Amtsblatt 1902/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Gendarmerie=Posten=Kommanden auf dieses Individuum ein positives Ergebnis der erfolgten Nachforschung nach der Identität des Ertrunkenen anher zu berichten. aufmerksam gemacht. Steyr, 1. September 1902 Z. 12.083. Steyr, 1. September 1902. Z. 12.059. An alle Gemeinde=Vorstehungen. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Hausierhandel. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Laut der an das k. k. Ministerium des Innern ge¬ Am 25. August 1902, abends, fiel der nach langten Mitteilung des königl.= ungarischen Handels¬ Bernhardschlag zuständige, am 11. Dezember 1871. ge¬ ministeriums vom 5. Juni 1902, Z. 33.601, wurde die borene, ledige Fabriksarbeiter Johann Schilcher, welcher Ausübung des Hausierhandels auf dem Gebiete der Gemeinde bei der Firma Anton Poschacher beim Wasserbaue beschäftigt Budafok, Komitat Pest=Pilis=Solt=Kiskun in Ungarn unter war, in der Nähe der Spielbergerau aus einer Zille, in der Aufrechthaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervor er sich allein befand, in die Donau und ertrank. Der schriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nach¬ Leichnam konnte bis nun nicht gefunden werden. trags=Verordnungen den Bewohnern gewisser Gegender Schilcher ist mittelgroß, hat blondes Haar, solchen gewährten Rechte verboten kleinen Schnurrbart, graue Augen, rundes Gesicht und Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen zufolge Sommersprossen. des Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 4. August d. I. Bekleidet war derselbe mit braun= und weißkarrierten Z. 15.770/VIII, mit Beziehung auf § 10 des Hausier¬ Jacke, braungestreifter Hose, grauem Trikothemde und Stief¬ patentes in die Kenntnis gesetzt. letten. Besondere Merkmale hatte Schilcher nicht. Ueber Ersuchen der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg ist die Invigilierung des Leichnames einzuleiten und über Steyr, 27. August 1902 Z. 11.942. ein positives Ergebnis anher zu berichten. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden Steyr, 1. September 1902. Z. 12.164. zur Kenntnisnahme. Nr. 18.789/X. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Kundmachung k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. enthaltend eine veterinär=polizeiliche Verfügung in Betref der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen Identitätssicherstellung einer angeschwemmten Leiche. Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Amstetten Königreichen und Ländern. Z. 18.626, vom 28. August 1902, wurde am 23. August 1902 Wegen erfolgter Einschleppung der Maul= und Klauen¬ um 7 Uhr früh nächst Albing, Gemeinde St. Pantaleon, seuche nach dem diesseitigen Gebiete verbietet das Ministeriun von der Donau eine männliche Leiche angeschwemmt des Innern die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen Dieselbe ist 168 cm. groß, hat starken Körperbau Ziegen, Schweinen) aus dem Stuhlgerichtsbezirke Központ ovales Gesicht, hohe Stirne, braunes Haar, rötlichen Voll¬ (Komitat Bihar), sowie aus der Munizipalstadt Nagy¬ bart, stumpfe Nase und im Oberkiefer schadhafte Zähne Varad und wegen erfolgter Einschleppung der Schweinepest Bekleidet war die Leiche mit schwarzem Rocke, blau¬ die Einfuhr von Schweinen aus dem Stuhlgerichtsbezirke und weißgestreiftem Futter, schwarz= und lichtgestreifter Hose Nagy=Szent=Miklos (Komitat Torontal) in Ungarn nach blau= und weißgestreiftem Hemde, brauner Unterhose, brauner den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern. Weste, schadhaften Stiefletten und starkem Leibriemen. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums Der Körper dürfte zirka 45 bis 50 Jahre alt, und des Innern vom 10. August 1902, Z. 34.926, im Nachhange zirka 6 Wochen im Wasser gelegen sein. zu den hierämtlichen Kundmachungen vom 11. August 1902 Spuren einer Gewalttat waren nicht ersichtlich Z. 17.813, und vom 16. August 1902, Z. 18.356, zur Nach Ausspruch des Gemeinde=Arztes Dr. Anton allgemeinen Kenntnis gebracht. Weibel ist der Tod infolge Ertrinkens eingetreten. Die Beerdigung der Leiche erfolgte am 24. August 1902 Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft auf dem Ortsfriedhofe zu St. Pantaleon Linz, am 22. August 1902. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden mit dem Auftrage in die Für den k. k. Statthalter: Kenntnis gesetzt, die Nachforschungen einzuleiten und über Hein m. p. Der k. k. Statthaltereirat: Dr. Adolf Ritter v. Pitner. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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