Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 29. Oktober l. J., Z. 3871/Präs., behufs entsprechender Invigilierung sowie ortsüblicher Ver¬ lautbarung unter der Bevölkerung und Berichterstattung im Falle eines positiven Ergebnisses in Kenntnis gesetzt. Steyr, 30. Oktober 1902. Z. 15.051. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Plakatierungs=Bewilligung erteilt für die Druckschrift: Einladung zu einer landwirtschaftlichen Versammlung in Großraming am 9. November 1902. Steyr, 2. November 1902. Z. 15.194. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Bestellung zum Prüfungs=Kommissär für Lokomotiv¬ Führer und Dampfmaschinen=Wärter. Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 14. September 1902, Z. 34.478, im Sinne des § 2, al. 6, der Ministerial=Verordnung vom 15. Juli 1891, R.=G.=Bl. Nr. 108, den mit dem Erlasse der k. k. o.ö. Statthalterei vom 25. Oktober 1900, Z. 19.280, zum Stell vertreter des Professors Trefflinger in seiner Funktion als Prüfungs=Kommissär für Lokomotivführer und Dampfschiffs¬ Maschinenwärter bestellten Inspektor der Dampfkessel untersuchungs= und Versicherungs=Gesellschaft a. G. in Wien Wilhelm Pelikan in Linz, Volksfest¬ straße 21, nunmehr definitiv zum Prüfungs=Kommissär für die genannten beiden Wärterkategorien für Oberösterreich zu bestellen gefunden. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 24. Oktober 1902. Nr. 21.056/VI, wird diese Bestellung den Gemeinde=Vor¬ stehungen mit der Weisung zur Kenntnis gebracht, dieselbe in ihren Amtsgebieten entsprechend kundzumachen. Steyr, 3. November 1902. Z. 15.148. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Südafrika. Laut Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1902, Z. 41.391, macht sich ungeachtet der wiederholten Warnungen vor der Auswanderung nach Süd¬ afrika nach wie vor ein starker Zuzug österreichischer Staats¬ angehöriger in das Gebiet von Transvaal und der Orange¬ River=Kolonie bemerkbar. Diese Wahrnehmung hat das k. k. Ministerium des Innern veranlaßt, die ihm neuerlich zugekommene Infor¬ mation eines mit den Verhältnissen in Transvaal und der Orange=River=Kolonie wohlvertrauten Berichterstatters im Nachstehenden zu veröffentlichen: Die augenblicklichen Verhältnisse in Südafrika sind keineswegs derart beschaffen, um neuen Ankömmlingen Erfolg zu versprechen, namentlich wenn dieselben noch nie¬ mals über die Grenzen Europas oder gar der Monarchie gekommen sind und die Sprachen des Landes nicht kennen. Der einstige Reichtum der Bewohner, das Vieh, ist durch die Pest und den Krieg arg dezimiert worden, und den letzten armseligen Resten der einst großen Herden droht durch eine neue Seuche, das sogenannte „Rhodesian Red Water“, deren Auftreten in Transvaal erst kürzlich kon¬ statiert worden ist, vollständige Vernichtung. Rinder werden mit mehr als dem dreifachen in Oesterreich=Ungarn üblichen Preise bezahlt, und ohne viel Zugvieh ist der Ackerbau unmöglich. Das überwiegende Interesse wendet sich den Minen¬ distrikten, namentlich Johannesburg, zu. Die Stadt und das Gebiet sind jedoch derart überlaufen, daß die dort herrschende Arbeitsnot der Regierung und anderen Kreisen Sorge verursacht, zumal sich die Lage von Tag zu Tag schwieriger gestaltet. Wenn auch Professionisten manchmal bis zu L 1 Pund und mehr täglich verdienen, so müssen sich Leute ohne Profession, wenn sie, was nur zu oft geschieht keine entsprechende Arbeit finden können, mit viel weniger, sogar mit nur 5 Shilling begnügen, was bei der herrschenden außerordentlichen Teuerung kaum dazu ausreicht, um einen Mann gegen Verhungerung zu schützen. Unter solchen Umständen kann dem größten Teile der zu diesem Zeitpunkte nach dem Transvaal oder der Orange¬ River=Colony Auswandernden nur ein trauriges Schicksal vorausgesagt werden. Hiezu gesellt sich ein weiterer Umstand welcher von verhängnisvollen Folgen für die Auswanderer begleitet sein kann. Die Regierung des Transvaals und der Orange=River¬ Colony gestattet nämlich nur einer beschränkten Anzahl von nichtbritischen Staatsangehörigen den Eintritt in das Land. Für die österreichischen und ungarischen Staatsange¬ hörigen werden nur 20 Erlaubnisscheine per Monat be¬ willigt, wobei die schon einmal in den neuen Colonien seßhaft gewesenen und nun rückkehrenden Personen allen anderen vorgezogen werden. Es kommt schon jetzt vor, daß Personen drei oder mehr Monate in den Küstenorten, meistens ohne Beschäftigung und Verdienst, auf die Erlaubnis zur Reise warten müssen, was sich schon an und für sich für die Betreffenden als eine arge Kalamität darstellt. Eine Besserung ist nicht sobald zu erwarten. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher unter Hin¬ weisung auf den h. ä. Erlaß vom 29. September 1902, Z. 13.486, beauftragt, die vorstehenden Ausführungen nach Tunlichkeit zur allgemeinen Kenntnis zu bringen und auf¬ merksam zu machen, den gegenteiligen Versicherungen solcher Personen, welche aus der Vermittlung der Beförderung überseeischer Auswanderer Gewinn zu ziehen hoffen, und oft auch in der Herauslockung von Kautionen für versprochene Dienst= und Arbeitsstellen eine verbrecherische Einnahms¬ quelle gefunden haben, keinen Glauben zu schenken. Zugleich wird darauf aufmerksam zu machen sein, daß die Behörden stets bereit sind, alle ihnen zu Gebote stehenden Auskünfte über die wirtschaftliche Lage in überseeischen Ländergebieten zu erteilen. Gegen Personen, welche Auswanderungs=Propaganda betreiben, ist mit aller Strenge vorzugehen.
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