Amtsblatt 1902/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 49. Steyr, am 4. Dezember. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 16.100. Steyr, 28. November 1902 Dieselben sind nach § 8 der Landsturm=Meldevor schriften, Reichs=Gesetz-Blatt 182 ex 1894, durch 8 Tage zu affigieren und es ist die Ernierung der Verzeichneten An alle Gemeinde=Vorstehungen. sofort einzuleiten Hinausgabe der neuen § 6 zu den Landsturm=Pässen, Der eruierte oder mutmaßliche Aufenthalt der Ver¬ zeichneten ist in den Rubriken 8—10 der Verzeichnisse ein¬ Es gelangen nunmehr auf Grund der eingelangten zutragen und es sind die reaffigierten Verzeichnisse bis Landsturm=Meldeblätter die neuen § 6 zu den Landsturm 15. Dezember anher rückzuschließen Pässen, sowie für die Landsturmmänner der Artillerie= und Spezialwaffen des ersten Aufgebotes auch neue Titelblätter und Seiten 1 zur Ausgabe. Die betreffenden Ergänzungen sind in die mit der Bestätigungsklausel versehenen Landsturm=Meldeblätter ein¬ Steyr, 2. Dezember 1902. Z. 16.845. gelegtDie neuen § 6 sind in die bei den Gemeinden deponierten An alle Gemeinde=Vorstehungen. Landsturmpässe nach der letzten Seite, die Titelblätter aber auf die alte „Seite 1“ aufzukleben und an der jetzigen Die bei den Gemeinde=Aemtern zur Berichtigung ge¬ letzten Seite ist der alte § 6 kreuzweise durchzustreichen. Am sammelten, noch als unberichtigt erliegenden Landsturm Meldeblatt ist der Empfang durch Fertigung des Empfänger¬ Pässe sowohl zuständiger als auch fremder Landsturmmänner oder des die Einklebung besorgenden Gemeindebeamten zu sind umgehend anher einzusenden und werden nach hier¬ bestätigen, und es sind sodann die Landsturm=Meldeblätter amtiger Berichtigung wieder ohne Aufschub zur Ausfolgung innerhalb 8 Tagen wieder zurückzustellen. Für die Landsturm¬ rückgeschlossen. pässe der Fremdzuständigen werden diese Ergänzungen sukzessive nach ihrem Einlangen hieramts zugestellt werden. Ich mache hiebei besonders aufmerksam, daß die hier zur Ausgabe gelangenden Ergänzungen in die betreffenden Landsturmpässe wirklich eingeklebt werden, und daß es nicht Steyr, 2. Dezember 1902. Z. 16.807. genügt, die neuen Blätter nur einzulegen oder das Einkleber derselben in die Pässe dem Paßeigentümer zu überlassen An alle Gemeinde=Vorstehungen. Plakatierungsbewilligung. 3. 16.640. Steyr, am 28. November 1902. Seine Exzellenz der k. k. Statthalter von Oberöster¬ reich hat dem Obmanne des katholischen Volksvereines An alle Gemeinde=Vorstehungen. Dr. Max Mayr in Linz die Bewilligung zur Plakatierung der Ankündigung der am 7. Dezember l. J. in Wels abzu¬ Auflage der Verzeichnisse über jene Landsturm=Per haltenden Versammlung des katholischen Volksvereines für sonen, welche der Meldepflicht pro 1902 nicht nach Oberösterreich nach den vorgelegten Plakatexemplaren im gekommen sind. Kronlande Oesterreich ob der Enns erteilt Die Verzeichnisse über diejenigen Landsturmpflichtigen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen in welche im heurigen Jahre ihrer Meldepflicht nicht ent¬ Kenntnis. sprochen haben, werden unter einem an die betreffenden Gemeinde=Vorstehungen ausgefolgt.

