Amtsblatt 1902/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Nr. 38. Steyr, am 18. September. 1902. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auck — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 14. September 1902 Da die Besprechung der Landtagswahlen stattfindet haben die Herren Gemeinde=Vorsteher die Urlisten und das zu deren Kontrolle notwendige Materiale zum Amtstage mit¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen. zubringen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Steyr, 15. September 1902. Z. 12.724. Stück LXXXIV. LXXXV, LXXXVI, LXXXVII, LXXXVIII LXXXIX, LXXXX und LXXXXI an die Gemeinden zu Hinausgabe. An sämtliche Gemeinde=Vorstehungen und Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden in berichten Steyr, Weyer, Losenstein, Sierning, Krems Z. 12.953. Steyr, am 17. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Amtstage im Monate Oktober 1902. Am Dienstag den 14. Oktober 1902, vormittags 9 Uhr, zu Losenstein in Blasls Gasthaus nächst den Bahnhofe für die Gemeinden Losenstein, Reichraming, Lausc und Ternberg. Am Mittwoch den 15. Oktober 1902, vormittags halb 11 Uhr, in der Gemeindekanzlei zu Neuhofen für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. Am Samstag den 18. Oktober 1902, vormittags 10 Uhr, in der Gemeinde=Kanzlei zu Weyer für die Gemeinde Markt und Land Weyer, Gaflenz, Neustift un Großraming Am Montag den 20. Oktober 1902, vormittags halb 11 Uhr, in der Gemeinde=Kanzlei des Marktes Krems münster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Krems¬ münster. Dies ist ordentlich kund zu machen und wollen sich die Herren Gemeinde=Vorsteher und die Gemeinde=Beamten einfinden. Angelobungen von Schiedsgericht=Ausschüssen, bewilligte Beeidigung werden ohne spezielle Vorladung durch die k. k Bezirkhauptmannschaft am Amtstage vorgenommen werden. münster und Neuhofen. Unter Einem wird die Kundmachung über die heurige Kontroll=Versammlung des Herres und der Kriegs marine, sowie der Landwehr im Sinne des § 36, W.=V., III. Teil und Anhang hiezu, verlautbart und bemerkt, daß etwaige Enthebungs=Gesuche, in welchen die Enthebungs¬ gründe von der Gemeinde=Vorstehung bestätigt und mi 1=Kronen=Stempel versehen sein müssen, rechtzeitig hier einzubringen sind Die Herren Gemeinde=Vorsteher der Kontrollstationen haben für die Unterbringung der Herren Kontrolls=Offiziere, des Landwehr=Evidenz=Beamten, dann der zugeteilten Mannschaft, bei dieser auch für die Verköstigung, entsprechen vorzusorgen. Die Gendarmerie=Posten=Kommanden der Kontroll¬ Stationen werden angewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je zwei Gendarmen als Assistenz beizustellen. Kundmachung betreffend die Kontroll=Versammlungen im Jahre 1902. Auf Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehrvorschriften, III. Teil, für das k. u. k. Heer und Anhang hiezu für die k. k. Landwehr, und im Einvernehmen mit dem k. u. k. Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 14 und dem k. k. Landwehr=Ergänzungsbezirks=Kommando Nr. 2 in Linz wird wegen Abhaltung der Kontroll=Versammlungen für

die nichtaktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr im Jahre 1902 Nachstehendes verlautbart: I. Zu den Kontroll=Versammlungen ist die nicht aktive Mannschaft des Heeres, der Kriegsmarine und der Landwehr aller Jahrgänge und ohne Unterschied, ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind, oder sich nur zeitweilig dort aufhalten, an dem für diesen Ort bezeichneten Tag, zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Militär=, bezw. Landwehr=Pässe mitzubringen. Ausgenommen hievon sind: a) die Kandidaten und Zöglinge des geistlichen Standes; b) jene, welche im Laufe des Jahres in aktiver Dienst¬ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; jene, welche zu einer ad b erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor¬ stellung einer Superarbitrierungs=Kommission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden, u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; d) die mit Zertifikat beteilten, dauernd beurlaubten Unter¬ offiziere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitir oder provisorisch angestellt sind; die in Straf= oder Untersuchungshaft sich Befindlichen dann die einer Zwangsarbeitsanstalt Ueberwiesenen die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands=Reise Pässen Beteilten, wenn solche tatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; g) die zur Zeit der Kontroll=Versammlung in Dienstleistung bei der Gendarmerie Stehenden; h) die Rekruten und Ersatzreservisten des heurigen Assent¬ jahrganges; i) jene nicht aktiven, welche sich im Auslande aufhalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. Für die Mannschaft des k. u. k. Heeres und der Kriegsmarine: In Weyer im Gasthause des David Ziebermayr, Nr. 19. Samstag den 18. