picidae) der Wendehals (Iynx torquilla), der Star (Sturnus vulgaris), der Gartenröthel (Erithacus phoenicurus), der Trauer=Fliegenschnapper (Muscicapa atricapilla einen hervorragenden Rang ein. Der Schutz dieser Vogelgattungen und deren Ver¬ mehrung muß daher jedem Forstmanne ganz besonders empfohlen werden. Als ein wichtiges Mittel zur Hege und Vermehrung derselben ist in erster Linie die Erhaltung ihrer natürlichen Nistplätze (alter Bäume, Ueberständer 2c.) und, wo diese nicht hinreichen, die Schaffung künstlicher Nistgelegenheiten durch Anbringen von Nistkästchen zu bezeichnen Als entsprechende Type für Nistkästchen haben sich die Spechthöhlen bewährt, welche je nach Gattung ihrer Erzeuger eine verschiedene, jedoch immer konstant bleibende Größe aufweisen und, einmal vom Spechte verlassen erfahrungsgemäß mit Vorliebe von anderen Höhlenbrüter¬ bezogen werden. Als passendste Zeit für das Aufhängen der Kästen können der Spätherbst (November), eventuell das zeitliche Frühjahr bis Ende März, als günstigste Orte Obstgärten Waldlisieren, Wegränder, vor allem aber die Umgebung von Pflanzgärten bezeichnet werden. Diese letzteren bedürfen nämlich häufig einer Säuberung von allerhand Kultur¬ schädlingen, so daß die Unterstützung seitens der insekten¬ vertilgenden Tiere, vor allem Vögel, dem Forstwirte äußerst willkommen sein muß. Es ist deshalb auch ratsam, sowohl durch Anwendung der früher erwähnten Maßnahmen, als auch durch Aufhängen von Nistkästen die in Betracht kom¬ menden Vogelarten zur Ansiedlung in der Nähe der Pflanz schulen zu veranlassen, beziehungsweise die bereits vorhan¬ denen möglichst zu begünstigen. Was schließlich das Anbringen der Kästen betrifft, ist vor allem darauf zu sehen, daß dieselben an Bäumen, in Jungwüchsen an Pfählen unverrückbar so befestigt werden daß Nässe durch das Flugloch in das Innere nicht leicht eindringen kann. Mit Rücksicht hierauf empfiehlt es sich, dieselben eher nach vorn, niemals jedoch zurückgeneigt anzubringen und das Flugloch nach der dem Wetteranpralle abgekehrten Richtung — also in unseren Gegenden zumeist nach Südost — zu wenden. So wie im Jagdbetriebe die Wildfütterung eine große Rolle spielt, so ist es auch für die Erhaltung und Ver¬ mehrung des Vogelbestandes von ganz besonderer Wichtig keit, in Zeiten der größten Not für Futter vorzusorgen. Es wird jedoch, wenn die gefiederten Waldbewohner als Insektenvertilger Nutzen bringen sollen, mit der Fütterung erst dann zu beginnen sein, wenn durch starken Schneefall, Rauhreif oder Glatteiskruste das Auspicken der Nahrung aus den Ritzen der Baumrinde unmöglich geworden ist und die auf Insektennahrung angewiesenen Vögel infolgedessen wirklich Not leiden. Bei der Vornahme der Fütterung, welche dem Vor¬ hergesagten nach als Winterfütterung gedacht ist, kommt es vor allem darauf an, das Futter derart vorzuwerfen, daß es den Vögeln, für die es bestimmt ist, stets, vor allem aber dann, wenn sie es am meisten benötigen, das heißt in den ersten Morgenstunden, zugänglich ist; auch soll darauf gesehen werden, daß dasselbe weder verweht noch von anderen Tieren verzehrt wird und möglichst wenig unter den Atmo¬ sphärilien zu leiden hat. Diesen Anforderungen entspricht im vollen Maße die von Freiherrn v. Berlepsch empfohlene Methode, welche im wesentlichen darin besteht, daß irgend eine Futtermischung, für die man sich entschlossen hat (etwa geriebenes Brot, ge¬ riebenes, gekochtes oder gebratenes Fleisch, gebrochener Hauf, Mohnmehl, Mohn, weiße Hirse, Hafer, getrocknete Holunder¬ beeren u. s. w.) in siedenden Rinder= oder Hammeltalg ge¬ tan wird und so lange dieser noch dünnflüssig ist, mit ihm in kleinen Partien (etwa löffelweise) über Zweige von Nadelholzbäumen, und zwar von oben über die Zweigspitzen herabgegossen wird. Nach dem bald erfolgenden Erhärter des Tages bleibt das Futter mit demselben an den Zweigen hängen und kann von den Vögeln aufgelesen werden. Die Vögel gewöhnen sich rasch an derlei Futterplätze und lernen es auch bald, den etwa auf den Zweigen lie¬ genden Schnee abzuschütteln Bei entsprechend reichlichem Aufgusse dauert der Futter¬ vorrat einige Wochen, was das häufige Erneuern des Futters überflüssig macht und als ein weiterer Vorteil dieser Methode bezeichnet werden muß. Hand in Hand mit den geschilderten Maßnahmen muß natürlicherweise eine energische Vertilgung der Feinde der nützlichen Vögel gehen, sollen nicht alle Bemühungen erfolg¬ los bleiben. Welche Tiere hier in Betracht kommen, ist ge¬ nügend bekannt. Es sei nur noch darauf aufmerksam gemacht, daß die ausgehängten Nistkästchen fleißig revidiert werden müssen, um sich zu überzeugen, ob sie nicht von un¬ gebetenen Gästen — mitunter gerade Feinden der nützlichen Vögel — okkupiert worden sind. Steyr, 19. Dezember 1902 Z. 16.258. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Sanitätsgemeinden. In der Eingabe vom 7. November l. J., Z. 797, hat das Präsidium der o.=ö. Aerztekammer das Ersuchen ge¬
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