Steyr, 26. November 1902. Z. 16.477. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Information für Sudanreisende. Nach verläßlichen, dem k. k. Ministerium des Innern zugekommenen Informationen wird gegenwärtig Fremden der Eintritt in den Sudan in der Regel nur dann gestattet, wenn sie mit einem Passe der sudanesischen Regierung ver¬ sehen sind. Um die Ausstellung eines solchen Passes muß der Reisende auf Grund einer Empfehlung seiner Konsular¬ Vertretung oder einer in Aegyten oder in dem Sudan be¬ kannten Persönlichkeit bei den Agenten der Sudan=Regierung in Kairo oder bei dem Administrator in Halsa, beziehungs¬ weise in Suakim persönlich ansuchen Von Touristen, welche unter Führung einer aner¬ kannten Touristen=Agentur reisen, werden derartige Reise¬ Bewilligungen nicht verlangt. Die Gemeinde=Vorstehungen werden zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. November 1902, Z. 48.062 (Intimation der k. k. oberösterr. Statthalterei, Z. 25.489/II, vom 21. November 1902), beauftragt, für die möglichst weitgehende Verbreitung dieser Mitteilung zu sorgen Steyr, 27. November 1902. Z. 16.534. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung der Arbeitsuchenden vor der Auswanderung nach England. Nach verläßlichen, dem k. k. Ministerium des Innern zugekommenen Informationen herrscht derzeit in England ein großes Ueberangebot von Arbeitskräften, herbeigeführt nament¬ lich dadurch, daß nach Beendigung des südafrikanischen Krieges tausende von Personen aus der Armee entlassen wurden und noch täglich entlassen werden. Dabei ist die Lage des Handels und der Industrie durchaus nicht eine solche, um den vielen neuen Bewerbern Arbeit zu bieten, im Gegenteile, in manchen Industriezweigen, wie namentlich im Schiffbaue und in der Stahlindustrie, griff in letzterer Zeit wegen Arbeitsmangels sogar eine erhebliche Verminderung des bisherigen Arbeiter¬ standes Platz. Für fremde Arbeiter kommt als ein weiteres ungünstiges Moment noch der Umstand in Betracht, daß viele Arbeitgeber den aus dem Kriege Zurückkehrenden einen Vorzug vor an¬ deren Bewerbern einräumen. Bei dieser Sachlage besteht für die österreichischen Arbeiter, von ganz vereinzelten Fällen abgesehen, derzeit so gut wie gar keine Aussicht, in England Arbeit zu finden Obdachlosigkeit und Hunger ist ihr regelmäßiges Los, sobald der geringe Sparpfennig, den sie mitgebracht, erschöpft ist. Das k. k. Ministerium des Innern hat sich daher zu¬ folge Erlasses vom 6. November 1902, Z. 44.553, ver¬ anlaßt gesehen, bis auf weiteres vor der Auswanderung nach England zu dem Zwecke, um dort Arbeit zu suchen, eindringlich zu warnen, weshalb die Gemeinde=Vorstehungen auch dafür Sorge zu tragen haben, daß diese Warnung in den in Betracht kommenden Kreisen eine möglichst weitgehende Verbreitung erfahre. Steyr, 28. November 1902. Z. 16.613. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hafereinkauf durch das k. u. k. Militär=Verpflegs¬ Magazin in Linz. Aviso. Das k. u. k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz Museumstraße Nr. 29, kauft im Monate Dezember 1902 für die Station Linz 101830 Hafer Wels 1922 4 " im Wege des freihändigen Kaufes. Rücksichtlich der näheren Bedingungen wird auf die Kundmachung Nr. 1868 vom 12. September 1902, welche direkte übermittelt, dann in der Nr. 218 vom 21. Sep¬ tember d. J. des „Linzer Volksblatt“ und Nr. 38 vom 20. September d. J. der „Welser Zeitung“ verlautbart wurde, hingewiesen. Vom k. und k. Militär=Verpflegs=Magazin in Linz, Z. 16.760. Steyr, 1. Dezember 1902. An die hochw. Pfarrämter, das ehrwürdige Pfarramt Kematen und die Matrikenstelle der israelitischen Kultusgemeinde in Steyr. Erfordernis an Volksbewegungs-Drucksorten. Die hochw. Pfarrämter, das ehrwürdige Pfarramt Kematen und die Matrikenstelle der israelitischen Kultusge¬ meinde in Steyr werden eingeladen, ehestens das Erfordernis an Drucksorten für die Volksbewegung im Jahre 1903 anher bekanntzugeben. Steyr, 20. November 1902. Z. 13.727. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Militärtaxrückständler Johann Brüllmayr, Knecht, 1870 geboren und nach Losensteinleithen zuständig, ist auszu¬ forschen und ein positives Ergebnis der Nachforschungen anher anzuzeigen. ad Z. 1272 u. 1674/B.=Sch.=R. Steyr, am 1. Dezember 1902. An alle Schulleitungen. Die noch ausständigen Berichte über Fortbildungs¬ Kurse und Volkslieder sind binnen 3 Tagen vorzulegen, eventuell ein Fehlbericht zu erstatten

Steyr, 27. November 1902. Z. 16.319. verboten ist, mit den früher erwähnten Zertifikaten nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern ein¬ gebracht werden. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Das königl. ungar. Ackerbau=Ministerium wird Ver¬ fügung treffen, daß künftighin auch Renn= und Trabrenn¬ Zertifikate für die Ein= und Ausfuhr von Renn= und pferde aus diesseitigen Gebieten anstandslos nach Ungarn Trabrennpferden aus Ungarn und nach Ungarn. eingebracht werden können, welche mit gleichartigen Zertifikaten des Wiener Jokey=Klubs oder des Wiener Trabrenn=Vereines, Zufolge des Erlasses vom 4. November d. J., Z. 39.061 beziehungsweise des Klubs der Herrenfahrer in Wien ge¬ fand das k. k. Ministerium des Innern im Einvernehmer deckt sind. mit dem k. k. Ackerbau=Ministerium im Interesse der Er¬ Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen, infolge leichterung der Einfuhr von Renn= und Trabrennpferden Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 14. November 1902, aus Gebieten der Länder der ungarischen Krone, für welche Nr. 24.471/X, zur entsprechenden Verlautbarung in den im Sinne des bestehenden Uebereinkommens die Einfuhr von interessierten Kreisen in Kenntnis gesetzt. Pferden nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern jeweilig etwa beschränkt oder verboten ist, Nach¬ stehendes anzuordnen: Derlei Pferde können statt durch Viehpässe auch durch Zertifikate des „Magyar Lovar Egglet“ (ungar. Jockey¬ Z. 16.533. Steyr, 30. November 1902. Klub) oder des „Urkocsisok szövetkezete“ (Verband der Herrenfahrer) gedeckt werden. Derlei Zertifikate haben den Siegel und das Visum An alle Gemeinde=Vorstehungen und des betreffenden Klubs zu tragen und den Namen und Wohnort des Pferdebesitzers, das genaue Nationale des be¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. treffenden Pferdes, dessen Provenienz= und Bestimmungsort sowie die amtstierärztliche Bestätigung des individuellen Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Gesundheitszustandes des Tieres und des seuchenfreien Zu Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile standes des Etablissements, in welchem dasselbe während der der „Linzer Zeitung“ Nr. 130 enthaltene Kundmachung der o.- letzten 40 Tage untergebracht war, zu enthalten. Statthalterei in Linz vom 22. November 1902, Nr. 25.577/X, Es unterliegt auch keinem Anstande, daß Renn= und betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern Trabrennpferde aus Gebieten der Länder der ungar. Krone der ungarische Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur aus welchen die Einfuhr von Pferden nicht beschränkt oder besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pittner. X Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haasische Buchdrucker Sen

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