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming und Neustift. Montag den 20. Oktober für die Markt= und Landgemeinde Weyer. In Losenstein im Gasthause „Zur alten Post“ des Ludwig Brandstetter. Dienstag den 21. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Freita den 24. Oktober für die Gemeinden Garsten und St. Ulrich Samstag den 25. Oktober für die Gemeinden Gleini und Losensteinleiten. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl Nr. 78. Montag den 27. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Neuhofen im Gasthause der Viktoria Jenner, Nr. 25. Dienstag den 28. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause „Zur Sonne“ des Emil Schuel. Mittwoch den 29. Oktober für die Gemeinden Eberstallzell, Markt und Land Kremsmünster, Sipbachzell und Wartberg. Donnerstagden 30. Octobei für die Gemeinden Bad Hall, Pfarrkirchen, Ried und Rohr. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um hall 10 Uhr, in allen übrigen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags Die Nachkontrolle findet am 1. und 2. Dezember in Linz in der Fabrikskaserne um 9 Uhr früh statt. Für die Mannschaft der k. k. und k. ung. Landwehr: In Neuhofen im Gasthause der Viktoria Jenner, Nr. 25. Mittwoch den 15. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Neuhofen. In Kremsmünster im Gasthause des Matthias Huth¬ mair, Markt Nr. 64. Donnerstag den 16. Oktober für alle Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster. In Sierning im Gasthause des Franz Zachl, Nr. 78. Donnerstag den 23. Oktober für die Gemeinden Aschach, Sierning und Thanstetten. In Losenstein im Gasthause des Johann Wenk. Freitag den 24. Oktober für die Gemeinden Lausa, Losenstein, Reichraming und Ternberg. In Weyer im Gasthause des Ignaz Krenn, Nr. 55. Samstag den 25. Oktober für die Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift, Weyer Markt und Land. In Steyr im Turnsaale der Jägerkaserne. Montag den 27. Oktober für die Gemeinden Garsten, Gleink, Losensteinleiten und St. Ulrich. Beginn der Amtshandlung in Losenstein um halb 10 Uhr, in allen anderen Kontrollorten um 9 Uhr vormittags Die Nachkontrolle findet in Linz am 21. No¬ vember, 9 Uhr früh, in der alten Landwehrkaserne statt. III. Die Herren Gemeinde=Vorsteher oder deren Stellvertreter haben bei den Kontrollen gegenwärtig zu sein, das Evidenz=Verzeichnis und Meldebuch mitzubringen und die Kontrollpflichtigen gemeindeweise gesammelt vorzuführen IV. Die Kontrollpflichtigen sind aufzufordern, am Kontrollplatze rechtzeitig zu erscheinen, und sind die Nicht¬ erschienenen oder verspätet Eingetroffenen zur Nachkontrolle verpflichtet und unterliegen überdies, soferne sie sich nicht stichhältig zu rechtfertigen vermögen, unnachsichtlich der militärischen Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch von der Nachkontrolle Wegbleibenden werden mittelst Einberufungs¬ Karte zur besonderen Nachkontrolle vorgeladen, wo sie dann ihr Wegbleiben zu rechtfertigen haben oder bestraft werden. V. Einberufungskarten werden für die Kontroll=Ver¬ sammlung und zur Nachkontrolle nicht ausgegeben. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortüblicher Weise bekannt zu machen. Steyr, 12. September 1902. Z. 12.737. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ueber das Ansuchen, d. pr. 12. September 1902 habe ich gemäß § 23 des Preßgesetzes die Plakatierung und Verteilung der Druckschrift enthaltend einen Wahlaufruf des Wahlausschusses der deutsch und freiheitlich gesinnten Wähler¬ schaft Oberösterreichs zur Wahl des Herrn Leopold Erb k. k. Professor in Steyr, im Industrialbezirke Steyr=Kirch¬ dorf bei der am 30. September l. J. stattfindenden Reichs¬ ratswahl bewilligt.

