in Wirksamkeit und werden Uebertretungen derselben nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 24. Mai 1882 (R.=G.= Bl. Nr. 51) geahndet. Linz, am 21. September 1902. Der k. k. Statthalterei=Vizepräsident: Hein m. p. Steyr, 27. September 1902. Z. 13.381. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 105 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. September 1902, Nr. 20.951/X betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichs¬ hälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 26. September 1902. Z. 13.438. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Verpflegs=Taxen im allgemeinen Krankenhause in Schärding. Auf Grund des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, wird nach ge¬ pflogenem Einvernehmen mit dem obderennsischen Landes¬ Ausschusse die Verflegstaxe im öffentlichen allgemeinen Krankenhause in Schärding vom 1. Oktober 1902 ab mit zwei Kronen (statt der bisherigen 1 K 60 h) festgesetzt. Zufolge Statthalterei=Erlasses vom 22. September 1902, Z. 20.966/V, werden die Gemeinde=Vorstehungen hievon in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 29. September 1902. Z. 13.535. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme und Verlautbarung. Nr. 21.389/X. Kundmachung betreffend die Einfuhr vom Schlachtvieh aus Oesterreich¬ Ungarn in den Schlachthof nach Würzburg, Laut Note des k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 18. September 1902, Z. 61.258, hat das königl. bayerische Ministerium des Innern die Einfuhr von Schlacht vieh aus Oesterreich=Ungarn in den Schlachthof von Würz¬ burg genehmigt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. September 1902, Z. 39.671, allgemein verlautbart. Linz, am 26. September 1902. Der k. k. Statthalter: Bylandt m. p. Steyr, 27. September 1902. Z. 12.602. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 25 ex 1902 sub Z. 8015 beschriebene Heinrich Sigmeth wurde eruiert. Steyr, 27. September 1902. Z. 12.603 An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Widerruf. Der im Amtsblatte Nr. 24 ex 1902 sub Z. 7289 beschriebene stellungspflichtige Anton Haluzik wurde eruiert. Steyr, 27. September 1902. Z. 12.898. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Laut Berichtes des Stadtamtes Cilli vom 18. August 1902, Z. 8184, ist behufs Durchführung der Legitimation des im Jahre 1896 in Cilli geborenen Kindes Anna Schrammel die Einvernahme des angeblichen Kindesvaters Martin Kokol unerläßlich. Martin Kokol, welcher die Mutter des obgenannten Kindes, Therese Schrammel, im Jahre 1891 zu Laak bei Steinbrück geehelicht hat, hat seine Ehegattin verlassen und ist unbekannten Aufenthaltes; ein allenfallsiges Ableben des¬ selben ist nicht nachgewiesen. Er ist am 10. Oktober 1867 in Ragonic, Bezirk Pettau, geboren und nach seiner Profession Bäckergehilfe. Infolge Statthalterei=Erlasses vom 30. August 1902, Z. 19.362/II, werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden beauftragt, behufs Aus¬ forschung des Genannten die nötigen Erhebungen zu pflegen und deren Resultat bis 31. Oktober 1902 anher zu berichten.
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