der Bezirksbehörde zu übergeben und, soweit die Berichtigung Am 8. Oktober auf der Enns: in der Strecke durch die Gemeinden selbst nicht besorgt werden kann, von Kronstorf bis Hiesendorf während der Zeit von 7 Uhr früh bis 3 Uhr nachmittag. mindestens jährlich bei Gelegenheit der Control=Versamm¬ lungen richtig zu stellen oder wenn nöthig neu Die während dieser Zeit die erwähnten Flußstrecken auszufertigen ist. passierenden Schiffe und Flöße haben den Weisungen der Hiezu wird folgendes zur genauen Darnachachtung bei diesen Uebungen aufgestellten Stromwachen Folge zu bekannt gegeben. leisten. Als „Aufenthalt=Meldebuch kann das frühere „Meldebuch“ beibehalten werden, es führt jedoch die neue Bezeichnung „Aufenthalt=Meldebuch“. Z. 12.285. Steyr, 6. September 1902. Die bisherigen Aufenthalt=Veränderungs=Ausweise haben zu entfallen und sind für den Monat September das An alle Gemeinde= und Genossenschafts¬ letztemal vorzulegen. Dagegen sind vom 1. Oktober angefangen die Vorstehungen. Aufenthalt=Meldeblätter, und zwar für jeden sich an= oder abmeldenden Mann ein Meldeblatt nach dem angeschlossenen Muster zu verfassen und am 10., 20. und letzten eine¬ jeden Monats ohne Fristüberschreitung anher vorzulegen. Die Vorlage der Aufenthalt=Meldeblätter hat mittelst Umschlagbogen nach dem ebenfalls angeschlossenen Muster zu erfolgen. Wenn innerhalb eines Einsendungstermines von 10 Tagen keine Meldung erstattet wurde, so ist ein leerer Umschlagbogen mit der Bezeichnung „Fehlanzeige“ einzusenden. Die Vorlage hat entgegen der bisherigen Weise derart getrennt zu erfolgen, daß ein Umschlagbogen für die Mann¬ schaft des k. und k. Heeres (für alle Truppenkörper und inklusive der Fremden) und ein Umschlagbogen für die Mannschaft der k. k. Landwehr zu verwenden ist. Die Evidenz=Verzeichnisse über die heimatberechtigte Mannschaft sind in der bisherigen Weise weiter zu führen Die Bezirkshauptmannschaft wird sich gelegentlich der diesjährigen Landwehr=Kontrolversammlung von dem Vor handensein und der richtigen Führung der vorgeschriebenen Evidenz=Behelfe durch den zugetheilten Landwehr=Evidenz Beamten die Ueberzeugung verschaffen, weshalb von dem Herrn Gemeinde=Vorsteher sämtliche Behelfe zur besagten Versammlung mitzubringen sind. Schließlich wird noch bemerkt, daß die Hof= und Staatsdruckerei angewiesen ist, die für die Evidenthaltung bei den politischen Behörden und den Gemeinden dienenden Muster in Verlag zu nehmen, daher die Gemeinde=Vor stehungen diese Drucksorten dort rechtzeitig zu bestellen haben Für den Monat September sind noch die bisher ein¬ geführten Aufenthalts=Veränderung=Ausweise mit 1. Oktober vorzulegen. Nr. 12.411. Steyr, 9. September 1902. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung In der Zeit vom 5. bis 9. Oktober 1902 werden vom k. und k. Pionnier=Bataillon Nr. 2 auf der Traun und Enns Brückenschlags=Uebungen stattfinden, weshalb in diesen Tagen zeitweilig die Schiffahrt gesperrt wird, u. zw.: Am 6. Oktober auf der Traun: in der Strecke von Frindorf bis Dionysen von 6 Uhr früh bis 1 Uhr mittag. Am 7. Oktober auf der Enns: in der Strecke von Ernsthofen bis stromabwärts Kronstorf während der Zeit von 8 Uhr früh bis 4 Uhr nachmittag. Schaup'sche Stiftung zur Förderung der Unfallver¬ sicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich. Aus Anlaß des 50 jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät des Kaisers hat der vormalige Reichsrats¬ Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup zur bleibenden Erinne¬ rung an seine nunmehr abgeschlossene öffentliche Tätigkeit ein Kapital von 50.000 fl. ö. W. in einheitlicher Noten¬ rente einer für die Unfallversicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich zu errichtenden Stiftung gewidmet. Die Stiftungszinsen sollen zur teilweisen Zahlung der Unfall¬ versicherungsprämien für die Betriebe von Kleingewerbe¬ treibenden in Oberösterreich ohne Unterschied des Religions¬ bekenntnisses, der Nationalität oder der Zuständigkeit ver wendet werden. Aus der Stiftung sollen die würdigsten und bedürftigsten Bewerber, welche den oben umschriebenen Vor¬ aussetzungen entsprechen, je nach der Höhe ihrer Erwerb¬ steuervorschreibung und zwar die mit niedrigerer Erwerb¬ steuervorschreibung mit einem bis zu 75 % igen, die mit höherer Erwerbsteuervorschreibung mit einem bis zu 50% igen Beitrage der Unfallversicherungsprämie bedacht werden, welche sich selbst und ihre allfälligen Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum Unfallversicherungsgesetze freiwillig bei der Arbeiter=Unfall¬ Versicherungs=Anstalt in Salzburg, eventuell bei deren Rechtsnachfolgerin für Oberösterreich gegen Unfall versichern lassen. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Beitragsleistung aus der oberwähnten Stiftung Anspruch machen, haben längstens bis Ende Oktober l. J. die vor¬ schriftsmäßige Anmeldung des Betriebes zur freiwilligen Versicherung bei der zuständigen politischen Behörde I. Instanz in zweifacher Ausfertigung zu überreichen. Formularien sind bei der Gemeindevorstehung erhältlich. In der Anmeldung ist noch vor der Unterschrift der Zusatz anzuführen: „Die Versicherung erfolgt freiwillig für die Zeit vom 1. Jänner 1902 an unter der Voraussetzung der Gewährung eines Beitrages aus der Dr. Schaup=Stiftung. Den Anmeldungen ist ein Mittellosigkeits=Zeugnis, welches nach dem folgenden Formulare abgefaßt ist, beizuschließen. Falls der Betrieb bereits zur freiwilligen Versicherung an¬ gemeldet ist, genügt die Einsendung des erwähnten Mittel¬ losigkeitszeugnisses. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht mehr berücksichtigt.
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