Steyr, 13. September 1902. Z. 12.742. An alle Gemeinde=Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschaften rc. rc. Ausgabe der Geschäfts=Vormerkblätter für das Jahr 1903. Wie alljährlich, so gelangen auch für das Jahr 1903 die von der k. k. Hof= und Staatsdruckerei herausgegebenen Geschäfts=Vormerk=Blätter zum Preise von 50 Heller per Stück zur Ausgabe. Mit Rücksicht auf den praktischen Wert der genannten Vormerk=Blätter für die Kanzleien werden die Gemeinde¬ Vorstehungen 2c. zur Abnahme derselben eingeladen. Ebenso kann auch der niederösterreichische Amtskalenden für 1903 zum Preise von 3 Kronen bezogen werden Die Beträge für die gewünschte Anzahl Exemplare der Geschäfts=Vormerk=Blätter sowie des niederösterreichischer Amtskalenders sind an das Expedit der k. k. Bezirkshaupt mannschaft in Steyr einzusenden. waren=Großhändler nach den Bestimmungen über die Ver¬ äußerung von Kontrebande=Gegenständen und unter analoger Anwendung der Bestimmungen vom 20. April 1898 R.=G.=Bl. Nr. 51, V.=Bl. Nr. 59, betreffend die Einfuhr von Saccharin durch die genannten Gewerbetreibenden keinem Anstande unterliegt. Hiernach hat die Veräußerung an diese Gewerbe¬ treibenden nur gegen Beibringung einer Bewilligung der politischen Landesstelle zu erfolgen und sind die auf diese Weise erworbenen Saccharinmengen von den genannten Gewerbetreibenden in die von ihnen zu führenden Register aufzunehmen. Ueber die auf diesem Wege erfolgte Erwerbung vor Saccharin ist den betreffenden Käufern ein gefällsämtliches Deckungsdokument auszustellen. Hievon sind die Herren Apotheker, Droguen= und Materialwaren=Großhändler infolge Statthalterei=Erlasses vom 29. August 1902, Nr. 15.257/V, zu verständigen. Z. 12.608. Steyr, 12. September 1902. Steyr, 12. September 1902 Z. 12.592. An alle Herren Aerzte und Apotheker. Verschreibung und Verkauf des Paglianosyrup. An alle Gemeinde=Vorstehungen Das k. k. Ministerium des Innern hat anläßlich eines speciellen Ansuchens mit dem Erlasse vom 31. Juli 1902 betreffend die Sicherstellung von Desinfektionsdienern Z. 30.268, eröffnet, daß es keine Einwendung dagegen zu Die mit dem h. ä. Erlasse vom 18. März 1901 erheben finde, daß der Paglianosyrup der Firma Ernesto Nr. 3712, im Amtsblatt Nr. 12 vorgesehene Sicherstellung Pagliano in Neapel ebenso wie jener der Firma Girolamo des Bedarfes an Desinfektions=Dienern für den Fall der Pagliano in Florenz und unter denselben Bedingungen wie Aktivierung der vom roten Kreuze beizustellenden Epidemie¬ dieser in den Apotheken in Verkehr gebracht werde, inso¬ und Notstandsbaracken war bisher in Oberösterreich ohne lange dieses Erzeugnis der Bereitungsvorschrift entspricht Ergebnis. und alle einschlägigen Vorschriften der Ministerial=Ver¬ Ueber Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom ordnung vom 17. Dezember 1894, R.=G.=Bl. Nr. 239, 21. August l. J., Z. 28.110, ist die Deckung des Bedarfes genau beobachtet werden, wofür die Depot führende Apothek¬ an Desinfektions=Dienern nunmehr in der Weise anzu¬ verantwortlich bleibt. Inbesondere darf diese Arzneispecialität streben, daß Mitglieder von Rettungsvereinen, Feuerwehren für welche das Rezept in jeder Apotheke, in der sie abge¬ u. dgl. Hilfsanstalten durch die Amtsärzte ausgebildet und geben wird, erliegen muß, ausschließlich nur über ärztliche mit denselben Vereinbarungen hinsichtlich deren Verwendung Verschreibung abgegeben werden und muß dieser Umstand im Bedarfsfalle in und außerhalb ihres Wohnortes ge auf der Signatur jeder Dose durch einen ausdrücklichen troffen werden Vermerk deutlich ersichtlich gemacht sein. Auch dürfen den Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen im Expeditionen Reclamschriften nicht beigegeben werden, noch Grunde des Statthalterei=Erlasses vom 3. September 1902 sonst Anpreisungen des Mittels erfolgen. Nr. 19.124/V, mit der Einladung in die Kenntnis, durch Hievon geschieht infolge Statthalterei=Erlasses vom öffentlichen Aufruf und im direkten Einvernehmen9. August 1902, Nr. 17.714 V, die Verlautbarung mit den vorbezeichneten Korporationen