die nichtaktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1902 Nachstehendes verlautbart: I. Zu den Kontroll=Versammlungen ist die nicht aktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge und ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind, oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag, zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Militär=, bezw. Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Kandidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; b) jene, welche im Laufe des Jahres in aktiver Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; jene, welche zu einer ad b erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Kommission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; d) die mit Zertifikat beteilten, dauernd beurlaubten Unter¬ offiziere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitir oder provisorisch angestellt sind; die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise Pässen Beteilten, wenn solche tatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; g) die zur Zeit der Kontroll=Versammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden; h) die Rekruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges; i) jene nicht aktiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weyer im Gasthause des David Ziebermayr, Nr. 19. Samstag den 18. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift. Montag den 20. Oktober für die Markt= und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post“ des Ludwig Brandstetter. Dienstag den 21. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Freita den 24. Oktober für die Gemeinden Garsten und St. Ulrich Samstag den 25. Oktober für die Gemeinden Gleini und Losensteinleiten. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Montag den 27. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Neuhofen im Gasthause der Viktoria Jenner, Nr. 25. Dienstag den 28. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause „Zur Sonne“ des Emil Schuel. Mittwoch den 29. Oktober für die Gemeinden Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster, Sipbachzell und Wartberg. Donnerstagden 30. Octobei für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um hall 10 Uhr, in allen übrigen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags Die Nachkontrolle findet am 1. und 2. Dezember in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt. Für die Mannschaft der k. k. und k. ung. Landwehr: In Neuhofen im Gasthause der Viktoria Jenner, Nr. 25. Mittwoch den 15. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth¬ mair, Markt Nr. 64. Donnerstag den 16. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl, Nr. 78. Donnerstag den 23. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Losenstein im Gasthause des Johann Wenk. Freitag den 24. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Weyer im Gasthause des Ignaz Krenn, Nr. 55. Samstag den 25. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Montag den 27. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr, in allen anderen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags Die Nachkontrolle findet in Linz am 21. No¬ vember, 9 Uhr früh, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei den Kontrollen gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis und Meldebuch mitzubringen und die Kontrollpflichtigen gemeindeweise gesammelt vorzuführen IV. Die Kontrollpflichtigen sind aufzufordern, am Kontrollplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachkontrolle verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der militärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachkontrolle Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nachkontrolle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Kontroll=Ver¬ sammlung und zur Nachkontrolle nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, 12. September 1902. Z. 12.737. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueber das Ansuchen, d. pr. 12. September 1902 habe ich gemäß § 23 des Preßgesetzes die Plakatierung und Verteilung der Druckschrift enthaltend einen Wahlaufruf des Wahlausschusses der deutsch und freiheitlich gesinnten Wähler¬ schaft Oberösterreichs zur Wahl des Herrn Leopold Erb k. k. Professor in Steyr, im Industrialbezirke Steyr=Kirch¬ dorf bei der am 30. September l. J. stattfindenden Reichs¬ ratswahl bewilligt.
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