Amtsblatt 1902/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nagy=Halmagy (Komitat Arad), O.-Becse (Komitat Bacs=Bodrog) nach den im Reichsrate vertretenen König reichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes de Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Unter=Gänserndorf erlassenen Verfügung die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen), aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1902, Z. 42.781, im Nach¬ hange zu der hierortigen Kundmachung vom 11. Oktober 1902, Z. 22.557/X, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Linz, am 16. Oktober 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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