Amtsblatt 1902/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 16. Oktober 1902. Z. 14.416. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Beschau bei Notschlachtungen. Unter Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 22. De¬ zember 1901, Z. 16.555, Amtsblatt Nr. 1 ex 1902, betreffend den Vorgang der Beschau bei Notschlachtungen der Haustiere finde ich infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. Oktober 1902, Nr. 21.879/X, die h. a. Verfügungen dahin zu modifizieren, daß eine Beschau bei Not¬ schlachtungen, wenn immer tunlich, auch vor der Schlachtung zu erfolgen hat und nur in jenen Fällen unterbleiben darf, wo Tiere wegen Erstickungsgefahr, wegen regelwidriger Geburt, wegen einer erlittenen schweren Verletzung oder eines anderen Unfalles zugrunde gehen würden und sonach ohne Verzug geschlachtet werden müssen In derlei Fällen hat der Fleischbeschauer die Beschau unverzüglich nach der Schlachtung auf das eingehendste vorzunehmen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, dies in der ortsüblichen Weise wiederholt zu verlautbaren und die Fleischbeschauer anzuweisen, daß sie diesen Anord¬ nungen pünktlich und genau nachkommen. Z. 14.456. Steyr, 16. October 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 5. Oktober bis 12. Oktober 1902. 1. Rauschbrand. Bestand der Seuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaft Vordertambergau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz. Erlöschen der Seuche 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ort¬ schaft Kufhaus. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmar, Nikola, Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Steyregg, Ort¬ schaft Plesching 3. Schweinepest. Bestand der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße. Steyr, 19. Oktober 1902. Z. 14.520. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 22.659/X. Kundmachung betreffend den Viehverkehr vom Zentralviehmarkte in St. Marx in Wien. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei hat mit der Kundmachung vom 8. Oktober 1902, Z. 100.479, mit Rücksicht auf das Erlöschen der Maul= und Klauenseuche im Schlachthause zu St. Marx und überhaupt im ganzen Stadt¬ gebiete Wien die Kundmachung vom 16. September 1902, Z. 95.160, außer Kraft gesetzt Das Verbot des Wegbringens von Schweinen im lebenden Zustande aus dem Stadtgebiete Wien (mit Aus¬ nahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlacht¬ stätten, für welche Sonderbezugsbewilligungen für Schweine vom Wiener Markte erteilt wurden) bleibt bis auf weiteres aufrecht. Durch letzteres Verbot erscheint der Eisenbahn=Transit¬ verkehr mit Schweinen durch Wien nicht berührt. Dies wird hiemit unter Bezugnahme auf die hierämt¬ liche Kundmachung vom 19. September 1902, Z. 20.904/X, allgemein zur Kenntnis gebracht. Linz, am 14. Oktober 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 21. Oktober 1902 Z. 14.605. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 22.980 X. Kundmachung enthaltend veterinär polizeiliche Verfügungen in betref der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des

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