Amtsblatt 1902/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 23. Oktober. 1902. Nr. 43. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig¬ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 17. Oktober 1902. Steyr, 21. Oktober 1902. Z. 14.390. Z. 14.515. An alle Gemeinde=Vorstehungen und An alle Gemeinde=Vorstehungen mit Ausnahme k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. von Weyer Markt und Kremsmünster Markt. Plakatierungsbewilligung. Nachträglich zu dem h. ä. Erlaß vom 18. Oktober 1902 Sr. Exzellenz der k. k. Statthalter hat der Leitung Z. 14.390, erhalten die Gemeinde=Vorstehungen zugleich des katholischen Volksvereines für Oberösterreich die Bewil¬ mit diesem Amtsblatte die für die Durchführung der Wahl¬ ligung zur Plakatierung eines auf die kommenden Land¬ handlung erforderlichen Behelfe und Drucksorten, und zwar: tagswahlen bezüglichen Wahlaufrufes im Kronlande Oester reich ob der der Enns erteilt. Die hieramtlich geprüfte und richtig befundene Wähler¬ liste samt den Beilagen des Einbegleitungs=Berichtes Die Drucksorten für die Abstimmungs=Verzeichnisse und Stimmlisten je in duplo. Z. 1580/Sch. Steyr, 17. Oktober 1902. Die Stimmzettel für eine eventuelle engere Wahl und einen kleinen Vorrat von Stimmzetteln für den ersten An den Zweiglehrerverein Kremsmünster. Wahlgang, letztere mit Hinweis auf § 41, Schlußabsatz der Landes=Wahl=Ordnung. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt jenen Mitglieder Eine Drucksorte für das Wahl=Protokoll. des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an der am Zwei Drucksorten für die von der Wahl=Kommission 8. November l. J. in Kremsmünster stattfindenden Versamm¬ zu erlassenden Verlautbarungen; endlich ein Telegramm lung teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub Blanquet Diese Drucksorten sind wohlverwahrt bis zum Wahl¬ tage aufzubehalten und an demselben der Wahl=Kommission Z. 14.415. Steyr, 16. Oktober 1902. zu übergeben. Es wird erinnert, daß ein Pare der Statthalterei¬ Kundmachung, betreffend die Wahl=Ausschreibung, die Kund An alle Gemeinde=Vorstehungen und machung über das Aufliegen der Wählerliste und die Kund¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. machung nach § 26, L.=W.-O., betreffend die Aufforderung zur Behebung nicht zugestellter Legitimations=Karten Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ sämtliche mit Affigierungs= und Defigierungs=Klausel ver¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile sehen — dann die Zustell=Nachweise (betreffend die Legiti¬ der „Linzer Zeitung“ Nr. 112 enthaltene Kundmachung der k. k. mations=Karten und Stimmzettel, gleichfalls der Wahl¬ Statthalterei in Linz vom 11. Oktober 1902, Nr. 22.557/ Kommission zu übergeben sind. betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus der Als Schriftführer bei der Wahlhandlung wollen die Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichs¬ Gemeinde=Vorstehungen die Herren Gemeinde=Beamten hälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. abordnen.

Steyr, 16. Oktober 1902. Z. 14.416. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Beschau bei Notschlachtungen. Unter Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 22. De¬ zember 1901, Z. 16.555, Amtsblatt Nr. 1 ex 1902, betreffend den Vorgang der Beschau bei Notschlachtungen der Haustiere finde ich infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 7. Oktober 1902, Nr. 21.879/X, die h. a. Verfügungen dahin zu modifizieren, daß eine Beschau bei Not¬ schlachtungen, wenn immer tunlich, auch vor der Schlachtung zu erfolgen hat und nur in jenen Fällen unterbleiben darf, wo Tiere wegen Erstickungsgefahr, wegen regelwidriger Geburt, wegen einer erlittenen schweren Verletzung oder eines anderen Unfalles zugrunde gehen würden und sonach ohne Verzug geschlachtet werden müssen In derlei Fällen hat der Fleischbeschauer die Beschau unverzüglich nach der Schlachtung auf das eingehendste vorzunehmen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden daher beauftragt, dies in der ortsüblichen Weise wiederholt zu verlautbaren und die Fleischbeschauer anzuweisen, daß sie diesen Anord¬ nungen pünktlich und genau nachkommen. Z. 14.456. Steyr, 16. October 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Zur Kenntnisnahme. Tierseuchen Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 5. Oktober bis 12. Oktober 1902. 1. Rauschbrand. Bestand der Seuche Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaft Vordertambergau. Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. 2. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. Bezirk Wels: Gemeinde Fraham, Ortschaft Steinholz. Erlöschen der Seuche 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ort¬ schaft Kufhaus. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Waldneukirchen, Ortschaften Eggmar, Nikola, Waldneukirchen. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Steyregg, Ort¬ schaft Plesching 3. Schweinepest. Bestand der Seuche Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Römerstraße. Steyr, 19. Oktober 1902. Z. 14.520. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung in den interessierten Kreisen. Nr. 22.659/X. Kundmachung betreffend den Viehverkehr vom Zentralviehmarkte in St. Marx in Wien. Die k. k. niederösterreichische Statthalterei hat mit der Kundmachung vom 8. Oktober 1902, Z. 100.479, mit Rücksicht auf das Erlöschen der Maul= und Klauenseuche im Schlachthause zu St. Marx und überhaupt im ganzen Stadt¬ gebiete Wien die Kundmachung vom 16. September 1902, Z. 95.160, außer Kraft gesetzt Das Verbot des Wegbringens von Schweinen im lebenden Zustande aus dem Stadtgebiete Wien (mit Aus¬ nahme nach jenen außerhalb Wiens gelegenen Schlacht¬ stätten, für welche Sonderbezugsbewilligungen für Schweine vom Wiener Markte erteilt wurden) bleibt bis auf weiteres aufrecht. Durch letzteres Verbot erscheint der Eisenbahn=Transit¬ verkehr mit Schweinen durch Wien nicht berührt. Dies wird hiemit unter Bezugnahme auf die hierämt¬ liche Kundmachung vom 19. September 1902, Z. 20.904/X, allgemein zur Kenntnis gebracht. Linz, am 14. Oktober 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 21. Oktober 1902 Z. 14.605. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 22.980 X. Kundmachung enthaltend veterinär polizeiliche Verfügungen in betref der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des

Innern die Einfuhr von Schweinen aus den Stuhlgerichts¬ bezirken Nagy=Halmagy (Komitat Arad), O.-Becse (Komitat Bacs=Bodrog) nach den im Reichsrate vertretenen König reichen und Ländern. Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes de Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmann¬ schaft Unter=Gänserndorf erlassenen Verfügung die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen), aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Malaczka (Komitat Pozsony) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haasische Buchdruckerei in Steyr. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1902, Z. 42.781, im Nach¬ hange zu der hierortigen Kundmachung vom 11. Oktober 1902, Z. 22.557/X, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Linz, am 16. Oktober 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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