Amtsblatt 1902/44 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaften Vorderstoder, Vordertambergau. Steyr, 28. Oktober 1902. Z. 14.933 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 23.445/X. Kundmachung betreffend Einfuhrsbeschränkungen bezüglich des Verkehres mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich Auf Grund der letzten offiziellen Tiersuchen=Aus¬ weise der Landesregierung in Sarajevo findet die k. k. Statthalterei zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 20. Oktober 1902, Z. 44.215, unter Auf¬ rechthaltung der mit der hierämtlichen Kundmachung vom 13. Jänner 1900, Z. 510/II, hinsichtlich der Einfuhr von Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr lebenden und geschlachteten Schweinen aus dem Okkupations¬ gebiete mittels Eisenbahn festgesetzten Bestimmungen, be treffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete, nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: Wegen des Bestandes der Schweinepest das Ver¬ bot der Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken: Ban¬ jaluka (Land), Bjelina, Breka, Casin, Dervert, Bos.=Dubica, Bos. Gradiska, Kljuc, Bos.-Novi, Priedor, Prajavor Srebrenica und Blasenica und wegen des Bestandes der Schafpockenseuche die Einfuhr von Schafen aus dem Bezirke Sanskimost. Die Bestimmungen über die Einfuhr von geschlachteten Schweinen im unzerteilten Zustande, sowie von lebenden Schweinen aus den wegen Versuchung gesperrten und von untergewichtigen Schweinen aus seuchenfreien Gebieten nach dem Schlachthause in Linz bleiben auch fernerhin in Kraft. Uebertretungen dieser Verfügungen, welche an Stelle der hierämtlichen Kundmachung vom 9. Juli d. J., Z. 14.994/X, sofort in Wirksamkeit treten, werden nach den Bestimmungen des § 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, (R.=G.=Bl. Nr. 52), beziehungsweise des § 46 des allge¬ meinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880 (R.=G.= Bl. Nr. 35) geahndet. Linz, am 24. Oktober 1902. Für den k. k. Statthalter: Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pittner.

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