auf die freiwillige Anmeldung solcher Personen hinzuwirken, welche bereit sind, sich durch den Amtsarzt zu Desinfektions=Dienern für den Bedarfsfall ausbilden zu lassen. Z. 12.715. Steyr, 13. September 1902 Das Ergebnis der diesbezüglichen Amtshandlung ist bis Ende Oktober l. J. zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme. Steyr, 12. September 1902. Z 12.365. Nr. 19.913/X Kundmachung An alle Gemeinde=Vorstehungen. enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen in Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Das k. k. Finanz=Ministerium hat im Einvernehmen Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen mit den beteiligten k. k. Ministerien mit Erlaß vom Königreichen und Ländern. 15. Mai 1902, Z. 11.877, eröffnet, daß die Veräußerung des im Gefällsstrafverfahren beschlagnahmten Saccharins Wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest nach (Zuckerin) an Apotheker oder Droguen= und Material= dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministerium des Innern

die Einfuhr von Schweinen aus der Munizipalstadt Zombor erschienen und können in den neuen Ausgaben bezogen in Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen werden und Ländern. Auch die Sprachbücher und die meisten der übrigen im k. k. Schulbücher=Verlage erschienenen deutschen Lehr¬ Ferner ist auf Grund der wegen des Bestandes der texte werden bereits zu Beginn des Schuljahres 1902/3 in Maul= und Klauenseuche von der k. k. Bezirkshauptmannschaft der neuen Rechtschreibung gedruckt sein Unter=Gänserndorf erlassenen Verfügung die Einfuhr vor Die Zentral=Direktion hat bei diesem Anlasse auf die Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus im k. k. Schulbücher=Verlage soeben erschienenen Publikationen dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Pozsony einschließlich der betreffend die neue deutsche Rechtschreibung, und zwar: die Stadtgemeinde Szent=György (Komitat Pozsony) in Ungarn große und kleine Ausgabe des neuen deutschen Regel= und nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Wörter=Verzeichnisses, die Unterschiede zwischen der bisherigen Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums und neuen Rechtschreibung von Dr. v. Muth (größere des Innern vom 2. September d. J., Z. 37.059, im Nach¬ Ausgabe zu 12 h für Private und Lehrer, kleinere Aus¬ hange zur hierämtlichen Kundmachung vom Sep¬ gabe zu 6 h für Schüler) und endlich Diktierbuch in stufen¬ tember d. J., Z. 19.512, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. förmiger Anordnung für das 8. bis 14. Lebensjahr von Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft Dr. von Muth aufmerksam gemacht Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 3. August l. J., Z. 3225, in Kenntnis gefetzt. Steyr, 10. September 1902. Z. 1340, Sch. An sämmtliche Schulleitungen. Die Zentral=Direktion der k. k. Schulbücher=Verläge in Wien hat unterm 29. Juli d. J., Z. 1252, mitgeteilt, daß im Sinne der Ministerial=Verordnung vom 24. Fe¬ bruar 1902, Z. 36.991 ex 1901, Ministerial=Verordnungs Blatt Nr. 18, sowie des Erlasses des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 12. März l. J., Z. 3330, sämtliche im k. k. Schulbücher=Verlage erschienenen, für die erste Unterrichtsstufe bestimmten Lehrbücher, inbesondere die Fibeln, bereits auf die neue deutsche Rechtschreibun umgestellt und gedruckt worden sind. Dieselben sind bereits Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr. Steyr, 18. September 1902. Z. 12.930. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Plakatierungs=Bewilligung erteilt für die Druckschriften: „Arbeiter, Parteigenossen, Wähler der Industrialorte Steyr=Kirchdorf“, betreffend den Wahlkandidaten Weigunt aus Linz „Einladung zu der Samstag den 20. September 1902, 8 Uhr abends, im Hotel „Zum goldenen Schiff“ stattfindenden Wähler=Versammlung“ mit der Aufschrift: Arbeiter, Partei¬ genossen, Wähler der III. Kurie, heraus! Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner.

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