Amtsblatt 1902/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Steyr, 13. September 1902. Z. 12.742. An alle Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschaften rc. rc. Ausgabe der Geschäfts=Vormerkblätter für das Jahr 1903. Wie alljährlich, so gelangen auch für das Jahr 1903 die von der k. k. Hof= und Staatsdruckerei herausgegebenen Geschäfts=Vormerk=Blätter zum Preise von 50 Heller per Stück zur Ausgabe. Mit Rücksicht auf den praktischen Wert der genannten Vormerk=Blätter für die Kanzleien werden die Gemeinde¬ Vorstehungen 2c. zur Abnahme derselben eingeladen. Ebenso kann auch der niederösterreichische Amtskalenden für 1903 zum Preise von 3 Kronen bezogen werden Die Beträge für die gewünschte Anzahl Exemplare der Geschäfts=Vormerk=Blätter sowie des niederösterreichischer Amtskalenders sind an das Expedit der k. k. Bezirkshaupt mannschaft in Steyr einzusenden. waren=Großhändler nach den Bestimmungen über die Ver¬ äußerung von Kontrebande=Gegenständen und unter analoger Anwendung der Bestimmungen vom 20. April 1898 R.=G.=Bl. Nr. 51, V.=Bl. Nr. 59, betreffend die Einfuhr von Saccharin durch die genannten Gewerbetreibenden keinem Anstande unterliegt. Hiernach hat die Veräußerung an diese Gewerbe¬ treibenden nur gegen Beibringung einer Bewilligung der politischen Landesstelle zu erfolgen und sind die auf diese Weise erworbenen Saccharinmengen von den genannten Gewerbetreibenden in die von ihnen zu führenden Register aufzunehmen. Ueber die auf diesem Wege erfolgte Erwerbung vor Saccharin ist den betreffenden Käufern ein gefällsämtliches Deckungsdokument auszustellen. Hievon sind die Herren Apotheker, Droguen= und Materialwaren=Großhändler infolge Statthalterei=Erlasses vom 29. August 1902, Nr. 15.257/V, zu verständigen. Z. 12.608. Steyr, 12. September 1902. Steyr, 12. September 1902 Z. 12.592. An alle Herren Aerzte und Apotheker. Verschreibung und Verkauf des Paglianosyrup. An alle Gemeinde=Vorstehungen Das k. k. Ministerium des Innern hat anläßlich eines speciellen Ansuchens mit dem Erlasse vom 31. Juli 1902 betreffend die Sicherstellung von Desinfektionsdienern Z. 30.268, eröffnet, daß es keine Einwendung dagegen zu Die mit dem h. ä. Erlasse vom 18. März 1901 erheben finde, daß der Paglianosyrup der Firma Ernesto Nr. 3712, im Amtsblatt Nr. 12 vorgesehene Sicherstellung Pagliano in Neapel ebenso wie jener der Firma Girolamo des Bedarfes an Desinfektions=Dienern für den Fall der Pagliano in Florenz und unter denselben Bedingungen wie Aktivierung der vom roten Kreuze beizustellenden Epidemie¬ dieser in den Apotheken in Verkehr gebracht werde, inso¬ und Notstandsbaracken war bisher in Oberösterreich ohne lange dieses Erzeugnis der Bereitungsvorschrift entspricht Ergebnis. und alle einschlägigen Vorschriften der Ministerial=Ver¬ Ueber Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom ordnung vom 17. Dezember 1894, R.=G.=Bl. Nr. 239, 21. August l. J., Z. 28.110, ist die Deckung des Bedarfes genau beobachtet werden, wofür die Depot führende Apothek¬ an Desinfektions=Dienern nunmehr in der Weise anzu¬ verantwortlich bleibt. Inbesondere darf diese Arzneispecialität streben, daß Mitglieder von Rettungsvereinen, Feuerwehren für welche das Rezept in jeder Apotheke, in der sie abge¬ u. dgl. Hilfsanstalten durch die Amtsärzte ausgebildet und geben wird, erliegen muß, ausschließlich nur über ärztliche mit denselben Vereinbarungen hinsichtlich deren Verwendung Verschreibung abgegeben werden und muß dieser Umstand im Bedarfsfalle in und außerhalb ihres Wohnortes ge auf der Signatur jeder Dose durch einen ausdrücklichen troffen werden Vermerk deutlich ersichtlich gemacht sein. Auch dürfen den Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen im Expeditionen Reclamschriften nicht beigegeben werden, noch Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 3. September 1902 sonst Anpreisungen des Mittels erfolgen. Nr. 19.124/V, mit der Einladung in die Kenntnis, durch Hievon geschieht infolge Statthalterei=Erlasses vom öffentlichen Aufruf und im direkten Einvernehmen9. August 1902, Nr. 17.714 V, die Verlautbarung mit den vorbezeichneten Korporationen auf die freiwillige Anmeldung solcher Personen hinzuwirken, welche bereit sind, sich durch den Amtsarzt zu Desinfektions=Dienern für den Bedarfsfall ausbilden zu lassen. Z. 12.715. Steyr, 13. September 1902 Das Ergebnis der diesbezüglichen Amtshandlung ist bis Ende Oktober l. J. zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 12. September 1902. Z 12.365. Nr. 19.913/X Kundmachung An alle Gemeinde=Vorstehungen. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Das k. k. Finanz=Ministerium hat im Einvernehmen Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen mit den beteiligten k. k. Ministerien mit Erlaß vom Königreichen und Ländern. 15. Mai 1902, Z. 11.877, eröffnet, daß die Veräußerung des im Gefällsstrafverfahren beschlagnahmten Saccharins Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach (Zuckerin) an Apotheker oder Droguen= und Material= dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern

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